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Das Wichtigste vorab kurz zusammengefasst

E-Commerce Steuern: Alles Wissenswerte zu Besonderheiten und steuerlichen Herausforderung

Beim E-Commerce fallen verschiedene Steuern an, die Online-Händler kennen sollten, besonders wenn sie ausländische Lager nutzen. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer sind nur einige davon. Auch die korrekte Berechnung der deutschen Umsatzsteuer spielt eine wichtige Rolle. Die korrekte Abführung der Steuern an das Finanzamt ist entscheidend, um steuerliche Herausforderungen zu meistern.

Amazon-Verkäufer müssen ebenfalls bestimmte steuerliche Bestimmungen einhalten. Die Umsatzgrenzen für die Umsatzsteuer sind zu beachten, um keine Strafen vom Finanzamt zu riskieren. Die Kleinunternehmerregelung kann in bestimmten Fällen genutzt werden, um Steuern zu sparen, insbesondere wenn der jährliche Gewinn unter 24.500 € liegt.

Umsatzsteuer abzuführen und Vorsteuerabzug zu nutzen, sind wichtige Aspekte im E-Commerce, speziell für Einzelunternehmen. Online-Händler sollten die steuerlichen Vorschriften kennen und regelmäßige Vorauszahlungen leisten, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Insbesondere seit Juli 2021 müssen Verkäufer neue gesetzliche Vorgaben beachten.

Welche Steuern muss man bei einem Online-Shop zahlen

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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine der Steuern, die beim Betrieb eines Online-Shops anfallen können, insbesondere wenn Anstalten und Stiftungen als Kunden auftreten. Sie wird auf den Gewerbeertrag erhoben und ist abhängig von der Höhe des Gewinns des Unternehmens. Onlinehändler sind daher auch in diesem Bereich steuerlich zu beachten. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und wird von den Gemeinden erhoben. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag, der wiederum durch bestimmte Freibeträge wie etwa 50.000 Euro reduziert werden kann. Es ist wichtig, die Gewerbesteuer richtig zu berechnen und fristgerecht an das Finanzamt zu entrichten, um steuerliche Probleme zu vermeiden.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist eine weitere Steuer, die Onlinehändler beachten müssen. Sie wird auf den Gewinn des Unternehmens erhoben und muss entsprechend der Einkünfte der Geschäftsführung gezahlt werden. Es ist wichtig, die Einkommensteuer regelmäßig an das Finanzamt zu zahlen, um rechtliche Probleme zu vermeiden, insbesondere wenn Gewinne und kleine Geschenke zu versteuern sind. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Steuern für Online-Shop-Betreiber, da sie direkt den Gewinn des Unternehmens betrifft und sie möglicherweise umsatzsteuerpflichtig sind. Zudem gibt es die Körperschaftsteuer für Onlinehändler. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die steuerliche Situation zu informieren und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen, insbesondere wer die Umsatzsteuer abführt.

Einkommenssteuervorauszahlung

Die Einkommensteuervorauszahlung ist eine Form der Einkommensteuerzahlung, die regelmäßig an das Finanzamt gezahlt werden muss. Sie dient dazu, die Einkommensteuerlast auf das Jahr zu verteilen und finanzielle Engpässe zu vermeiden, um letztlich Gewinne zu erzielen, welche voraussichtlich nicht mehr so stark schwanken werden. Onlinehändler sollten daher die Einkommenssteuervorauszahlungen sorgfältig planen und fristgerecht entrichten

Umsatzsteuer

Wann ist E-Commerce in Deutschland steuerpflichtig?

Bei der Frage, ob ein Unternehmen steuerpflichtig ist oder nicht, muss zunächst zwischen dem Verkauf zwischen zwei Unternehmen und zwischen dem Online-Händler und einem Privatkunden (Endverbraucher) unterschieden werden.

Werden Waren verkauft, müssen keine Umsatzsteuer in bestimmten Fällen gezahlt werden. B2B gehandelt, d.h. findet der Austausch zwischen zwei Unternehmen statt, dann fällt in Deutschland die entsprechende Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an. Dies gilt auch, wenn ausländische Lager genutzt werden. Gewinne zu erzielen sollte dabei ein Ziel sein. keine Umsatzsteuer an. Beim Onlinehandel fallen jedoch Steuern an, wenn der Lieferungs-/Leistungsempfänger in Deutschland und der Lieferant in einem anderen EU/EWR-Mitgliedsstaat ansässig sind. Diese Regelung ist besonders relevant für Unternehmen, die ausländische Lager nutzen. Hierbei müssen verschiedene Steuerarten beachtet werden. Hierbei handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung zwischen Unternehmen der EU oder des EWR oder Leistung, die für den Leistungserbringer bzw. für gewerblich Tätige gilt. Lieferanten umsatzsteuerfrei ist, müssen Sie dennoch die Umsatzsteuer zahlen.

Allerdings beruht der Onlinehandel meist auf einem Warenverkehr zwischen Unternehmen und Privatpersonen (B2C-Geschäft) und findet eher seltener zwischen Unternehmen – also B2B – statt. Hierbei fällt immer Umsatzsteuer an, unabhängig davon ob es ein Einzelunternehmen oder eine Stiftung ist. Handelt es sich bei dem E-Commerce-Händler um ein Unternehmen, das in einem EU/EWR-Staat ansässig ist, muss geklärt werden, wo die Umsatzsteuer fällig wird. Dies gilt auch für Fälle, in denen ausländische Lager genutzt werden.

Wie muss ich ein Kleingewerbe versteuern?

Die steuerliche Behandlung eines Kleingewerbes, insbesondere wenn es um eine Umsatzgrenze von 10.000 € geht, unterscheidet sich in einigen Punkten von anderen Unternehmensformen. Kleingewerbetreibende können unter bestimmten Voraussetzungen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und sind somit von der Umsatzsteuer befreit. Es ist wichtig, die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung zu prüfen und entsprechend zu handeln. Im Rahmen der Kleinunternehmerregelung müssen Kleingewerbetreibende keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, wenn sie unter der Jahresumsatzgrenze von mehr als 22.000 Euro bleiben. Sie können jedoch auch keine Vorsteuer abziehen, was beim Verkauf in Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert relevant sein kann und unter verschiedene Regeln der Steuern gibt fallen könnte. Es ist daher ratsam, die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung abzuwägen und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, vor allem wenn der Jahresumsatz 22.000 Euro oder mehr beträgt.

Online-Handel innerhalb Deutschlands

Verkauft ein Onlinehändler Produkte an Kunden in Deutschland, ist der Lagerstandort wichtig. Befindet sich das Lager in Deutschland, befindet sich der Versandort in Deutschland, wodurch der deutsche Umsatzsteuersatz veranschlagt werden muss. Laut Bundeszentralamt für Steuern sind dabei bestimmte Regelungen zu beachten. Ab Juli 2021 müssen Verkäufer zudem neue Anforderungen einhalten.

Online-Handel von E-Commerce-Unternehmen in der EWR/EU

Würde sich das Lager nun in Tschechien oder Österreich befinden, müssten die jeweiligen Steuersätze berechnet werden. Hierbei ist auch zu beachten, ob ein ermäßigter Steuersatz für das jeweilige Produkt anfällt oder der Normalsatz. Man könnte meinen, dass es so einfach sei, doch an dieser Stelle muss der Fall zunächst genauer geprüft werden, insbesondere wenn die Umsatzschwelle von 22.000 Euro überschritten wird, und klären, ob die Lieferschwelle überschritten - Ab Juli 2021 müssen Unternehmen, die Waren innerhalb der EU verkaufen, sich auf neue Regelungen einstellen, insbesondere bezüglich der Umsatzgrenze von 10.000 €. wurde oder nicht.

Lieferschwelle wird nicht überschritten

Ein Händler aus Österreich verkauft Waren von einem Lager in Österreich an Privatkunden in Deutschland. In Deutschland gilt eine Lieferschwelle von 100.000 Euro; die Umsätze des Händlers lagen im vorherigen Jahr bei 80.000 Euro und somit unter der Lieferschwelle. Auch im aktuellen Jahr rechnet der Händler mit denselben Umsätzen und kann daher wählen, in welchem Land besteuert werden soll. Der reguläre Umsatzsteuersatz in Österreich liegt bei 20% und in Deutschland bei 19%, daher wählt der Händler als Land der Besteuerung Deutschland, denn hierdurch sparen seine Kunden 1% gegenüber einer Besteuerung in Österreich.

Lieferschwelle wird überschritten

Ein Händler aus Spanien verkauft seine Waren an Privatkunden in Deutschland und versendet die Ware aus einem spanischen Lager, wobei er die deutsche Umsatzsteuer beachten muss. Als Einzelunternehmen muss er zusätzlich steuerliche Dokumentation führen. Im Jahr 2021 betrugen seine Umsätze 150.000 Euro und lagen somit über der in Deutschland geltenden Lieferschwelle in Höhe von 100.000 Euro und ermöglichten ihm Gewinne zu erzielen. Dies liegt der jährliche Höhe nach deutlich über der gesetzlichen Vorgabe. Auch im Jahr 2022 rechnet der Händler mit Umsätzen in derselben Höhe, was zeigt, wie stabil der Markt trotz vieler Steuern gibt bleibt. Deswegen ist er verpflichtet die Umsätze nach deutschem Steuerrecht zu besteuern und den Normalsatz von 19% zu wählen, sofern kein ermäßigter Steuersatz von 7% berechnet werden muss.

Lieferschwelle wird nur in einem Jahr überschritten

Ein deutscher Händler verkauft seine Produkte an Privatkunden in Griechenland, wobei der Versand seiner Waren von einem Lager in Deutschland erfolgt. Seine Umsätze betrugen im Jahr 2021 20.000 Euro und lagen somit unterhalb der Lieferschwelle von 35.000 Euro, wodurch der Steuerabzug nicht möglich war. Allerdings hat sich die Nachfrage im Jahr 2022 gesteigert, wodurch zu erwarten ist, dass die Lieferschwelle im aktuellen Jahr überschritten wird. Dies bedeutet, dass auch der Umsatzsteuersatz des jeweiligen Landes berücksichtigt werden muss. Nun hat der deutsche Händler noch die Wahl, nach welchem Steuersatz er die Waren besteuern möchte, insbesondere wenn die Waren auf einer Plattform wie Amazon oder eBay verkauft werden. Er kann auch entscheiden, ob er Gewinne und kleine Geschenke versteuert. Da die Umsatzsteuer in Griechenland bei 24% liegt, sollte er sich für die Besteuerung in Deutschland entscheiden, um seinen Kunden die Produkte günstiger anbieten zu können und so mehr Gewinne zu erzielen. Sollten die Umsätze im Jahr 2022 allerdings über der Lieferschwelle liegen, wird der Händler im Jahr 2023 zur Berechnung der griechischen Umsatzsteuer verpflichtet.

Was gilt es beim One-Stop-Shop (OSS) zu beachten?

Die steuerlichen Aspekte im E-Commerce sind vielfältig und komplex und es gibt umfassende Regelungen durch das Bundeszentralamt für Steuern. Der Umgang mit Steuern im Online-Handel erfordert eine genaue Kenntnis der geltenden Vorschriften und Gesetze, besonders wenn man mit Anstalten und Stiftungen zusammenarbeitet. Onlinehändler sollten sich daher frühzeitig über das Thema Steuern informieren und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Es ist ratsam, sich regelmäßig über Neuerungen im Steuerrecht zu informieren und die eigene steuerliche Situation zu prüfen, besonders da sich Gesetze um Steuern gibt laufend ändern können. Onlinehändler sollten sich bewusst sein, dass sie auch beim Thema Steuern im E-Commerce bestimmte

Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer ist eine Steuer, die Kapitalgesellschaften wie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zahlen müssen. Sie wird auf den Gewinn des Unternehmens erhoben und muss entsprechend der Unternehmensform an das Finanzamt gezahlt werden. Ab Juli 2021 müssen Verkäufer weitere steuerliche Vorgaben beachten, die verschiedene Steuerarten umfassen. Onlinehändler, die eine GmbH betreiben, müssen daher auch die Körperschaftsteuer beachten und fristgerecht entrichten, um Probleme mit dem Bundeszentralamt für Steuern zu vermeiden.

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Was ist beim Verkauf über Online-Marktplätze bei E-Commerce Steuern zu berücksichtigen?

Beim Verkauf über Online-Marktplätze müssen Onlinehändler ebenfalls auf steuerliche Aspekte achten. Ein ERP-Systeme kann dabei helfen, die verschiedenen Steuerarten zu verwalten. Es ist wichtig, die Umsatzsteuer für die über den Marktplatz erzielten Umsätze korrekt zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen, um nicht voraussichtlich Strafen zu riskieren. Onlinehändler sollten sich über die steuerlichen Pflichten informieren, die beim Verkauf über Online-Marktplätze entstehen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Die Umsatzsteuer für die über Online-Marktplätze wie Amazon erzielten Umsätze muss regelmäßig an das Finanzamt abgeführt werden. Es ist wichtig, die Umsatzsteuer korrekt zu berechnen und fristgerecht zu zahlen, um steuerliche Probleme zu vermeiden, gerade bei Verkäufen auf Plattformen wie Amazon oder eBay. Onlinehändler sollten sich über die geltenden Vorschriften informieren und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um die steuerlichen Pflichten beim Verkauf über Online-Marktplätze zu erfüllen.

Dropshipping

Was ist Dropshipping?

Die Zahlung der Steuern beim Dropshipping erfolgt in der Regel über die Umsatzsteuervoranmeldung, welche eine der Anstalten und Stiftungen im Steuerrecht ist. Onlinehändler müssen regelmäßig die erzielten Umsätze aus dem Dropshipping melden und die entsprechende Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Es ist wichtig, die Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht abzugeben und die Umsatzsteuer korrekt zu berechnen, um steuerliche Probleme zu vermeiden. Die Einkommensteuer aus dem Dropshipping muss in der Einkommensteuererklärung angegeben und entsprechend der erzielten Gewinne gezahlt werden, um möglichen Problemen mit Steuern gibt vorzubeugen. Onlinehändler sollten sich über die steuerlichen Aspekte beim Dropshipping informieren, gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch nehmen und wer die Umsatzsteuer korrekt abführt, muss keine umsatzsteuer zahlen.

Welche Steuern muss man beim Dropshipping bezahlen?

Beim Dropshipping müssen Onlinehändler verschiedene Steuern beachten, insbesondere wenn Versandkosten genauso hoch wie die Produktpreise sind. Dazu gehören unter anderem die Umsatzsteuer und gegebenenfalls die Einkommensteuer. Es ist wichtig, die steuerlichen Pflichten beim Dropshipping zu beachten und entsprechend zu handeln, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Onlinehändler müssen die Umsatzsteuer für die über das Dropshipping erzielten Umsätze an das Finanzamt abführen, auch wenn sie an Kunden außerhalb der EU verkaufen. Es ist wichtig, die Umsatzsteuer korrekt zu berechnen und fristgerecht zu zahlen, um steuerliche Probleme zu vermeiden. Auch die Einkommensteuer muss gegebenenfalls auf die erzielten Gewinne aus dem Dropshipping gezahlt werden. Einzelunternehmen sollten zusätzlich beachten, dass diese neben anderen Steuerarten an das Finanzamt abzuführen ist. Seit dem 1. Januar 2022 gibt es spezifische Regelungen dazu, was besonders für den Umsatz im ersten Jahr relevant ist.

Auf welche steuerlichen Besonderheiten im E-Commerce ist sonst noch zu achten?

Belegsammlung anlegen

Eine ordnungsgemäße Belegsammlung ist im E-Commerce unerlässlich. Onlinehändler sollten alle Belege sorgfältig aufbewahren und gegebenenfalls digital archivieren, um im Falle einer steuerlichen Prüfung alle erforderlichen Unterlagen vorlegen zu können, speziell bei Geschäften über Plattformen wie Amazon oder eBay. Es ist wichtig, die Belege geordnet und vollständig zu führen, um steuerliche Probleme zu vermeiden. Die Belegsammlung sollte alle relevanten Unterlagen wie Rechnungen, Lieferscheine, Zahlungsbelege und sonstige Geschäftsunterlagen umfassen. Onlinehändler sollten die Belege regelmäßig prüfen und aufbewahren, um einen reibungslosen Ablauf im Falle einer Steuerprüfung zu gewährleisten.

Umsatzsteuer beachten

Die Umsatzsteuer ist eine der zentralen Steuern im E-Commerce. Onlinehändler müssen die Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen korrekt ausweisen und regelmäßig an das Finanzamt zahlen. Es ist wichtig, die geltenden Vorschriften zur Umsatzsteuer zu beachten und entsprechend zu handeln, um steuerliche Probleme zu vermeiden, selbst wenn der Umsatz die Grenze von 10.000 € nicht überschreitet. Die Umsatzsteuer muss regelmäßig an das Finanzamt abgeführt werden, besonders wenn die Umsätze auf Plattformen wie Amazon oder eBay erzielt wurden. Online-Handels erfordert eine genaue Dokumentation der Steuerarten. Onlinehändler sollten die Umsatzsteuer korrekt berechnen und fristgerecht beim Finanzamt zahlen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Es ist ratsam, sich über die aktuellen Umsatzsteuersätze zu informieren und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die steuerlichen Pflichten im E-Commerce zu erfüllen und langfristig Gewinne zu erzielen.

Umsatzsteuerschuld bedenken

Die Umsatzsteuerschuld entsteht, sobald eine Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wurde. Onlinehändler müssen die Umsatzsteuerschuld im Blick behalten und regelmäßig an das Finanzamt abführen, insbesondere wenn sie ausländische Lager nutzen. Es ist wichtig, die Umsatzsteuerschuld korrekt zu berechnen und fristgerecht beim Finanzamt zu zahlen, um steuerliche Probleme zu vermeiden, insbesondere wenn der Umsatz im ersten Jahr steigt. Die Umsatzsteuerschuld sollte sorgfältig berechnet werden. 

Häufige Steuerfehler im E-Commerce

  • Unwissenheit ist keine Ausrede: Auch Einzelunternehmer und Kleinunternehmen müssen sich um ihre steuerlichen Angelegenheiten rechtzeitig kümmern und diese mithilfe einer lückenlosen Buchführung inklusive aller Nachweise belegen können. Hierfür gibt es kostenlose und kostengünstige Buchhaltungssoftware, die anhand eines Kontenbuchs und GuV-Rechnungen einen Überblick über alle wichtigen Verrechnungspositionen wie Vorsteuer und Umsatzsteuer bietet. Wer immer noch Rechnungen in einer Cloud speichert, wird früher oder später den Überblick verlieren, vor allem wenn es um Umsätze auf Plattformen wie Amazon oder eBay geht.

  • Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis sollte dazu genutzt werden, Gewinne zu erzielen.Nicht immer ist die Mehrwertsteuer auf einer Rechnung ausgewiesen, was in Plattformen wie Amazon oder eBay problematisch sein kann, vor allem wenn Onlinehändler ihre Umsatzsteuer nicht rechtzeitig abführen. Dies ist bei einem B2B-Geschäft zwischen Unternehmen zweier EU/EWR-Staaten meist der Fall. Dennoch ist der Leistungs- bzw. Lieferungsempfänger dazu verpflichtet, zu prüfen, ob er Umsatzsteuer abgeben muss (Reverse-Charge-Verfahren), besonders wenn Anstalten und Stiftungen involviert sind.

  • Umsatzsteuerschuld liegt bei Leistungen aus dem Ausland bei IhnenWenn Sie beispielsweise Online-Leistungen von Unternehmen nutzen, die nicht in Deutschland ansässig sind, müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen, solange der Steuerabzug nicht möglich ist. Rechnungstools, Dienste wie Google Ads und Plattformen wie Amazon oder eBay können den Arbeitsaufwand erheblich reduzieren, auch wenn Anstalten und Stiftungen beteiligt sind. Der Leistungsempfänger trägt die Umsatzsteuerlast. Dies gilt für alle Steuerarten im Online-Handels.

  • Umsatzsteuerzahlungen an das falsche Finanzamt: Hierbei sind wieder die bereits erwähnten Lieferschwellen wichtig, die vorab festlegen, in welchem Land die Umsatzsteuer entrichtet werden muss, besonders wenn die Umsatzgrenze von 10.000 € überschritten wird. Handelt es sich um Umsätze an Verbraucher und wird die Lieferschwelle überschritten, wird die Umsatzsteuer im Absatzland fällig. Um nicht in Zahlungsengpässe zu geraten, sollten die Lieferschwellen stets im Blick behalten werden, insbesondere seit dem 1. Juli 2021, wenn es um den Export in EU-Länder geht. Tag der Umsatzsteuerpflicht. Ab Juli 2021 müssen Verkäufer sich auf geänderte Bedingungen einstellen, vor allem wenn sie planen, über Amazon oder eBay zu verkaufen.

  • Umsatzsteuer für verschenkte und verloste Produkte: Wer Kunden Produkte schenkt oder sie verlost, ist Umsatzsteuer in Höhe des Einkaufs- oder Herstellerpreises zu entrichten.

Unsere Leistungen im Bereich E-Commerce / Onlinehandel

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