Willkommen bei Bloomfeld Steuerberatungs GmbH - Ihre Experten für Steuerberatung in Heidelberg

start-ups / Unternehmensgründung

Here's what you get:

  • Persönliche und individuelle Beratung

  • Digitale Lösungen für mehr Effizienz

  • Ganzheitliche steuerliche Betreuung

  • Proaktive Informationen und Updates

Inhaltsübersicht

Steuerberater für Gründer & Investoren

Gründer stehen zu Beginn ihres Engagements vor einer Vielzahl wirtschaftlicher, strategischer und rechtlicher Fragen. Sie gehen vertragliche Bindungen mit Investoren, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten ein. Nur mit dem rechtlich und steuerlich optimalen Gerüst lässt sich ein unternehmerisches Vorhaben erfolgreich umsetzen und Risiken minimieren. Dabei bieten die Rechtsanwälte und Steuerberater unserer Wirtschaftskanzlei eine umfassende Beratung in allen unternehmerischen Angelegenheiten und begleiten viele Start-ups durch die vier Phasen: von der Gründung und dem Aufbau des Unternehmens über eine erfolgreiche Finanzierung, durch die Hürden der Unternehmensführung und -strukturierung bis zu einem eventuellen Verkauf oder einem Zusammenschluss mit weiteren Unternehmen.

Wieso benötige ich als Start-up einen Businessplan?

Als zukünftiges Start-up wirst du auf neuen Märkten mit innovativen Technologien oder Methoden agieren. Das Schwierige dabei ist, dass du keine verlässlichen Marktzahlen hast oder Konkurrenzvergleiche anstellen kannst.

Damit du nicht ins Blaue hinein agierst und deine revolutionäre Geschäftsidee eine erste Struktur bekommt, empfiehlt es sich von Anfang an, mit einem Businessplan zu arbeiten. Je nachdem, ob du via Bootstrapping oder mit VC-Geldern gründest, erstellst du den Businessplan für dich oder für Business Angels bzw. Venture-Capital-Geber.

Die verschiedenen Phasen einer Start-up-Gründung

Die Vorbereitung – recherchieren und analysieren

Im Rahmen eines systematischen Brainstormings werden Geschäftsideen durch fundierte Fakten und detaillierte Analysen entwickelt. Eine exemplarische Geschäftsidee besteht in der Etablierung eines innovativen Online-Beratungsportals, das spezialisierte Steuerberatungsdienstleistungen sowie digitale Buchhaltungslösungen für den E-Commerce anbietet. Diese Idee zeichnet sich durch den gezielten Einsatz modernster IT-Technologien in Kombination mit individueller, maßgeschneiderter Beratung aus, wodurch flexible und effiziente Lösungen realisiert werden können. Der angestrebte Kundenkreis umfasst vornehmlich mittelständische Onlinehändler und Start-ups, die ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Prozesse optimieren möchten. Der Vertrieb der Dienstleistungen erfolgt über digitale Vertriebskanäle, ergänzt durch gezieltes Online-Marketing und persönliche Beratungsgespräche. Die Organisation des Unternehmens basiert auf flachen Hierarchien und agilen Strukturen, wobei spezialisierte Teams für die technische Umsetzung sowie die umfassende Kundenbetreuung verantwortlich zeichnen.

Fassen Sie die Ergebnisse zusammen

Die Ergebnisse müssen in strukturierter Textform zusammengetragen werden. Dabei wird die Begeisterung für die Geschäftsidee deutlich, während sämtliche Aspekte durch konkrete Fakten und fundierte Analysen untermauert werden. Die Geschäftsidee basiert auf der Integration moderner IT-Technologien in den Steuerberatungsbereich, um spezialisierte Dienstleistungen für den E-Commerce zu erbringen. Auf Basis detaillierter Recherchen und umfassender Marktanalysen werden individuelle, flexible und effiziente Lösungsansätze entwickelt, die den Bedürfnissen mittelständischer Onlinehändler und Start-ups gerecht werden. Der Vertrieb erfolgt über digitale Kanäle in Kombination mit persönlicher Beratung, wodurch eine nahtlose Umsetzung innovativer Konzepte sichergestellt wird. Die Ergebnisse unterstreichen die Potenziale und Zukunftsaussichten dieses Ansatzes, was zu einer nachhaltigen Optimierung der steuerlichen Rahmenbedingungen und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Mandanten führt.

Meilensteine definieren

Der wirtschaftliche Erfolg einer Unternehmensgründung ist sowohl für Arbeitsberater in der Agentur für Arbeit und Jobcentern als auch für potenzielle Investoren von zentraler Bedeutung. Eine realistische und präzise Kalkulation ist unerlässlich. Zunächst gilt es, die Absatzmengen des Produkts oder der Dienstleistung genau zu ermitteln und entsprechende Verkaufspreise festzulegen. Dabei müssen die Produktionskosten exakt beziffert werden. Ferner sind sämtliche Gründungskosten und notwendige Investitionen – beispielsweise in IT-Infrastruktur, Büroausstattung oder Fahrzeuge – detailliert zu berücksichtigen. Auch das vorhandene Eigenkapital sowie betrieblich nutzbare Sachwerte, wie Computer oder Pkw, spielen eine entscheidende Rolle. Sollte Fremdkapital erforderlich sein, sind dessen Herkunft – etwa durch Bankdarlehen oder öffentliche Fördermittel – und die damit verbundenen Konditionen sorgfältig zu analysieren. Abschließend ist zu berechnen, welcher Gewinn erforderlich ist, damit der Unternehmerlohn die persönlichen Lebenshaltungskosten vollständig decken kann. Eine umfassende, faktenbasierte Kosten- und Gewinnanalyse bildet somit die Grundlage für einen nachhaltigen unternehmerischen Erfolg.

Businessplan erstellen

Jetzt haben Sie alle nötigen Ideen und Fakten zusammengetragen und formulieren den Text Ihres Businessplans. Wählen Sie einen professionellen Tonfall, aber schreiben Sie klar und verständlich. Ihre Großeltern oder ein Teenager sollten den Plan verstehen können. Im Internet finden Sie viele Vorlagen und Gestaltungshilfen für Ihren Businessplan. Tipp: Zeigen Sie Ihre Begeisterung, aber denken Sie daran, dass nur harte Fakten überzeugen. Der Arbeitsvermittler im Jobcenter oder in der Agentur für Arbeit muss überzeugt sein, dass es sich lohnt, den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld in Sie zu investieren.

Steueroptimierte Gestaltung

Es stellt sich daher die Frage, ob eine GmbH immer die richtige Rechtsform für ein Start-up ist beziehungsweise zu welchem Zeitpunkt man gegebenenfalls die GmbH gründet. Denn bei einer Personengesellschaft ist mit Ausnahme der GmbH & Co KG die bilanzielle Überschuldung kein Insolvenzgrund. Solange man die Investition durch Erhöhung des Eigenkapitals, damit gemeint sind Erhöhungen des Haftkapitals, Agio, Einlagen oder Gesellschaftsdarlehen, mit „hartem“ Rangrücktritt, solange besteht die Insolvenzantragspflicht nicht.

Hat man sich für eine Kapitalgesellschaft entschieden, dann benötigt auch ein Start-up im Falle der bilanziellen Überschuldung andere Lösungen. Ein strategischer Lösungsansatz könnte sein, das IP (intellectual property) von vornherein nicht der Entwicklungsgesellschaft zuzuordnen, sondern einer Gesellschaft, die eigens dazu errichtet wurde, die Patente zu halten und zu verwalten. Ob man dazu eine sogenannte Lizenzbox in einem Staat errichtet, der dies besonders begünstigt, oder ob man das mit einer anderen Gesellschaft macht, das muss im Einzelfall geprüft werden. Faktum ist, dass im Zweifel auch die unfertige IP (intellectual property) nicht der ansonsten verlustträchtigen Entwicklergesellschaft gehört, sondern geschützt in einer „Schatztruhe“ oder Patent-Box liegt. Diese bestellt die Entwicklerleistung bei dem Unternehmen, das dazu die erforderlichen Kapazitäten hat. Das wird meist das verbundene Unternehmen sein, eventuell kauft man aber auch bei fremden Dritten zu. Das Entwickler-Unternehmen erhält damit Umsätze, die den entstandenen Aufwand kompensieren. Bei entsprechender Gestaltung der Verträge führt das zu einer Risiko- und Funktionsanalyse, welche dann in Folge die Verrechnung der Leistungen basierend auf der Kostenaufschlagmethode (cost+) bewirkt. Das Entwicklerunternehmen hat damit leichte Gewinne und kann ungeachtet der investierten Kosten ungehindert weiter bestehen. Eine Insolvenzantragspflicht könnte nur dann entstehen, wenn die Gesellschaft nicht mehr finanzierbar ist. Damit ist insoweit die Gleichstellung mit der Personengesellschaft hergestellt.

Welche steuerlichen und rechtlichen Vorschriften müssen beachtet werden?

Steuerliche Vorschriften bei Unternehmensgründung

Unternehmensgründer in Deutschland müssen eine Vielzahl steuerlicher Vorschriften beachten, um einen reibungslosen Geschäftsstart und eine dauerhafte Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen. Zunächst erfolgt die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt durch die Abgabe des steuerlichen Erfassungsbogens, in dem alle wesentlichen Informationen wie Unternehmensform, voraussichtlicher Jahresumsatz, geplante Investitionen und zu erwartende Gewinne detailliert aufgeführt werden. Auf Grundlage dieser Angaben wird dem Unternehmen eine Steuernummer zugeteilt, die als zentraler Identifikator für alle steuerlichen Vorgänge dient.

Neben der Erfassung und Registrierung ist auch die fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen essenziell. Dazu zählen etwa die regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen, sofern das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, sowie die jährliche Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung. Für Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, kommt zudem die Lohnsteueranmeldung und die Abführung der entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge hinzu. Auch die Gewerbesteuererklärung ist, abhängig von der Unternehmensform und dem Standort, zu beachten.

Weiterhin sind alle Geschäftsvorfälle gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) lückenlos zu dokumentieren und die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen einzuhalten. Regelmäßige Betriebsprüfungen durch das Finanzamt erfordern dabei eine transparente und fehlerfreie Buchführung, um steuerliche Risiken zu minimieren.

Weiterhin müssen branchenspezifische Vorschriften berücksichtigt werden, wie besondere Regelungen bei grenzüberschreitenden Geschäften oder spezifische Förderprogramme für Existenzgründer. Die konsequente Einhaltung dieser steuerlichen Vorschriften bildet die Grundlage für einen erfolgreichen Start und eine nachhaltige Geschäftsentwicklung. Eine sorgfältige Planung, die enge Abstimmung mit einem erfahrenen Steuerberater sowie der Einsatz moderner IT-Lösungen zur Automatisierung der Buchhaltung tragen entscheidend dazu bei, dass alle gesetzlichen Anforderungen effizient erfüllt werden.

Rechtliche Vorschriften bei der Unternehmensgründung

Das rechtliche Vorgehen bei der Unternehmensgründung variiert erheblich, je nach gewählter Gesellschaftsform. Insbesondere bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie bei Personenhandelsgesellschaften, wie der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder der Kommanditgesellschaft (KG), ist ein strukturiertes und sorgfältig geplantes Vorgehen unabdingbar. Bei der GmbH erfolgt zunächst die Erstellung und notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, in dem sämtliche wesentlichen Regelungen – von der Geschäftsführung bis zu den Anteilen der Gesellschafter – festgelegt werden. Anschließend ist die Einzahlung des erforderlichen Stammkapitals nachzuweisen, das traditionell mindestens 25.000 EUR beträgt, wobei bei der Gründung mindestens die Hälfte eingebracht werden muss. Mit der neuen Vorschrift zur vereinfachten Gründung einer GmbH wurden jedoch digitale Verfahren und geringere Kapitaleinlagen eingeführt, wodurch der bürokratische Aufwand reduziert und die Gründungsdauer deutlich verkürzt wird. Diese Neuerung erleichtert vornehmlich kleinen Unternehmen und Start-ups den Zugang zur Kapitalgesellschaft.

Im Gegensatz dazu bieten Personenhandelsgesellschaften eine flexiblere Gründungsstruktur. Der Gesellschaftsvertrag wird hier in freier Form abgeschlossen, wobei die wesentlichen Regelungen zur Zusammenarbeit und Haftung der Gesellschafter individuell vereinbart werden können. Zwar ist auch bei diesen Gesellschaftsformen meist eine Eintragung im Handelsregister erforderlich, jedoch sind die formalen Anforderungen in der Regel weniger komplex als bei der GmbH.

Unabhängig von der gewählten Rechtsform unterliegt jede Unternehmensgründung strengen gesetzlichen Vorgaben, wie der ordnungsgemäßen Buchführung, regelmäßigen Steueranmeldungen sowie weiteren Compliance-Anforderungen, die den nachhaltigen Geschäftsbetrieb sicherstellen sollen. Eine enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern ist daher unerlässlich, um alle rechtlichen und steuerlichen Fallstricke zu vermeiden und den Gründungsprozess effizient und rechtskonform zu gestalten. Diese sorgfältige Vorbereitung bildet die Basis für einen erfolgreichen Unternehmensstart und langfristige wirtschaftliche Stabilität im wettbewerbsintensiven Marktumfeld.

Steuererklärungen, Buchhaltung und Jahresabschlüsse

​Neben der Steuerberatung spielen auch andere Aspekte eine wichtige Rolle, wenn es um die Unternehmensführung und Beratung von Start-ups geht, wie die digitale Lohnbuchhaltung und die Anmeldung von Fördermitteln. Einer dieser Aspekte ist die Beratung bei der Gründung eines Start-up-Unternehmens durch spezialisierte Kanzleien. In dieser Phase ist es entscheidend, dass der Steuerberater für Start-ups die individuellen Bedürfnisse und Ziele des Mandanten kennt, was besonders auf Gründer und Arbeitgeber zutrifft. Analysieren wir gemeinsam, wie Ihr Business erfolgreich aufgebaut werden kann. Durch die langjährige Erfahrung in der steuerlichen Beratung von Existenzgründern kann eine maßgeschneiderte Lösung für die Finanzierung und Geschäftsoptimierung, auch durch digitale Tools, gefunden werden.

Ebenso wichtig sind die betriebswirtschaftlichen Aspekte für Start-ups, die durch eine digitale Finanzplanung und innovative Tools optimiert werden können. Lexoffice ist hier ein richtiger Ansprechpartner. Unser Steuerbüro bietet umfassende Beratung für Ihr Business, um das nötige Know-how zur Verfügung zu stellen. Unsere Leistungspakete beinhalten auch die Unterstützung bei der Digitalisierung Ihrer Buchhaltung mit Lexoffice. Dazu gehört die prüfende Analyse der Geschäftsidee, die Ausgestaltung der Finanzbuchhaltung sowie die Prüfung von Fördermittel-Möglichkeiten, mit besonderem Augenmerk auf die Rechtsformwahl des Start-ups. Ein erfahrener Steuerberater kann mit seiner Expertise in der betriebswirtschaftlichen Beratung dazu beitragen, dass das Unternehmen optimal aufgestellt ist und die Finanzierungsrunden erfolgreich absolviert werden können.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist der Jahresabschluss und die Finanzbuchhaltung im Lebenszyklus eines Start-ups. Hier ist es entscheidend, dass die Buchführung und Auswertung exzellent durchgeführt werden, um eine solide Grundlage für die finanzielle Steuerung des Unternehmens zu schaffen, was besonders für Start-ups und unsere Mandanten wichtig ist. Die Erstellung des Jahresabschlusses gibt nicht nur Aufschluss über die finanzielle Lage des Unternehmens, sondern dient auch als wichtige Informationsquelle für potenzielle Investoren und Stakeholder.

Des Weiteren spielt die Finanzplanung und Steueroptimierung eine entscheidende Rolle für Start-ups, besonders durch den Einsatz digitaler Tools. Hier können Fördermittel besonders hilfreich sein, um den Lebenszyklus eines Start-ups zu unterstützen. Eine umfassende Finanzplanung ermöglicht es, die finanziellen Mittel effizient einzusetzen und steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen, inklusive digitaler Buchhaltungsdienste und unserer Expertise. Unser Steuerbüro unterstützt Start-ups auch bei der Existenzgründung. Dies ist entscheidend für Start-ups und GmbHs, vorwiegend in Bezug auf die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und die Beschaffung von Venture-Capital. Durch eine frühzeitige Planung und Optimierung können finanzielle Risiken minimiert und Steuern gespart werden, was wiederum das Wachstum und die Entwicklung des Unternehmens positiv beeinflussen kann.

Unsere Leistungen im Bereich der Beratung von Star-ups

Wir beraten Sie kompetent und individuell in allen Fragen rund um die Gründung eines Unternehmens:​

  1. Gründungsberatung:

    Unterstützung bei der Wahl der optimalen Rechtsform, Erstellung des Gesellschaftsvertrags sowie Begleitung des gesamten Gründungsprozesses unter Berücksichtigung steuerlicher Optimierungsmöglichkeiten.

  2. Laufende Buchhaltung und Jahresabschlüsse:

    Etablierung einer ordnungsgemäßen Buchführung, Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Lohnbuchhaltungen, um die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig zu erfüllen.

  3. Steueroptimierung:

    Entwicklung individueller Strategien zur Minimierung der Steuerbelastung, Nutzung von Förderprogrammen und gezielte Gestaltung steuerlicher Vorteile.

  4. Liquiditäts- und Finanzplanung:

    Beratung zur Sicherstellung der Unternehmensliquidität, Erstellung von Budgetplänen und Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln.

  5. Internationale Steuerberatung:

    Fachkundige Beratung im internationalen Steuerrecht, insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten und der Vermeidung von Doppelbesteuerung.

  6. Controlling und Reporting:

    Regelmäßige Analyse betriebswirtschaftlicher Kennzahlen, Erstellung aussagekräftiger Reports und Optimierung interner Prozesse zur nachhaltigen Steuerung des Unternehmens.

  7. Unterstützung bei Betriebsprüfungen:

    Vorbereitung, Begleitung und Beratung während steuerlicher Betriebsprüfungen, um Risiken zu minimieren und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen.

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