Unternehmensnachfolge erfordert eine individuelle Gestaltung, um erfolgreich zu sein. Sie ist insbesondere im Hinblick auf eine unentgeltliche Unternehmensnachfolge wichtig
Unternehmensnachfolge
Eine Unternehmensnachfolge ist ein bedeutendes Thema, mit dem sich fast alle Unternehmen im Mittelstand einmal beschäftigen müssen. Eine erfolgreiche Übergabe des Betriebs an die nächste Generation der eigenen Familie oder einen externen Nachfolger kann entscheidend für den Fortbestand und Erfolg des Unternehmens sein. Doch oft wird die Bedeutung der Nachfolge unterschätzt oder sogar ganz vernachlässigt, insbesondere wenn sich innerhalb der Familie kein geeigneter Nachfolger findet.
Viele Inhaber von kleinen und mittelständischen Unternehmen haben keine klare Vorstellung davon, wer ihre Firma einmal übernehmen soll oder wie eine geordnete Übergabe ablaufen könnte.
Dabei gibt es in den 3 Phasen der Unternehmensnachfolge zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen: Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger, die finanzielle Absicherung des Übertragenden sowie rechtliche Aspekte müssen berücksichtigt werden. Auch emotionale Faktoren spielen bei einer Unternehmensnachfolge eine Rolle – schließlich geht es im Mittelstand oftmals um das Lebenswerk eines Menschen. Umso wichtiger ist es daher, sich frühzeitig mit dem Nachfolgeprozess auseinanderzusetzen und gegebenenfalls auch professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so können mögliche Risiken minimiert und Chancen optimal genutzt werden.
Suche nach einem geeigneten Nachfolger
Für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge im Mittelstand ist eine gründliche Vorbereitung und Planung unerlässlich.
Zunächst gilt es, die Übergabefähigkeit des Unternehmens zu prüfen - also inwieweit das abzugebende Unternehmen überhaupt zukunftsfähig ist und ob es auch ohne den ausscheidenden Inhaber über ein funktionierendes Geschäftsmodell verfügt. Anhand eines detaillierten Zeitplans sollte der Nachfolge-Prozess visualisiert werden.
Da die Unternehmensnachfolge für die meisten Unternehmen ein sehr sensibles Thema ist, empfiehlt sich eine wohlüberlegte Kommunikationsstrategie. Alle Mitarbeiter über eine anvisierte Unternehmensnachfolge zu informieren, kann zu großer Verunsicherung und im schlimmsten Fall zu Kündigungen führen. Ganz für sich behalten kann ein Unternehmer seine Pläne jedoch auch nicht. Spätestens bei der IST-Analyse des Unternehmens müssen Führungskräfte mit ins Boot geholt und sollten dabei zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.
Im Rahmen dieser Analyse werden in der Regel folgende Bereiche untersucht:
Geschäftsbereiche: Es werden Informationen zu Produkten, Dienstleistungen, Kunden und Lieferanten des Unternehmens gesammelt.
Personal: Die IST-Analyse umfasst auch eine Bestandsaufnahme der Mitarbeitenden des Unternehmens. Hierbei werden Fragen wie die Qualifikationen, Kompetenzen und mögliche Nachfolger der Schlüsselpersonen und ggfls. auch die Altersstruktur geklärt.
Anlagen und Technologie: Eine Bewertung der technischen Ausstattung des Unternehmens sowie mögliche Investitionen in neue Technologien spielen eine wesentliche Rolle.
Finanzen: Die Untersuchung der Finanzen bezieht sich meist auf die Jahresabschlüsse der letzten Jahre. Hierbei werden Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Cashflow analysiert.
Rechtliche Aspekte: Eine Analyse von Verträgen, Patenten, Rechten und Pflichten sind wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Nachfolge.
Aus der anschließenden Due-Diligence-Prüfung ergibt sich ein realistischer Unternehmenswert, der eine wichtige Grundlage für die späteren Kaufpreis-Verhandlungen darstellt.
Unserer Kanzlei stehen Ihnen spezialisierte Steuerberater zur Verfügung und begleitet Sie gerne bei der Prüfung der Nachfolgefähigkeit Ihres Unternehmens.
Übertragung des Unternehmens
Zunächst muss geklärt werden, welche Art der Unternehmensnachfolge für den Inhaber in Frage kommt. Es wird zwischen der Familiennachfolge, der internen und der externen Nachfolge unterschieden.
Bei der Familiennachfolge – dem sogenannten Generationswechsel - wird der "Staffelstab” an einen Verwandten – oftmals Sohn oder Tochter des Inhabers – gereicht. Die Familiennachfolge kann eine attraktive Option sein, da der Nachfolger das Unternehmen gut kennt und die Werte sowie die Kultur des Unternehmens bereits verinnerlicht hat. Allerdings kann die Nachfolge innerhalb der Familie auch mit Herausforderungen verbunden sein, insbesondere wenn es Schwierigkeiten in der Familienbeziehung gibt oder der Nachfolger möglicherweise nicht über ausreichende Erfahrung oder Fähigkeiten verfügt, um eine Übernahme erfolgreich zu gestalten.
Bei der internen Nachfolge (Management Buy Out) übernimmt ein langjähriger Mitarbeiter, der die Kultur, Produkte und Strategien des Unternehmens versteht und über wertvolle Erfahrung sowie entsprechende Fähigkeiten verfügt. Allerdings gibt es auch Herausforderungen bei der internen Nachfolge, insbesondere wenn das Gewicht der Erwartungen und Verantwortungen auf dem Nachfolger lastet, der sich mit Kollegen arrangieren und schnell an die neue Rolle anpassen muss.
Außerdem kann die interne Nachfolge zu Enttäuschungen und Unzufriedenheit bei anderen Mitarbeitern führen, die ebenfalls Ambitionen auf die Führungsposition hatten. Um eine erfolgreiche interne Nachfolge zu gewährleisten, ist es wichtig, dass ein klarer, fairer Auswahlprozess implementiert wird und dass der Nachfolger ausreichend Zeit sowie Ressourcen zur Vorbereitung auf seine neue Rolle erhält.
Die dritte – mittlerweile häufigste - Option ist die externe Nachfolge (Management Buy In), bei der eine Person oder eine Gruppe von Personen außerhalb des Unternehmens als Nachfolger gewählt wird. Bei dieser externen Unternehmensnachfolge werden oftmals neue Ideen und Fähigkeiten mitgebracht, die das bestehende Geschäftsmodell weiterentwickeln.
Andererseits kann die externe Nachfolge Probleme aufwerfen, insbesondere wenn der neue Nachfolger sich schwer damit tut, das Unternehmen und seine Kultur zu verstehen oder nicht von den bestehenden Mitarbeitern akzeptiert wird. Es ist auch möglich, dass ein externer Nachfolger nicht in der Lage ist, die langfristigen Ziele und Werte des Unternehmens zu verstehen oder umzusetzen.
Neben der fachlichen Eignung und dem – bei externen Nachfolgen – notwendigen Kapital bedarf es für die Unternehmensnachfolge eines Cultural Fits, um sicherzustellen, dass Nachfolger und Unternehmen gut zusammenpassen. Der Cultural Fit bezieht sich auf die Werte, die Vision, die Mission und die Ethik eines Unternehmens und seiner Mitarbeiter. Wenn der Nachfolger nicht gut zum Unternehmen passt, kann dies zu Spannungen, Konflikten und schließlich zu einem schlechten Betriebsergebnis führen.
Das Ziel der Unternehmensnachfolge ist der möglichst steuerfreie und reibungslose Übergang des Unternehmens.
Neben dem Ziel, dass das Unternehmen weiter fortbesteht und die Nachfolge gut übersteht, kümmert sich der Berater auch um die steuerlichen Aspekte der Übergabe. Der Steuerberater arbeitet natürlich daraufhin, dass die Unternehmensnachfolge steuerfrei abläuft. Hierzu muss allerdings schon vor Einschaltung von anderen Beratern, Notaren oder Anwälten der Steuerberater kontaktiert werden. Diverse Fallstricke können dazu führen, dass Schenkungs- oder Erbschaftssteuer anfällt, davor kann der Berater bewahren, wenn er früh genug in den Prozess einbezogen wird.
Bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge muss zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Gestaltungen unterschieden werden. Welche Art der Unternehmensnachfolge gewählt wird, hängt von sehr vielen Faktoren ab, welche in der Planung sorgfältig geprüft werden müssen. Nicht alleine erbschaftsteuerliche Aspekte sind zu prüfen. Dabei sollten auch Schenkungen und die Grunderwerbsteuer berücksichtigt werden, um steuerliche Belastungen zu minimieren und die Transaktion rechtssicher zu gestalten. Insbesondere können dabei Regelungen nach 13b ErbStG relevant für begünstigungsfähiges Vermögen sein.
Steuerliche Aspekte
Entgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen
Natürlich führt eine entgeltliche oder teilentgeltliche Nachfolge auch zur Ertragsbesteuerung. Hier erzielt der abgebende Steuerpflichtige einen Veräußerungsgewinn. Es gibt hier jedoch auch verschiedene Modelle, wobei der Steuerberater behilflich sein kann, ob sich insbesondere die Einmalzahlung, ein Rentenmodell oder ein Ratenmodell mehr lohnt. Auch möglich ist, dass die unentgeltliche Unternehmensnachfolge an Nachkommen Ertragssteuern auslöst, dies geschieht vor allem dann, wenn der Steuerberater nicht rechtzeitig mit in den Prozess einbezogen wurde, wie zum Beispiel bei einer vorhandenen Betriebsaufspaltung.
Der häufigste Grund für Probleme bei der Unternehmensnachfolge entsteht aus der reinen Übergabe des Betriebes bei einer Betriebsaufspaltung. Wenn sich der operative Betrieb auf einem Grundstück befindet, welches im privaten Besitz des abgebenden Unternehmers befindet, muss hier entsprechend agiert werden. Durchaus häufig ist dies der Fall, wenn es sich um eine GmbH handelt, wobei der Gesellschafter 100% der Anteile hält und zu 100% Besitzer des Grundstückes ist auf dem der Betrieb steht. Die Übergabe der bspw. Gesellschafteranteile löst somit Entnahmen aus dem Gewerbebetrieb lt. § 15 EStG aus. Somit werden stille Reserven aufgedeckt, da das Grundstück sowie die Gesellschafteranteile zum Verkehrswert in das Privatvermögen übernommen werden müssen. Hier muss der Steuerpflichtige dann einen Entnahmegewinn ansetzten und diesen auch versteuern. Bei der Vermietung in diesem Beispiel handelt es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG lt. § 21 (3) EStG, aus diesem Grund befindet sich das Grundstück sowie die Anteile an der Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen.
Unentgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen
Die §§ 13a und 13b des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes ermöglichen zwar noch immer in sehr vielen Fällen eine bis zu 85 % oder gar zu 100 % erb- bzw. schenkungsteuerfreie Übertragung eines Unternehmens oder einer Beteiligung am Unternehmen. Das Gesetz ist aber äußerst umständlich ausgestaltet und führt daher teilweise zu schlicht überraschenden, widersinnigen Ergebnissen. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Finanzverwaltung, sooft es geht, versucht, mit allen Mitteln diese Steuerfreistellung zu torpedieren.
Grundsatz der erb- bzw. schenkungsteuerlichen Privilegierung
Vom Prinzip her sind die erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Privilegierungen simpel gestaltet. Danach gehören zum begünstigungsfähigen Vermögen:
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)
Inländisches Betriebsvermögen und Betriebsvermögen von EU oder EWR Betriebstätten (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)
Anteile an Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in der EU oder EWR, an denen der Erblasser oder Schenker unmittelbar zu mehr als 25 % beteiligt war (§13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)
Aber schon hier lauern die ersten Steuerfallen!
Steuerfallen bei der unentgeltlichen Übertragung von Betriebsvermögen
Umfassende Beratung
Bei der Unternehmensnachfolge ist eine umfassende Beratung unerlässlich, besonders im Bereich Erbschaft und Betriebsaufspaltung, unterstützt durch spezialisierte Steuerberater. Fachanwälte für Erbschaftsteuer für Erbrecht und Gesellschaftsrecht sowie erfahrene Ansprechpartner, die Ihnen beim ausfüllen des kontaktformular weiterhelfen Rechtsanwälte können Sie bei rechtlichen Fragen und der Vertragsgestaltung kompetent unterstützen. Zudem ist die Berücksichtigung von unternehmensvermögen im Rahmen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes wichtig. Sonderbetriebsvermögen und rechtlichen und steuerlichen Aspekten essenziell, falls ein Gesellschaftsvertrag vorhanden ist.
Unsere Beratungsleistungen im Bereich der Nachfolgeberatung
Gestaltungen zur Optimierung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkungen
Gestaltung von steueroptimierten Testamenten und Erbverträgen
Abgabe von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen
Bewertung von Immobilien und Unternehmen für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Einsprüche gegen Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide sowie Klagen vor den Finanzgerichten
Steueroptimierte Unternehmensnachfolge
Beratung zur Ausnutzung von Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer