Wir beraten Sie kompetent und individuell in allen Fragen rund um die Besteuerung von Immobilien:
Veräußerung und Erwerb von Immobilien: Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer
Abschreibungsmöglichkeiten für Immobilien (AfA)
Halten und Verwalten von Immobilien: Abschreibung, Mieteinnahmen, Grundsteuer etc.
Immobilien in Gesellschaften (Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften)
Immobilien im Nachlass: Rechtliche Erwägungen
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: Vergünstigungen für Immobilien
Bewertung von Immobilien für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: Ertragswert, Vergleichswert, Anschaffungskosten, Herstellungskosten etc.
Steuergestaltungen im Zusammenhang mit dem Nießbrauch an Immobilien
Rendite- und TilgungsberechnungenDie Immobilienbesteuerung ist ein komplexes Thema, das sowohl Immobilieneigentümer als auch Investoren betrifft. Es ist wichtig, die steuerlichen Aspekte beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung von Immobilien zu berücksichtigen. Ein erfahrener Steuerberater kann dabei eine wertvolle Unterstützung sein, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden und die optimale steuerliche Gestaltung zu finden.
Expertenrat zur Immobilienbesteuerung - Partner für Ihre steuerlichen Fragen
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die von Immobilieneigentümern auf ihr Grundstück oder Gebäude gezahlt werden muss, oft abhängig vom Land und beträgt oft eine bestimmte Quote pro Quadratmeter. Hier kann eine professionelle Leistung bei der Berechnung von Interesse sein. Gemeinden spielen auch eine Rolle bei der Festlegung der genauen Beträge und können diesbezüglich steuerberatung benötigter Bürger bieten, insbesondere rund um die steuerlichen Hürden, die derzeit relevant sind. Sie wird in der Regel von den Kommunen erhoben und richtet sich nach dem sog. Zins, was die steuerliche Betrachtung beeinflusst. Hier könnte die Leistung eines Experten interessieren. Grundsteuermessbetrag, der für die Berechnung der tax relevant ist und derzeit besonders beachtet werden sollte, insbesondere bei einem Betrag, der rund 36 Euros beträgt. Solche speziellen Leistungen sollten gut dokumentiert werden. Ein im Jahr 2019 geändertes Gesetz kann hier auch eine Rolle spielen, insbesondere im Kontext der nationalen und internationalen Steuerrecht und der neuen tax-Vorgaben ab 2025. "Einheitswert" der Immobilie. Die Höhe der Grundsteuer kann sich von Bundesland zu Bundesland deutlich unterscheiden, da sie auf Landesebene festgesetzt wird, wobei Bayern für seine spezifische Berechnungsmethode bekannt ist und derzeit nennenswerte Abweichungen zeigt. Besonders bei vermieteten Immobilien ist eine genaue Berechnung erforderlich. Hierbei ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllt werden. Es ist daher wichtig, die aktuellen Regelungen in Ihrem Bundesland zu kennen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um die Möglichkeit steuerlicher Vorteile gemäß EStG zu maximieren. Dies könnte durch die rechtzeitige Anpassung an neue tax-Richtlinien möglich sein und eventuell auch durch den Erwerb von Immobilien in zinsgünstigen Phasen, die derzeit besonders attraktiv sind.
Immobilienbesteuerung: Was ist in der Ertragsteuer zu beachten?
Den richtigen Steuerberater für die steuerliche Betreuung Ihrer Immobilien finden
Die Auswahl des passenden Steuerberaters für Ihre Immobilie ist entscheidend, um eine fundierte steuerliche Beratung zu erhalten und effektiv die steuerlichen Verpflichtungen führen zu können, insbesondere im Rahmen der Steuerarten wie z.B. Umsatzsteuerpflicht. Es ist ratsam, einen Steuerberater auszuwählen, der über spezifische Kenntnisse im Bereich der Immobilienbesteuerung verfügt und Erfahrung mit ähnlichen Fällen hat, insbesondere auch im Bereich der Mieteinnahme und Sanierung. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einem fachkundigen Steuerberater kann dazu beitragen, steuerliche Risiken zu minimieren und die steuerliche Situation Ihrer Immobilie zu optimieren, insbesondere in bestimmten Situationen wie dem Verkauf.
Unsere Leistungen im Bereich der Immobilienbesteuerung
Grundsteuer: Wichtige Fakten für Immobilieneigentümer
Gewinne aus der Veräußerung von Gebäuden, Grundstücken oder Wertpapieren sind nicht einkommensteuerpflichtig. Ausnahme: Geschäfte, mit denen Sie auf Erträge aus kurzfristigen Wertsteigerungen spekulieren. Bei Immobilien beträgt die Haltefrist mindestens 10 Jahre.
Veräußern Sie ein privates Grundstück innerhalb von 10 Jahren, nachdem Sie es gekauft haben, liegt ein Spekulationsgeschäft vor. Die Einnahmen müssen Sie versteuern. Die Gründe für den Verkauf sind dabei völlig egal, Sie müssen auch dann versteuern, wenn z. B. die Zwangsversteigerung droht. Bei einer Ratenzahlung über mehrere Jahre wird der Veräußerungsgewinn in mehreren Veranlagungszeiträumen erfasst. Das gilt auch in Verlustfällen. Eine Enteignung stellt kein privates Veräußerungsgeschäft i. S. von § 23 EStG dar und ist somit nicht steuerpflichtig (BFH, Urteil v. 23.7.2019 - IX R 28/18). Anders wird das bei einer Zwangsversteigerung gesehen (FG Düsseldorf, Urteil v. 28.4.2021, 2 K 2220/20 E).
Bei einem geschenkten oder geerbten Grundstück kommt es für die Frist darauf an, wann der:die Vorbesitzer:in das Grundstück erworben hat. Kauft z. B. ein Miterbe den Erbteil eines anderen Miterben, so entstehen ihm insoweit Anschaffungskosten. Bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist führt dies dazu, dass der Gewinn aus der Veräußerung dieses Grundstücks versteuert werden muss. Ein Verkauf kann in solchen Fällen durch eine Spekulationssteuer zu einer teuren Falle werden. Ein Beratungshonorar vor einem Verkauf kann gut angelegt sein und viel Geld sparen!