Willkommen bei Bloomfeld Steuerberatungs GmbH - Ihre Experten für Steuerberatung in Heidelberg
Here's what you get:
Persönliche und individuelle Beratung
Digitale Lösungen für mehr Effizienz
Ganzheitliche steuerliche Betreuung
Proaktive Informationen und Updates
Unser steuerliches All-In-One-Paket bietet Ihnen eine umfassende Betreuung, die sämtliche Aspekte der digitalen Geschäftsabwicklung abdeckt. Durch den Einsatz modernster Technologien unterstützen wir Sie bei der systematischen Datensammlung und verfügen über umfassende Erfahrungen mit den Schnittstellen zu Online-Shopanbietern sowie Marktplatzanbietern. Dabei gewährleisten wir eine lückenlose Integration sämtlicher relevanter Daten, die über moderne IT-Schnittstellen zuverlässig übertragen werden. Das Geschäftsmodell des Dropshipping ist für uns keineswegs unbekannt – im Gegenteil bieten wir speziell darauf abgestimmte, individuelle Lösungen an, um auch in diesem Bereich optimale steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Mithilfe diverser Softwareanbieter realisieren wir eine volldigitale Buchhaltung, die Ihnen eine transparente, effiziente und revisionssichere Verwaltung Ihrer Finanzdaten ermöglicht. Unser Angebot umfasst zudem die kontinuierliche Optimierung Ihrer steuerlichen Prozesse, sodass Sie sich vollumfänglich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wir kombinieren technologische Innovation mit fundierter fachlicher Kompetenz, um Ihnen ein ganzheitliches Betreuungskonzept zu bieten.
Unser All-In-One-Paket zielt darauf ab, Ihre steuerlichen Abläufe zu vereinfachen, Fehlerquellen zu minimieren und gleichzeitig steuerliche Potenziale voll auszuschöpfen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser tiefgehendes Know-how, um Ihre digitalen Geschäftsprozesse optimal zu gestalten und Ihren nachhaltigen Unternehmenserfolg zu sichern.
Egal, welches ERP und Shopsystem Sie für Ihren Onlinehandel nutzen, stehen wir als erfahrene E-Commerce-Steuerberater an Ihrer Seite und bieten auch individuelle Lösungen für SAP und Microsoft Dynamics / Navision Anwender.
Der Fokus unserer E-Commerce-Steuerberatungskanzlei liegt in der Erstellung von großen E-Commerce-Onlinehändlern Finanzbuchhaltungen. Wir sind Experten in der Finanzbuchhaltung für E-Commerce-Unternehmen und unterstützen erfolgreich Firmen mit einem Jahresumsatz von über 100 Millionen Euro. Unser umfangreiches Leistungsportfolio umfasst auch die Erstellung von Konzernabschlüssen für renommierte E-Commerce-Unternehmen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, um Ihren Erfolg nachhaltig zu sichern. Insbesondere bei großen Onlinehändlern und E-Commerce-Konzernen kommen wir ins Spiel, wenn eigentlich gar nichts mehr geht. Dann bringen wir die notwendige Finanzbuchhaltungsstruktur und Übersichtlichkeit in Ihr E-Commerce-Rechnungswesen.
Wir haben individuell programmierte Datev Software und vollautomatische Konvertersysteme für eine professionelle Buchung der E-Commerce-Rechnungen und Zahlungen im Onlinehandel. Wir sind die Experten für Schnittstellenlösungen im E-Commerce Bereich und für Amazon Seller, PlentyONE, Afterbuy, JTL, Shopify, Shopware, Billbee, WooCommerce, Xentral, Remira + SAP und Microsoft Dynamics / Navision Anwender. Für die Verarbeitung von Daten im grenzüberschreitenden Onlinehandel ist Taxdoo unser Partner im Bereich Umsatzsteuer mit maßgeschneiderten Schnittstellenlösungen.
Bei dem führenden Datenkonvertersystem, das übrigens von der Datev für E‑Commerce Buchhaltungen empfohlen wird, haben wir mittlerweile den größten Datenbestand Deutschlands mit mehreren Millionen Buchungen, was wiederum unseren Spezialisierungsgrad in der E‑Commerce Steuerberatung widerspiegelt. Wir pflegen gute und persönliche Beziehungen zu allen wichtigen Schlüsselpersonen im E-Commerce Bereich, sei es u.a. zu den Vorständen von Multichannelsystemen oder aber Experten für die Abwicklung von Umsatzsteueranmeldungen (Taxdoo Steuerberater) in den PAN EU Ländern!
Unsere Steuerberater überwachen kontinuierlich Ihre Kennzahlen, werten diese gemeinsam mit Ihnen aus und leiten daraus fundierte Handlungsvorschläge ab. Durch den Einsatz modernster IT-Technologien unterstützen wir Sie zudem bei der Automatisierung und Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse. Besonders im E-Commerce-Bereich spielt die detaillierte Auswertung der aus Ihren Onlineshops gewonnenen Daten eine zentrale Rolle. Diese Daten werden umfassend analysiert, optimiert und gezielt für die Buchhaltung aufbereitet, sodass alle relevanten Informationen in übersichtlicher Form vorliegen. Dabei kommen vielfältige Auswertungsmöglichkeiten zum Einsatz: Neben der Identifizierung von Umsatztrends und der Ermittlung von Conversion-Raten wird auch die Analyse von Retouren sowie die Auswertung von Kundenfeedback intensiv berücksichtigt. Zusätzlich fließen saisonale Schwankungen, regionale Verkaufsentwicklungen und unterschiedliche Produktkategorien in die Analyse ein. Auf Basis dieser Erkenntnisse können Optimierungspotenziale erkannt und in konkrete Maßnahmen überführt werden, wie die Anpassung von Preisstrategien, die Optimierung von Lagerbeständen oder die Verbesserung des Marketing-Mix. Durch den Einsatz automatisierter Reports wird zudem eine regelmäßige Kontrolle und Feinjustierung der buchhalterischen Prozesse ermöglicht. So trägt eine präzise, transparente und effiziente Buchhaltung maßgeblich zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit bei und unterstützt Sie nachhaltig dabei, Ihre Geschäftsprozesse kontinuierlich zu optimieren. Unser integrativer Ansatz gewährleistet eine enge Abstimmung zwischen operativen und steuerlichen Aspekten, sodass Sie stets von einer ganzheitlichen und zukunftsorientierten Beratung profitieren.
Wir sind eine erfahrene Kanzlei, die auf mehreren Jahren Berufs- und Praxiserfahrung gründet. Dennoch gehen wir mit der Zeit und verwenden digitale Prozesse, um unseren Mandanten eine ganzheitliche, moderne Steuerberatung zu bieten. So beraten wir unsere Mandanten nicht nur vor Ort, sondern sind deutschlandweit Ihr Ansprechpartner bei sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten. Die digitale Verarbeitung von Prozessen automatisiert nicht nur komplexe Arbeitsschritte, sondern hilft Ihnen dabei, den Überblick über Ihre Steuern zu behalten. Bei der Digitalisierung Ihrer Buchhaltung setzen wir verschiedene Systeme ein. Mit BuchhaltungsButler können Sie die Buchhaltung vorbereiten, indem Sie Bankenkonten anlegen und Belege automatisch den Bankbuchungen zuordnen.
Weitere Vorteile von BuchhaltungsButler sind die Möglichkeit Rechnungen zu erstellen, Freigabeprozesse für die Zahlung von Rechnungen zu definieren, E-Rechnungen zu übersenden und Zahlungen direkt aus BuchhaltungsButler vorzunehmen. Die Steuerkanzlei Bloomfeld Steuerberatung verwendet BuchhaltungsButler, um Rechnungen ohne aufwendigen E-Mail-Verkehr, Excel-Tabellen und Freigabemappen zu verwalten sowie auf einem Blick zu haben. Mit der digitalen Rechnungssuche können Sie außerdem Belege über 10 Jahre lang finden und archivieren.
Weiterhin sind wir mit der digitalen Buchführung über DATEV vertraut. DATEV verbessert betriebswirtschaftliche Prozesse wie Rechnungswesen, Personalwirtschaft, betriebswirtschaftliche Beratung, Steuern, IT-Dienstleistungen und Weiterbildungen. Es vereinfacht die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten und sorgt für einen reibungslosen Ablauf bei Ihrer Steuerberatung durch Bloomfeld Steuerberatung.
Weiterhin arbeiten wir auch mit easybill zusammen. Deren Software ermöglicht es, dass Sie Ihren Kunden Rechnungen über einen automatisierten Vorgang übersenden und somit die Rechnungsstellung als Marketinginstrument nutzen können.
Weiterhin arbeiten wir mit Taxdoo und AccountOne zusammen. Durch deren Softwarelösungen können wir aus Shops wie Amazon einfach die steuerlich relevanten Daten auslesen und in die Buchhaltung importieren, damit wir diese dort verarbeiten können.
Die umsatzsteuerliche Behandlung im Rahmen des Dropshipping erfordert eine präzise Analyse der beteiligten Länder und Lieferketten. Entscheidend ist, in welchem Land die Lieferung steuerlich erfasst wird – abhängig vom Standort des Lieferanten, des Online-Händlers und des Bestimmungsorts des Endkunden. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen müssen Besonderheiten wie innergemeinschaftliche Lieferungen, Einfuhren in Drittländer sowie die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens geprüft werden, wodurch die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. Ferner ist eine lückenlose Dokumentation der Umsätze sowie eine genaue Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsleistungen erforderlich, um nationale Lieferschwellen und gesetzliche Nachweispflichten einzuhalten. Nur durch fundierte steuerliche Beratung und regelmäßige Überprüfung der Prozesse kann eine rechtskonforme Umsetzung der umsatzsteuerlichen Vorgaben gewährleistet und das Risiko steuerlicher Fehler minimiert werden.
Die Fernabsatzregelungen nach § 3c UStG bilden einen zentralen Bestandteil der umsatzsteuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Lieferungen und Leistungen an Endverbraucher innerhalb der EU. Diese Regelungen finden Anwendung, wenn Waren aus dem Inland an Verbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten versendet werden. Wird die jeweilige Lieferschwelle in einem Bestimmungsland überschritten, so besteht grundsätzlich die Pflicht, sich im jeweiligen Land umsatzsteuerlich zu registrieren und die dort fällige Umsatzsteuer abzuführen.
Um diesen administrativen Aufwand zu minimieren, wurde das One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren eingeführt. Das OSS-Verfahren ermöglicht es Unternehmen, ihre umsatzsteuerlichen Pflichten für alle Fernabsatzgeschäfte innerhalb der EU zentral über einen einzigen Anlaufpunkt zu erfüllen. Hierbei wird die Umsatzsteuer für grenzüberschreitende Verkäufe im Bestimmungsland erhoben, jedoch in dem Mitgliedstaat deklariert und abgeführt, indem der Unternehmer seinen Sitz hat. Voraussetzung für die Anwendung des OSS-Verfahrens ist, dass der Unternehmer sich bei der zuständigen nationalen Steuerbehörde – in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – registriert und die entsprechenden Meldungen einreicht.
Die Registrierung beim BZSt stellt dabei einen essenziellen Schritt dar, da sie den Zugang zum OSS-System ermöglicht und die ordnungsgemäße Abwicklung der Umsatzsteuervoranmeldungen gewährleistet. Durch die Nutzung des OSS-Verfahrens entfällt die Notwendigkeit einer separaten umsatzsteuerlichen Registrierung in jedem einzelnen Bestimmungsland, was den administrativen Aufwand deutlich reduziert und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erleichtert. Insgesamt bietet das OSS-Verfahren somit eine effiziente und transparente Lösung für Unternehmen, die im Rahmen des Fernabsatzes grenzüberschreitend tätig sind, und trägt maßgeblich dazu bei, die umsatzsteuerlichen Pflichten vereinheitlicht und zentral gesteuert zu erfüllen.
Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es kleinen Unternehmen, sich von der Erhebung und Ausweisung der Umsatzsteuer zu befreien, sofern ihre jährlichen Umsätze unter festgelegten Schwellenwerten bleiben. Dies reduziert den administrativen Aufwand erheblich, da Rechnungen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer erstellt werden können. Zum 01.01.2025 treten jedoch wesentliche Gesetzesänderungen in Kraft, die sowohl die Umsatzgrenzen als auch die Anwendungsbedingungen modifizieren. Unternehmen, die bisher von dieser Regelung profitiert haben, müssen ihre Umsatzzahlen künftig kontinuierlich überwachen, um eine Überschreitung der neuen Schwellenwerte zu vermeiden. Wird die Grenze überschritten, erfolgt eine verpflichtende Umstellung auf die Regelbesteuerung, was zu einer Erhöhung des buchhalterischen Aufwands und zur Erhebung der Umsatzsteuer führt. Somit sind die Neuerungen mit erheblichen Folgen verbunden, die eine Überprüfung und Anpassung der Geschäftsprozesse notwendig machen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und die Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
Die Lieferschwelle im Rahmen der Umsatzsteuer bezeichnet den Schwellenwert, ab dem ein Unternehmen verpflichtet ist, sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich zu registrieren. Dieser Schwellenwert gilt für grenzüberschreitende Fernabsatzgeschäfte und stellt sicher, dass die Umsatzsteuer im Bestimmungsland der Warenlieferung erhoben wird. Wird der festgelegte Umsatzwert in einem bestimmten Land überschritten, so muss das Unternehmen die dort geltenden umsatzsteuerlichen Vorschriften einhalten und die Steuer in dem entsprechenden Mitgliedstaat abführen. Dies führt zu einem erhöhten administrativen Aufwand, da länderspezifische Meldepflichten und Steuersätze beachtet werden müssen. Liegt der Umsatz hingegen unterhalb der Lieferschwelle, bleibt das Unternehmen in seinem Heimatland steuerpflichtig, was den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert. Somit hat die Lieferschwelle wesentliche Auswirkungen auf die steuerliche Registrierungspflicht und die Ermittlung der Umsatzsteuer, wodurch sie einen erheblichen Einfluss auf die internationale Steuerplanung und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere im E-Commerce, ausübt.
Die ertragsteuerliche Problematik im Zusammenhang mit Betriebsstätten gewinnt insbesondere bei der Einrichtung von Warenlagern an Bedeutung. Grundsätzlich kann ein Warenlager als Betriebsstätte eingestuft werden, wenn es einen festen Standort darstellt, von dem aus wesentliche betriebliche Aktivitäten ausgeführt werden und über eine dauerhafte organisatorische Einrichtung verfügt. In diesem Fall erfolgt eine getrennte Erfassung des dort erzielten Gewinns, wofür die Betriebsstättengewinnabgrenzungsverordnung (BsGaV) Anwendung findet. Allerdings zeigt sich häufig ein Problem: Nach den Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) wird ein reines Warenlager, das ausschließlich der Lagerung von Waren dient und keine weitergehenden unternehmerischen Tätigkeiten, wie die Ausübung von Vertriebs- oder Managementfunktionen, ausübt, in der Regel nicht als Betriebsstätte qualifiziert. Dies führt dazu, dass trotz einer möglichen nationalen Einstufung als Betriebsstätte – basierend auf den inländischen steuerlichen Vorschriften – im DBA-Kontext eine getrennte Gewinnabgrenzung oft nicht erfolgt. Diese Auslegung kann zu Unsicherheiten bei der Ermittlung der steuerlichen Ansässigkeit und der Anwendung der Gewinnabgrenzungsregeln führen. Daher ist es unerlässlich, die tatsächlichen Betriebsaktivitäten und die damit verbundenen organisatorischen Strukturen sorgfältig zu dokumentieren und zu prüfen, um steuerliche Risiken zu minimieren und eine korrekte Ertragssteuerfestsetzung sicherzustellen.
Die Betriebsstättengewinnabgrenzungsverordnung (BsGaV) spielt eine zentrale Rolle bei der Ermittlung des der Betriebsstätte zurechenbaren Gewinns und damit bei der steuerlichen Zuordnung von Umsätzen zu ausländischen Standorten. Entscheidend ist hierbei, dass Umsätze, die im Rahmen einer Betriebsstätte erzielt werden, dem jeweiligen Bestimmungsland zugewiesen werden müssen. Einflussfaktoren hierfür sind unter anderem die tatsächliche Leistungserbringung, der Umfang und die Selbstständigkeit der unternehmerischen Tätigkeit vor Ort sowie der Ort, an dem wesentliche Entscheidungen getroffen werden. So wird etwa ein Warenlager, das als fester Bestandteil der Geschäftstätigkeit gilt, als Betriebsstätte eingestuft, wenn es über organisatorische Einrichtungen verfügt, die eine eigenständige Betriebsführung ermöglichen. Wird der Betriebsstätte der zurechenbare Gewinn ermittelt, erfolgt eine Abgrenzung des in diesem Land erzielten Anteils – was weitreichende ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich zieht.
Ein Problem ergibt sich jedoch, wenn ein reines Warenlager, das lediglich der Lagerung von Waren dient, gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nicht als Betriebsstätte qualifiziert wird. In einem solchen Fall bleibt die Zuordnung der Umsätze umstritten, da die nationalen Vorschriften und die DBA-Regelungen teilweise widersprüchliche Interpretationen zulassen. Zudem kann der Leistungsort – etwa bestimmt durch den Kundenstandort oder den Ort der Vertragserfüllung – zu einer abweichenden Zuordnung führen. Diese Mehrdeutigkeiten erfordern eine präzise Dokumentation aller betriebsbezogenen Aktivitäten sowie eine kontinuierliche Überwachung und Analyse der betrieblichen Abläufe. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Betriebsstätte der zurechenbare Gewinn korrekt ermittelt und steuerliche Risiken minimiert werden. Die BsGaV erfordert daher eine differenzierte und sorgfältige Betrachtung der tatsächlichen Betriebsaktivitäten, um eine gerechte und rechtskonforme steuerliche Belastung sicherzustellen.
Im Folgenden finden Sie eine Liste mit sieben zentralen Dienstleistungen, die Sie als Steuerberater Mandanten aus dem E-Commerce-Bereich anbieten sollten:
Umsatzsteuerliche Beratung:
Unterstützung bei der optimalen Gestaltung der Umsatzsteuererklärung, inklusive Beratung zur Anwendung des One-Stop-Shop-Verfahrens, Prüfung von Lieferschwellen und Anpassung an grenzüberschreitende Transaktionen.
Gewinnermittlung und ertragsteuerliche Planung:
Präzise Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns unter Berücksichtigung der speziellen Herausforderungen im E-Commerce, inklusive digitaler Buchführung und Jahresabschlusserstellung.
Digitale Buchhaltung und Schnittstellenintegration:
Implementierung und Betreuung moderner Buchhaltungssoftware, die nahtlos mit Onlineshop- und Marktplatzsystemen sowie Payment-Anbietern verbunden ist, um Daten automatisiert zu erfassen und zu verarbeiten.
Rechtsform- und Steueroptimierungsberatung:
Beratung zur Wahl der optimalen Rechtsform und Entwicklung steuerlicher Strategien zur Minimierung der Steuerlast und Optimierung der Liquidität im Onlinehandel.
Internationale Steuerplanung:
Unterstützung bei grenzüberschreitenden Transaktionen und der korrekten Anwendung internationaler Steuerregelungen, inklusive Verrechnungspreisdokumentation und Risikomanagement.
IT-gestützte Prozessoptimierung:
Beratung und Implementierung von Automatisierungslösungen, die zu einer effizienten Erfassung und Auswertung von Finanzdaten führen und den administrativen Aufwand deutlich reduzieren.
Compliance und Risikomanagement:
Sicherstellung der Einhaltung aller steuerlichen und gesetzlichen Vorgaben im E-Commerce, einschließlich Unterstützung bei Betriebsprüfungen und der fortlaufenden Überwachung steuerrelevanter Prozesse.
Diese sieben Leistungsbereiche bilden ein umfassendes Servicepaket, das den spezifischen Anforderungen des E-Commerce gerecht wird und Mandanten eine nachhaltige steuerliche Optimierung sowie eine effiziente betriebswirtschaftliche Betreuung bietet.