Willkommen bei Bloomfeld Steuerberatungs GmbH - Ihre Steuerberater in Heidelberg

E-Commerce / Onlinehandel

Here's what you get:

  • Persönliche und individuelle Beratung

  • Digitale Lösungen für mehr Effizienz

  • Ganzheitliche steuerliche Betreuung

  • Proaktive Informationen und Updates

Inhaltsübersicht

E-Commerce / Onlinehandel – Steuerberatung für digitale Geschäftsmodelle

Der digitale Handel wächst rasant – mit ihm auch die steuerlichen Anforderungen. Wer im E-Commerce oder Onlinehandel tätig ist, steht vor komplexen Herausforderungen: grenzüberschreitende Umsatzsteuer, Lieferschwellen, Plattformbesteuerung, Dropshipping, digitale Belegerfassung und automatisierte Buchhaltung.

Wir unterstützen Sie mit einer spezialisierten Steuerberatung für digitale Geschäftsmodelle: effizient, international und abgestimmt auf Ihre technischen Prozesse. Ob Amazon FBA, Shopify, WooCommerce oder eigene Lösung – wir bringen steuerliches Know-how und digitale Tools zusammen, damit Ihr Onlinegeschäft rechtssicher, transparent und zukunftsfähig aufgestellt ist.

Das steuerliche All-In-One-Paket für Ihr E-Commerce-Unternehmen

Unser All-In-One-Paket für die steuerliche Betreuung im E-Commerce deckt alle zentralen Anforderungen digitaler Geschäftsmodelle ab – von der automatisierten Datensammlung über die digitale Buchhaltung bis hin zur rechtssicheren Begleitung bei grenzüberschreitendem Handel.

Dank modernster Tools und spezialisierter Schnittstellen arbeiten wir nahtlos mit Ihren Online-Shop-Systemen (z. B. Shopify, WooCommerce) und Marktplatzanbietern ie Amazon oder eBay zusammen. Dabei sorgen wir für die vollständige und konsistente Übernahme steuerrelevanter Daten – zuverlässig, automatisiert und ohne Medienbrüche.

Besonderheiten wie Dropshipping-Strukturen sind für uns kein Fremdwort. Im Gegenteil: Wir kennen die steuerlichen Fallstricke bei Drittlandsbezug, Warenlagern und Abgrenzungsfragen und bieten hierfür individuell zugeschnittene Lösungen.

Über verschiedene Softwarelösungen (z. B. BuchhaltungsButler, DATEV, Paperless) ermöglichen wir Ihnen eine vollständig digitale Buchführung , die transparent, effizient und revisionssicher ist. Gleichzeitig analysieren und optimieren wir kontinuierlich Ihre steuerlichen Prozesse, sodass Sie sich auf Ihr eigentliches Geschäft konzentrieren können.

Unser Ziel: Ihre steuerlichen Abläufe so zu gestalten, dass sie einfach, sicher und wirtschaftlich optimal funktionieren – egal, ob Sie im deutschen Markt tätig sind oder international expandieren. Vertrauen Sie auf unsere Kombination aus technologischem Verständnis und steuerrechtlicher Expertise

, um Ihr E-Commerce-Business nachhaltig erfolgreich aufzustellen.

Die Datensammlung und Auswertung sind im Online-Handel essenziell

Datensammlung – die Grundlage erfolgreicher E-Commerce-Buchhaltung

Ganz gleich, ob Sie mit Shopify, Amazon Seller, Shopware, WooCommerce oder SAP arbeiten – als erfahrene E-Commerce-Steuerberater unterstützen wir Sie mit individuellen Lösungen zur automatisierten Datenerfassung. Auch Anwender von Microsoft Dynamics / Navision und PlentyONE, Afterbuy, JTL, Xentral, Billbee oder Remira profitieren von unserer tiefgehenden Schnittstellenkompetenz.

Unser Fokus liegt auf der professionellen Verarbeitung großer Datenmengen im Onlinehandel. Wir betreuen E-Commerce-Unternehmen mit Jahresumsätzen von über 10 Millionen Euro und erstellen unter anderem Finanzbuchhaltungen für Onlinehändler und E-Commerce-Konzerne – inklusive Konzernabschlüssen bei komplexen Strukturen.

Gerade, wenn in der Buchhaltung nichts mehr funktioniert, übernehmen wir. Unsere Aufgabe: Struktur schaffen, automatisieren und für Transparenz sorgen – auch bei extrem fragmentierten Rechnungsflüssen und Zahlungsströmen.

Technologisch setzen wir auf eigene, individuell programmierte DATEV-Schnittstellen sowie voll automatisierte Konvertersysteme. Diese ermöglichen die regelkonforme Buchung von E-Commerce-Rechnungen, Zahlungen und Gebühren – bis ins Detail nachvollziehbar, revisionssicher und automatisiert.

Für die Verarbeitung grenzüberschreitender Umsatzsteuerdaten arbeiten wir eng mit Taxdoo zusammen – einem führenden Anbieter für Umsatzsteuerlösungen im EU-weiten Onlinehandel . Gemeinsam stellen wir sicher, dass alle länderspezifischen Anforderungen zuverlässig abgedeckt sind.

Als DATEV-Partner verfügen wir über den größten aktiven Datenbestand Deutschlands im Bereich der E-Commerce-Buchhaltung – mit mehreren Millionen verarbeiteten Buchungssätzen. Unser Netzwerk reicht bis zu Vorständen führender Multichannelsysteme und Experten für PAN-EU-Umsatzsteuerverfahren – wir wissen, wie der Markt funktioniert und wo technische, rechtliche oder operative Fallstricke lauern.

Auswertung und Optimierung – datenbasierte Steuerberatung im E-Commerce

Im E-Commerce sind Daten der Schlüssel zum Erfolg – und zur Optimierung Ihrer steuerlichen Prozesse. Unsere Steuerberater analysieren fortlaufend Ihre betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, werten diese gemeinsam mit Ihnen aus und entwickeln darauf aufbauend konkrete Handlungsempfehlungen.

Mithilfe modernster IT-Tools erfassen wir alle relevanten Informationen aus Ihren Onlineshops, Marktplätzen und ERP-Systemen. Diese werden automatisiert verarbeitet, strukturiert ausgewertet und gezielt für Ihre digitale Buchhaltung aufbereitet.

Was analysieren wir konkret?

  1. Umsatztrends und Deckungsbeiträge

  2. Retourenquoten und Stornohäufigkeiten

  3. Conversion-Rates und Kundenverhalten

  4. saisonale Schwankungen & regionale Verkaufsdaten

  5. Performance je Produktkategorie oder Vertriebskanal

Diese Daten fließen in eine umfassende E-Commerce-Auswertung ein, die steuerlich relevante Zahlen

als auch operative Optimierungspotenziale sichtbar macht.

Was gewinnen Sie daraus?

  1. Preisstrategien lassen sich zielgerichtet anpassen

  2. Lagerbestände können effizienter gesteuert werden

  3. Ihr Marketing-Mix wird datenbasiert ausgerichtet

  4. Ihre buchhalterischen Prozesse werden durch automatisierte Reports überwacht und feinjustiert

Unser Ziel ist es, Ihnen eine transparente, präzise und wirtschaftlich sinnvolle Steuerberatung zu bieten, die weit über die klassische Buchhaltung hinausgeht. Mit unserem integrativen Beratungsansatz verknüpfen wir steuerliche Analyse mit unternehmerischer Steuerung – damit Sie Ihr E-Commerce-Geschäft nachhaltig weiterentwickeln können.

Digitale Buchhaltung für E-Commerce-Unternehmen – automatisiert, transparent und sicher

Als moderne Steuerkanzlei mit langjähriger Praxiserfahrung begleiten wir E-Commerce-Unternehmen in ganz Deutschland – sowohl vor Ort als auch vollständig digital. Die automatisierte Buchführung ist für uns kein Zusatz, sondern ein zentrales Element unserer Beratung: Sie spart Zeit, minimiert Fehlerquellen und schafft Transparenz über alle relevanten Geschäftszahlen.

BuchhaltungsButler – Ihr digitaler Buchhaltungsassistent

Mit BuchhaltungsButler setzen wir auf eine leistungsstarke Software, die speziell für digital affine Unternehmen entwickelt wurde. Sie bietet:

  1. automatische Belegzuordnung zu Bankbuchungen

  2. digitale Rechnungsstellung inkl. E-Rechnungen

  3. Freigabeprozesse für Zahlungen

  4. direkte Zahlungsabwicklung aus dem System

  5. revisionssichere Archivierung mit Volltextsuche (10 Jahre)

In unserer Kanzlei nutzen wir BuchhaltungsButler, um Rechnungen effizient zu verwalten – ganz ohne Excel-Tabellen, E-Mail-Chaos oder manuelle Abläufe. Die digitale Belegsuche erleichtert nicht nur das tägliche Arbeiten, sondern auch spätere Betriebsprüfungen oder Jahresabschlüsse.

DATEV Unternehmen Online – der Branchenstandard

Zusätzlich setzen wir auf DATEV, um Prozesse wie das Rechnungswesen, die Personalwirtschaft oder betriebswirtschaftliche Auswertungen zuverlässig zu digitalisieren. Die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten wird dadurch strukturiert, sicher und klar nachvollziehbar – ein echter Mehrwert für alle Beteiligten.


Weitere Tools: easybill, Taxdoo, AccountOne

Auch easybill integrieren wir auf Wunsch in Ihre Systemlandschaft: damit automatisieren Sie die Rechnungserstellung – und nutzen diese sogar als wertvolles Marketinginstrument durch professionelles Layout, CI-gerechte Gestaltung und schnelle Zustellung.

Im Bereich der Umsatzsteuer im internationalen Onlinehandel arbeiten wir mit Taxdoo und AccountOne. Diese Tools ermöglichen den direkten Import steuerlich relevanter Daten aus Plattformen wie Amazon, eBay oder Shopify – inklusive automatischer Vorbereitung für die Buchhaltung und steuerlichen Verarbeitung.

Steuerrecht im E-Commere

Umsatzsteuer im E-Commerce

Dropshipping und Umsatzsteuer – rechtssicher bei komplexen Lieferketten

Das Geschäftsmodell Dropshipping erfreut sich im E-Commerce großer Beliebtheit – bringt jedoch erhebliche umsatzsteuerliche Herausforderungen mit sich. Bei jeder Transaktion müssen verschiedene Faktoren geprüft werden, um eine rechtskonforme Umsatzbesteuerung sicherzustellen.

Lieferorte und steuerliche Zuordnung

Entscheidend ist, wo die Lieferung steuerlich erfasst wird – abhängig von:

  1. dem Standort des Lieferanten (z. B. China, Polen, Deutschland),

  2. dem Sitz des Onlinehändlers,

  3. und dem Zielland des Endkunden.

Bereits bei zwei oder mehr Ländern ist eine korrekte Beurteilung erforderlich, ob es sich um:

  1. eine innergemeinschaftliche Lieferung,

  2. eine Einfuhr aus einem Drittland,

  3. oder eine steuerpflichtige Inlandslieferung handelt.

Reverse-Charge, Lieferschwellen & Dokumentation

Bei bestimmten Konstellationen kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung – hier schuldet der Leistungsempfänger (z. B. der Onlinehändler) die Umsatzsteuer. Dies kann zu Liquiditätsvorteilen führen, setzt jedoch eine exakte Zuordnung der Leistungen und eine saubere Rechnungsstellung voraus.

Zusätzlich müssen nationale Lieferschwellen und die Regelungen gemäß § 3c UStG (Fernverkaufsregelung) beachtet werden. Bei einer Überschreitung dieser Schwellen ist eine Umsatzsteuerregistrierung im Zielland erforderlich – andernfalls drohen Steuerhinterziehungstatbestände.

Unsere Lösung für Dropshipping-Unternehmen

Als spezialisierte Steuerkanzlei für E-Commerce bieten wir Ihnen:

  1. eine strukturierte Prüfung Ihrer Lieferketten,

  2. die Abbildung aller Geschäftsvorfälle in der Buchhaltung,

  3. und die Beratung zu OSS, IOSS, USt-ID-Prüfung, Nachweispflichten und Belegarchivierung.

Mit der richtigen Struktur und regelmäßiger steuerlicher Betreuung können Sie Dropshipping steuerlich sicher betreiben – auch über mehrere Ländergrenzen hinweg.

Warenlieferung in der EU und die Fernabsatzregelung nach § 3c UStG

Für Onlinehändler, die Waren innerhalb der EU an Privatkunden liefern, gelten besondere Regelungen nach § 3c UStG . Diese sogenannte Fernabsatzregelung betrifft alle grenzüberschreitenden Lieferungen an Endverbraucher, bei denen die Ware aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen versendet wird.

Sobald in einem Bestimmungsland die dort geltende Umsatzsteuer-Lieferschwelle überschritten wird, entsteht dort eine Steuerpflicht. Das bedeutet: Der Händler muss sich im jeweiligen Land umsatzsteuerlich registrieren und die Steuer vor Ort abführen.

Das OSS-Verfahren – zentrale Lösung für EU-weite Steuerpflichten

Um die Registrierungspflicht in allen EU-Staaten zu vermeiden, wurde das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) eingeführt. Es ermöglicht Onlinehändlern, die Umsatzsteuer zentral über ihr Heimatland zu melden – selbst wenn die Lieferung in ein anderes EU-Land erfolgt.

  1. Die Besteuerung erfolgt weiterhin nach dem Empfängerlandprinzip (Bestimmungsland)

  2. Die Meldung und Zahlung erfolgt gebündelt über das OSS-System

  3. In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig für die Registrierung

Die elektronische Registrierung beim BZSt ist Voraussetzung, um am OSS teilzunehmen. Nach erfolgreicher Anmeldung kann der Unternehmer seine Umsatzsteuervoranmeldungen für alle EU-Verkäufe bequem zentral abgeben.

Vorteile für Onlinehändler im E-Commerce

  1. keine Einzelregistrierungen mehr in jedem EU-Staat

  2. Reduzierter Verwaltungsaufwand bei gleichzeitiger Rechtssicherheit

  3. Bessere Übersicht über alle EU-weiten Umsätze

  4. Unterstützung durch spezialisierte Tools (z. B. Taxdoo, AccountOne)

Das OSS-Verfahren ist damit ein zentraler Baustein für rechtssicheren grenzüberschreitenden Onlinehandel – und spart Unternehmen Zeit, Kosten und Aufwand bei der Erfüllung umsatzsteuerlicher Pflichten.

Die Kleinunternehmerregelung – ab 2025 und was das für Onlinehändler bedeutet

Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ermöglicht es kleinen Unternehmen, keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen, solange bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Dadurch entfallen nicht nur regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen, sondern auch viele buchhalterische Pflichten – ein echter Vorteil für Gründer und kleinere Onlinehändler.

Was gilt seit 2024?

Durch das Wachstumschancengesetz wurden die Schwellenwerte angepasst. Seit dem 1. Januar 2024 gilt:

  1. Der Umsatz im Vorjahr darf maximal 25.000 € (netto) betragen haben.

  2. Im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz voraussichtlich nicht über 125.000 € liegen.

Die Kombination beider Werte entscheidet darüber, ob Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden dürfen – oder ob Sie zur Regelbesteuerung wechseln müssen.

Was passiert bei Überschreitung?

Überschreiten Sie die Grenze von 25.000 € im Vorjahr, endet die Anwendung der Kleinunternehmerregelung automatisch zum folgenden Jahr. Künftig müssen Sie dann:

  1. auf allen Rechnungen die gesetzliche Umsatzsteuer ausweisen,

  2. monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und

  3. erhalten gleichzeitig das Recht auf Vorsteuerabzug.

Für viele E-Commerce-Unternehmen bedeutet das einen spürbaren Mehraufwand – aber auch neue Gestaltungsmöglichkeiten, etwa bei Einkaufskosten.

Unsere Empfehlung für Onlinehändler

Gerade im Onlinehandel, wo Umsätze saisonal schwanken und Plattformverkäufe dynamisch wachsen, ist eine laufende Überwachung der Umsatzgrenzen entscheidend. Wir beraten Sie dabei, rechtzeitig zu planen, die richtige Steuerform zu wählen und alle Pflichten ordnungsgemäß umzusetzen.

Lieferschwelle und Umsatzsteuer – wann entsteht eine Steuerpflicht im Ausland?

Im grenzüberschreitenden Onlinehandel innerhalb der EU spielt die sogenannte Lieferschwelle eine zentrale Rolle bei der Frage, wo die Umsatzsteuer anfällt.

Diese Regelung betrifft insbesondere Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Mitgliedstaaten: Wird eine bestimmte Umsatzgrenze überschritten, muss der Händler die Umsatzsteuer nicht mehr im Ursprungsland, sondern im Bestimmungsland der Lieferung abführen.

Lieferschwelle seit OSS-Verfahren (ab 01.07.2021)

Seit Einführung des One-Stop-Shop (OSS) gelten EU-weite Lieferschwellen:

  1. 10.000 € netto jährlich (gesamt EU-weit)

  2. Sobald diese Grenze überschritten ist, entsteht die Umsatzsteuerpflicht im Zielland

Händler müssen sich dann entweder im jeweiligen Land registrieren oder das OSS-Verfahren nutzen, um ihren Verpflichtungen zentral nachzukommen (siehe Abschnitt zu § 3c UStG).

Praktische Folgen für E-Commerce-Unternehmen

  1. Unterhalb der Lieferschwelle: Umsatzsteuer wird im Heimatland abgeführt → geringer Verwaltungsaufwand

  2. Oberhalb der Schwelle: Registrierung im Bestimmungsland oder Teilnahme am OSS-Verfahren erforderlich

  3. Es müssen länderspezifische Umsatzsteuersätze, Meldefristen und Formvorgaben beachtet werden

  4. Bei Überschreitung ohne Registrierung drohen Nachzahlungen, Zinsen und Bußgelder

Unsere Empfehlung: frühzeitig überwachen und handeln

Die Lieferschwelle hat direkte Auswirkungen auf Ihre steuerliche Planung, Ihre Preiskalkulation und Ihre Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Markt.

Wir helfen Ihnen:

  1. Ihre Umsätze EU-weit zu überwachen

  2. Die richtige Umsatzsteuerstrategie zu wählen und

  3. steuerliche Risiken beim internationalen Handel rechtssicher zu vermeiden

Ertragsteuerliche Besonderheiten im E-Commerce

Warenlager / Betriebsstätte – ertragsteuerliche Risiken im internationalen Onlinehandel

Im grenzüberschreitenden E-Commerce kann die Einrichtung eines Warenlagers erhebliche ertragsteuerliche Auswirkungen haben – insbesondere im Hinblick auf die Begründung einer Betriebsstätte nach deutschem und internationalem Steuerrecht.

Wann wird ein Warenlager zur Betriebsstätte?

Nach deutschem Steuerrecht kann ein Warenlager als Betriebsstätte gelten, wenn:

  1. es einen festen Standort darstellt,

  2. über eine organisatorische Struktur verfügt (z. B. Verwaltung, Personal),

  3. und von dort aus wesentliche betriebliche Tätigkeiten ausgeübt werden.

In solchen Fällen ist der dort erwirtschaftete Gewinn nach der Betriebsstättengewinnabgrenzungsverordnung (BsGaV) gesondert zu erfassen und steuerlich zu erklären.

Konflikt mit dem internationalen Steuerrecht (DBA)

Anders sieht es häufig im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aus. Diese erkennen reine Lagerfunktionen meist nicht als Betriebsstätte an – vorausgesetzt, das Lager dient ausschließlich:

  1. der Lagerung von Waren,

  2. ohne Verkauf, Verwaltung oder Managementtätigkeit vor Ort.

Das führt dazu, dass ein Lager z. B. in Polen oder Tschechien zwar nach deutschem Recht als Betriebsstätte gelten könnte, im Sinne des DBA aber nicht gewinnabgrenzungspflichtig ist . Diese Uneinheitlichkeit schafft Unsicherheiten – besonders bei der Ermittlung der steuerlichen Ansässigkeit und der zutreffenden Besteuerung im In- und Ausland.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Gerade bei E-Commerce-Unternehmen mit FBA-Lagerhaltung, EU-Warenverteilzentren oder Dropshipping ist eine sorgfältige steuerliche Prüfung der Lagerfunktion entscheidend.

Denn:

  1. Fehlerhafte Betriebsstättenzuordnungen können zu doppelter Besteuerung oder Nichtbesteuerung führen.

  2. Eine falsche Anwendung des BsGaV kann zu falschen Gewinnabgrenzungen und Betriebsprüfungsrisiken führen.

  3. Eine unklare Abgrenzung kann USt-Registrierungen und Verrechnungspreise beeinflussen.

Unsere Empfehlung: klare Strukturen & Dokumentation

Wir analysieren Ihre Lagerstandorte und prüfen die ertragsteuerliche Einordnung unter nationalem Recht und DBA-Regelungen. Dabei begleiten wir Sie bei der:

  1. rechtssicheren Dokumentation Ihrer Lagerfunktionen,

  2. Erstellung von Verrechnungspreis- oder Funktionsanalysen,

  3. und sorgen für eine korrekte Gewinnzuordnung und steuerliche Absicherung Ihrer Geschäftsmodelle.

Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten – Anforderungen nach BsGaV & DBA

Die Betriebsstättengewinnabgrenzungsverordnung (BsGaV) regelt, wie Gewinne, die über eine Betriebsstätte im Ausland erwirtschaftet werden, steuerlich korrekt zugeordnet und abgegrenzt werden. Ziel ist es, den steuerpflichtigen Anteil des Gewinns im jeweiligen Land sachgerecht zu ermitteln – auf Basis der tatsächlichen wirtschaftlichen Aktivitäten vor Ort.

Grundprinzip: Zurechnung nach Funktionen und Entscheidungsgewalt

Für die Gewinnzuordnung gelten folgende Faktoren:

  1. der Ort der Leistungserbringung,

  2. der Grad an unternehmerischer Selbstständigkeit,

  3. der Ort der wesentlichen Entscheidungsfindung,

  4. sowie das Vorliegen einer organisatorisch eigenständigen Einrichtung.

Ein Beispiel: Wird ein Warenlager als Betriebsstätte anerkannt, weil es über eigene Logistikstrukturen und Entscheidungskompetenzen verfügt, muss der dort erzielte Umsatzanteil separat steuerlich erfasst und bewertet werden.

Spannungsfeld: BsGaV vs. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Probleme entstehen, wenn ein Lager zwar nach deutschem Steuerrecht als Betriebsstätte eingestuft wird, aber gemäß DBA nur als Hilfseinrichtung gilt – etwa, weil es ausschließlich der Lagerung dient.

In solchen Fällen wird der Gewinn nicht immer dem Lagerstaat zugeordnet – obwohl er dort operativ beeinflusst wird. Auch der Leistungsort (z. B. Kundenstandort) oder der Ort der Vertragserfüllung können zu widersprüchlichen Zuordnungen führen.

Was bedeutet das für Onlinehändler?

Besonders im E-Commerce mit FBA-Strukturen, EU-Lagern oder lokalen Fulfillment-Partnern ist die Gewinnabgrenzung komplex. Eine fehlerhafte Zuordnung kann zu:

  1. Doppelbesteuerung oder Nichtbesteuerung,

  2. Problemen bei Verrechnungspreisen

  3. und Risiken bei Betriebsprüfungen im In- und Ausland führen.

Unsere Empfehlung: Funktionsanalyse & laufende Dokumentation

Wir unterstützen Sie bei der:

  1. Erstellung einer Funktions- und Risikoanalyse für Betriebsstätten,

  2. Prüfung der Betriebsstätteneigenschaft nach nationalem Recht & DBA

  3. korrekten Gewinnabgrenzung nach BsGaV

  4. und der steuerlichen Absicherung Ihrer internationalen Aktivitäten.

Nur mit einer klar dokumentierten Struktur und regelmäßiger Überprüfung Ihrer Abläufe lässt sich eine rechtskonforme und faire steuerliche Gewinnverteilung gewährleisten.

Unsere Leistungen im Bereich der Besteuerung von E-Commerce-Unternehmen

Im Folgenden finden Sie eine Liste mit sieben zentralen Dienstleistungen, die Sie als Steuerberater Mandanten aus dem E-Commerce-Bereich anbieten sollten:

  1. Umsatzsteuerliche Beratung:

    Unterstützung bei der optimalen Gestaltung der Umsatzsteuererklärung, inklusive Beratung zur Anwendung des One-Stop-Shop-Verfahrens, Prüfung von Lieferschwellen und Anpassung an grenzüberschreitende Transaktionen.

  2. Gewinnermittlung und ertragsteuerliche Planung:

    Präzise Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns unter Berücksichtigung der speziellen Herausforderungen im E-Commerce, inklusive digitaler Buchführung und Jahresabschlusserstellung.

  3. Digitale Buchhaltung und Schnittstellenintegration:

    Implementierung und Betreuung moderner Buchhaltungssoftware, die nahtlos mit Onlineshop- und Marktplatzsystemen sowie Payment-Anbietern verbunden ist, um Daten automatisiert zu erfassen und zu verarbeiten.

  4. Rechtsform- und Steueroptimierungsberatung:

    Beratung zur Wahl der optimalen Rechtsform und Entwicklung steuerlicher Strategien zur Minimierung der Steuerlast und Optimierung der Liquidität im Onlinehandel.

  5. Internationale Steuerplanung:

    Unterstützung bei grenzüberschreitenden Transaktionen und der korrekten Anwendung internationaler Steuerregelungen, inklusive Verrechnungspreisdokumentation und Risikomanagement.

  6. IT-gestützte Prozessoptimierung:

    Beratung und Implementierung von Automatisierungslösungen, die zu einer effizienten Erfassung und Auswertung von Finanzdaten führen und den administrativen Aufwand deutlich reduzieren.

  7. Compliance und Risikomanagement:

    Sicherstellung der Einhaltung aller steuerlichen und gesetzlichen Vorgaben im E-Commerce, einschließlich Unterstützung bei Betriebsprüfungen und der fortlaufenden Überwachung steuerrelevanter Prozesse.

Diese sieben Leistungsbereiche bilden ein umfassendes Servicepaket, das den spezifischen Anforderungen des E-Commerce gerecht wird und Mandanten eine nachhaltige steuerliche Optimierung sowie eine effiziente betriebswirtschaftliche Betreuung bietet.