Willkommen bei Bloomfeld Steuerberatungs GmbH - Ihre Steuerberater in Heidelberg

Gesundheitsbranche

Here's what you get:

  • Persönliche und individuelle Beratung

  • Digitale Lösungen für mehr Effizienz

  • Ganzheitliche steuerliche Betreuung

  • Proaktive Informationen und Updates

Inhaltsübersicht

Steuerberatung für die Gesundheitsbranche – Mediziner, Heilberufe & Pflegeeinrichtungen

Steuerliche Begleitung für Ärzte, Zahnärzte, Heilberufe & Pflegeeinrichtungen

Die Steuerberatung im Gesundheitswesen zählt zu den anspruchsvollsten Bereichen im Steuerrecht – sie erfordert fundiertes Fachwissen und umfassende Branchenkenntnis. Besonders bei der Gründung, Übernahme oder Übergabe einer Praxis entstehen komplexe steuerliche Fragestellungen, bei denen strategische Planung und rechtliche Sicherheit entscheidend sind. Fehler in dieser Phase können langfristige finanzielle Folgen haben.

Wir begleiten Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Heilpraktiker, Apotheker und Pflegeeinrichtungen professionell und vorausschauend – sowohl im laufenden Betrieb als auch bei strategischen Weichenstellungen.


Als spezialisierte Kanzlei synchronisieren wir Ihre unternehmerischen und privaten Ziele , achten auf steuerliche Optimierung und rechtssichere Umsetzung. Dabei setzen wir auf digitale Prozesse, persönliche Beratung und jahrzehntelange Erfahrung mit Heilberufen.

Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen, wie Sie mit einer maßgeschneiderten steuerlichen Begleitung für Heilberufe nicht nur Steuerrisiken vermeiden, sondern gezielt Ihre Steuerlast mindern und Ihre wirtschaftliche Sicherheit erhöhen.

Steuerliche Besonderheiten

Ertragsteuerliche Besonderheiten

Im Gesundheitswesen stellen ertragsteuerliche Besonderheiten einen wesentlichen Aspekt dar, der bei der steuerlichen Beratung von Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und anderen medizinischen Betrieben besondere Beachtung erfordert. Zunächst ist die Unterscheidung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit von zentraler Bedeutung, da freiberuflich tätige Ärzte überwiegend der Einkommensteuer unterliegen, während gewerbliche Einrichtungen auch der Gewerbesteuerpflicht begegnen müssen. Dies führt zu unterschiedlichen Gewinnermittlungsmethoden, die den individuellen Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtung Rechnung tragen.

Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die speziellen Abschreibungsmöglichkeiten, die im Gesundheitswesen genutzt werden können. Investitionen in medizinische Geräte, Praxisausstattung oder bauliche Sanierungen werden häufig steuerlich begünstigt abgeschrieben, um den steuerlichen Gewinn zu mindern und die Steuerlast nachhaltig zu senken. Zudem existieren branchenspezifische Förderprogramme, die gezielt Investitionen in Digitalisierung, Energiesparmaßnahmen oder Modernisierungen unterstützen und so einen weiteren Hebel zur Steueroptimierung bieten.

Besonders relevant ist auch die Nutzung der Gemeinnützigkeit im Gesundheitswesen. Einrichtungen, die als gemeinnützig anerkannt sind, profitieren von erheblichen steuerlichen Vorteilen. So sind unter anderem gemeinnützige Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder medizinische Stiftungen von bestimmten Ertragsteuern befreit und können Spenden sowie Zuwendungen steuerlich geltend machen. Ferner spielen spezifische steuerliche Aspekte wie die Besteuerung von Arzthonoraren, die Besteuerung von Wahlleistungen sowie die Besteuerung von MVZ (medizinisches Versorgungszentrum) eine zentrale Rolle. Während Arzthonorare häufig unter freiberufliche Einkünfte fallen, können Wahlleistungen und die Besteuerung von MVZ besondere Vergünstigungen und Gestaltungsspielräume bieten, die individuell geprüft und optimal genutzt werden müssen.

Die Wahl der geeigneten Rechtsform ist ebenfalls entscheidend, da Einzelpraxen und freiberufliche Tätigkeiten andere steuerliche Rahmenbedingungen aufweisen als Kapitalgesellschaften, die von gestaffelten Steuersätzen und Gewinnthesaurierungsmöglichkeiten profitieren können. Strenge Dokumentations- und Nachweispflichten im Gesundheitswesen erfordern zudem eine sorgfältige und transparente Buchführung, um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Insgesamt erfordert die ertragsteuerliche Beratung im Gesundheitswesen ein tiefgehendes Verständnis der branchenspezifischen Besonderheiten sowie eine flexible, individuell angepasste Strategie, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und steuerliche Potenziale optimal auszuschöpfen.

Umsatzsteuerliche Besonderheiten

Im Gesundheitswesen existieren vielfältige umsatzsteuerliche Besonderheiten, die sowohl für private als auch für gemeinnützige Einrichtungen von großer Bedeutung sind. Gemeinnützige Organisationen, wie wohltätige Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder medizinische Stiftungen, profitieren häufig von einem ermäßigten Steuersatz, der eine Reduzierung der Umsatzsteuerbelastung bewirkt. Diese Sonderregelung dient dazu, die gemeinnützigen Zwecke zu fördern und die finanziellen Ressourcen der Einrichtungen zu schonen, sodass sie ihre Leistungen im Sinne der Allgemeinheit erbringen können.

Zudem unterliegen bestimmte medizinische Leistungen der Umsatzsteuerfreiheit, insbesondere ärztliche Tätigkeiten und medizinisch notwendige Leistungen, um den Zugang zu diesen Angeboten zu erleichtern und die Belastung der Patienten zu senken. Die Abgrenzung zwischen umsatzsteuerfreien und umsatzsteuerpflichtigen Leistungen stellt jedoch eine erhebliche Herausforderung dar, da häufig kombinierte Leistungen erbracht werden, die beide Komponenten enthalten. Eine präzise Trennung und Zuordnung der einzelnen Leistungsbestandteile sind daher unabdingbar, um steuerliche Risiken zu vermeiden und die korrekte Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.

Ein weiterer zentraler Aspekt ist der Vorsteuerabzug. Grundsätzlich kann der Vorsteuerabzug nur bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen in Anspruch genommen werden, sodass bei ausschließlich umsatzsteuerfreien Leistungen kein Vorsteuerabzug erfolgt. Dies kann vorwiegend für Einrichtungen im Gesundheitswesen, die überwiegend steuerbefreite Leistungen erbringen, zu erheblichen Liquiditätsnachteilen führen. Daher ist es essenziell, Eingangsleistungen, wie Lieferungen und sonstige Aufwendungen, exakt den entsprechenden Ausgangsleistungen zuzuordnen. Nur durch eine präzise Zuordnung kann gewährleistet werden, dass der Vorsteuerabzug in vollem Umfang und rechtskonform geltend gemacht wird, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Die Komplexität dieser Regelungen erfordert eine sorgfältige Analyse und transparente Dokumentation aller Leistungsbestandteile. Moderne IT-Lösungen und spezialisierte Software können hierbei unterstützen, indem sie die Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsleistungen automatisieren und somit die Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit der Abrechnung erhöhen. Insgesamt tragen diese Maßnahmen entscheidend dazu bei, die umsatzsteuerlichen Verpflichtungen im Gesundheitswesen effizient zu erfüllen, die Liquidität der Einrichtungen zu sichern und steuerliche Optimierungspotenziale auszuschöpfen. Nur durch die konsequente Anwendung dieser speziellen Vorschriften, einschließlich der Beachtung des ermäßigten Steuersatzes für gemeinnützige Einrichtungen und der differenzierten Behandlung von umsatzsteuerfreien Leistungen, kann eine rechtskonforme, wirtschaftlich vorteilhafte und zukunftssichere Umsatzsteuerpraxis etabliert werden.

  1. die richtige Rechnungsstellung

  2. die Vermeidung von Steuerhaftungsrisiken und

  3. die Nutzbarkeit des Vorsteuerabzugs

    1. der steuerlichen Beurteilung medizinischer Leistungen,

    2. der umsatzsteuerlichen Trennung von Wahl- und Pflichtleistungen,

    3. dem Aufbau einer prüfungssicheren Vorsteuerlogik – speziell für Krankenhäuser, MVZ und Pflegeeinrichtungen

    Nur mit einem rechtssicheren Umsatzsteuerkonzept, das auch den ermäßigten Steuersatz und steuerfreie Heilbehandlungen berücksichtigt, lassen sich Risiken vermeiden und steuerliche Potenziale ausschöpfen.

Denn: Nur für umsatzsteuerpflichtige Ausgangsleistungen kann Vorsteuer aus Eingangsleistungen geltend gemacht werden. Wer ausschließlich umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt, hat keinen Vorsteuerabzug – was insbesondere bei Investitionen zu Liquiditätsnachteilen führen kann.

Deshalb ist eine exakte Zuordnung von Eingangs- und Ausgangsleistungen notwendig – möglichst unterstützt durch digitale Buchführung und spezialisierte Abrechnungssysteme, die steuerlich sauber trennen und dokumentieren.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei:

  1. der steuerlichen Beurteilung medizinischer Leistungen

  2. der umsatzsteuerlichen Trennung von Wahl- und Pflichtleistungen

  3. dem Aufbau einer prüfungssicheren Vorsteuerlogik – speziell für Krankenhäuser, MVZ und Pflegeeinrichtungen

Nur mit einem rechtssicheren Umsatzsteuerkonzept, das auch den ermäßigten Steuersatz und steuerfreie Heilbehandlungen berücksichtigt, lassen sich Risiken vermeiden und steuerliche Potenziale ausschöpfen.

Besonderheiten im Rechnungswesen

Im Rechnungswesen bei Mandanten aus dem Gesundheitswesen sind zahlreiche Besonderheiten zu berücksichtigen, die über die allgemeinen buchhalterischen Vorschriften hinausgehen. Ein zentraler Aspekt betrifft den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen, der in diesem Sektor besonderen gesetzlichen Regelungen unterliegt. So schreibt unter anderem die Pflegebuchführungsverordnung vor, dass Pflegeeinrichtungen ihre Pflegeleistungen detailliert erfassen und dokumentieren müssen, um eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Diese spezifische Regelung sorgt dafür, dass sowohl die Erbringung als auch die Abrechnung von Pflegeleistungen einer besonders strengen Prüfung unterzogen werden, was zu einer erhöhten Sorgfalt in der Buchführung führt.

Überdies unterliegen auch andere Einrichtungen im Gesundheitswesen, wie Krankenhäuser, Arztpraxen und medizinische Versorgungszentren, branchenspezifischen Anforderungen. Hier sind nicht nur die speziellen Abschreibungsregelungen für medizinische Geräte und Investitionen von Bedeutung, sondern auch die differenzierte Abgrenzung zwischen umsatzsteuerfreien und umsatzsteuerpflichtigen Leistungen, die eine präzise Dokumentation und Zuordnung der Einnahmen erfordert. Auch steuerliche Förderprogramme und Investitionsabzugsbeträge kommen vermehrt zum Tragen, um die Steuerlast zu optimieren und die Investitionsfähigkeit der Einrichtungen zu stärken.

Es ist zudem festzustellen, dass auch in anderen Branchen branchenspezifische Besonderheiten im Rechnungswesen existieren. Beispielsweise unterliegt die Kultur- und Kreativwirtschaft besonderen Bewertungsansätzen, während im Tourismussektor spezifische Bilanzierungsstandards gelten, die den besonderen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Solche Regelungen erfordern eine enge Abstimmung zwischen Mandanten und Steuerberatern sowie den Einsatz moderner IT-Lösungen, um die gesetzlichen Vorgaben präzise umzusetzen und eine transparente, nachvollziehbare Rechnungslegung sicherzustellen. Letztlich ermöglicht die fundierte Kenntnis dieser branchenspezifischen Regelungen, steuerliche Risiken zu minimieren und gleichzeitig Optimierungspotenziale auszuschöpfen.

Rechtliche Besonderheiten

Besondere Rechtsformen im Gesundheitswesen

Die Wahl der Rechtsform ist im Gesundheitswesen eine strategische Entscheidung mit weitreichenden steuerlichen, haftungsrechtlichen und organisatorischen Konsequenzen. Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und medizinische Versorgungszentren (MVZ) müssen dabei nicht nur allgemeine steuerrechtliche Aspekte beachten, sondern auch branchenspezifische Besonderheiten.

Ein zentrales Kriterium ist die Begrenzung der persönlichen Haftung. Während viele freiberuflich tätige Ärzte in Einzelpraxen oder Partnerschaftsgesellschaften tätig sind, bietet sich für größere Einrichtungen oft die Gründung einer GmbH oder GmbH & Co. KG an. Diese Kapitalgesellschaften ermöglichen die Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen – ein wichtiger Schutzmechanismus in einem risikobehafteten Marktumfeld wie dem Gesundheitswesen.

Besonderes Augenmerk gilt der Rechtsform einer MVZ. Das medizinische Versorgungszentrum ist speziell auf die Bedürfnisse der interdisziplinären medizinischen Versorgung ausgerichtet. Hier können Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen und andere Gesundheitsberufe gemeinsam agieren, Synergien nutzen und Infrastruktur effizient bündeln. Gleichzeitig bietet die MVZ-Struktur Vorteile bei der Finanzierung, Personalorganisation und Verwaltungsvereinfachung.

Auch steuerliche Überlegungen spielen bei der Rechtsformwahl eine wichtige Rolle. Während Personengesellschaften direkt der Einkommensteuer unterliegen, profitieren Kapitalgesellschaften von Möglichkeiten der Thesaurierung und steuergünstigeren Gewinnverwendung. So lassen sich Investitionen langfristig sichern und die Steuerlast gezielt senken.

Unsere Beratung berücksichtigt neben steuerlichen und rechtlichen Aspekten auch die Anforderungen der ärztlichen Berufsausübung, der Kammerordnungen sowie berufsrechtlicher Zulässigkeit für MVZ, Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften. So stellen wir sicher, dass Ihre gewählte Rechtsform sowohl rechtssicher als auch wirtschaftlich sinnvoll ist – und mit Ihren individuellen Praxiszielen übereinstimmt.

Das Berufsrecht im Gesundheitswesen

Das Berufsrecht im Gesundheitswesen ist ein dynamischer, vielschichtiger Regelungsbereich, der Ärzte, MVZs und Pflegeeinrichtungen in besonderem Maße betrifft. Die rechtlichen Grundlagen – etwa Approbationsordnung, Standesregeln, Berufsordnungen und Qualitätsstandards – werden regelmäßig aktualisiert, um medizinischem Fortschritt, gesellschaftlichen Erwartungen und ökonomischen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.

Diese laufenden Veränderungen haben nicht nur Auswirkungen auf die tägliche Berufsausübung, sondern auch auf steuerliche Gestaltungsspielräume. Für Steuerberater, die Mandate im Gesundheitswesen betreuen, ist ein aktuelles Verständnis berufsrechtlicher Vorschriften daher unerlässlich.

Beispiele für relevante Wechselwirkungen:

  1. Änderungen in der Approbationsordnung beeinflussen Beschäftigungsformen und Abrechnungswege – und somit die Gewinnermittlung.

  2. Neue Anforderungen an Pflegestandards und Qualitätssicherung können zu veränderten Investitionen führen – mit Auswirkungen auf Abschreibungsmodelle und steuerliche Förderungen.

  3. Vorgaben zur Zusammenarbeit in medizinischen Versorgungszentren (MVZ) betreffen u. a. die Vergütungsstruktur, Ertragsverteilung und Steuerpflicht.

Gerade im Hinblick auf die steuerliche Behandlung medizinischer Einrichtungen ist die Einhaltung berufsrechtlicher Vorgaben nicht nur Pflicht, sondern auch ein Faktor wirtschaftlicher Sicherheit. Ein falscher rechtlicher Rahmen kann zu steuerlichen Nachteilen oder sogar zur Rückforderung von Fördermitteln führen.

Wir begleiten Sie daher mit fundiertem Wissen an der Schnittstelle zwischen Steuerberatung und Gesundheitsrecht. Durch permanente Weiterbildung und Austausch mit Fachkollegen aus Berufsrecht, Medizinrecht und Pflegeaufsicht stellen wir sicher, dass Ihre steuerliche Planung stets rechtskonform, zukunftssicher und wirtschaftlich sinnvoll erfolgt.

Wir betreuen Sie zuverlässig in folgenden Bereichen

Wir betreuen Ärzte und andere Heilberufler seit unserer Gründung. Dadurch kennen wir Praxiszahlen aus erster Hand und bringen das notwendige branchenspezifische Wissen mit, das uns für Sie zu einem wertvollen Partner macht.

Von der Existenzgründung über die laufende Beratung bis zur Umstrukturierung und der Praxisabgabe oder -übergabe können wir Ihnen eine umfangreiche Beratung bieten. Werfen Sie einfach einen Blick auf unser Leistungsspektrum. Was können wir für Sie tun?

Existenzgründung​:

  1. Aufstellung eines Investitions- und Finanzierungsplanes

  2. Rentabilitätsberechnung

  3. Unterstützung und Vorbereitung von Bankgesprächen

  4. Mithilfe bei der Formulierung der Praxisverträge

Laufende Beratung:

  1. Qualitätsberichte, ggf. -gespräche zur Überprüfung der Praxisergebnisse

  2. Jahresgespräch zur Feststellung der Steuerlast und Erarbeitung der Praxisziele fürs nächste Jahr

  3. Unternehmens-Coaching zur Festlegung und Umsetzung spezifischer Praxisziele

  4. Sanierungsberatung

​Umstrukturierung/Praxisabgabe:

  1. Beratung bei der Auswahl möglicher Kooperationsformen

  2. Gesprächsmoderation bei der Aufnahme eines neuen Partners

  3. Ermittlung des Praxiswertes

  4. Berechnung der finanziellen und steuerlichen Auswirkungen bei den Partnern

  5. Mithilfe bei der Gestaltung der notwendigen Verträge

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