Willkommen bei Bloomfeld Steuerberatungs GmbH - Ihre Experten für Steuerberatung in Heidelberg

start-ups / Unternehmensgründung

Here's what you get:

  • Persönliche und individuelle Beratung

  • Digitale Lösungen für mehr Effizienz

  • Ganzheitliche steuerliche Betreuung

  • Proaktive Informationen und Updates

Inhaltsübersicht

Start-up-Beratung & steuerliche Begleitung der Unternehmensgründung

Steuerberater für Gründer & Investoren

Gründer stehen zu Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit vor einer Vielzahl wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Fragestellungen. Bereits in der frühen Phase werden wichtige Weichen gestellt: von der Wahl der passenden Rechtsform über die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bis hin zur Kapitalstruktur und Finanzierungsstrategie.

Start-ups gehen vertragliche Bindungen mit Investoren, Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden sowie Lieferanten ein. Um rechtliche Fallstricke und steuerliche Risiken zu vermeiden, ist eine vorausschauende Gründerberatung entscheidend. Nur mit einem rechtssicheren und steuerlich optimierten Fundament lässt sich ein innovatives Geschäftsmodell nachhaltig und erfolgreich umsetzen.

Unsere Steuerberater und kooperierenden Rechtsanwälte begleiten Start-ups in allen vier wesentlichen Phasen:

  1. Gründungsphase – Wahl der Rechtsform, Satzungsgestaltung, Gründungsformalitäten, Anmeldung beim Finanzamt

  2. Aufbauphase – Strukturierung von Gesellschaftsanteilen (Cap Table), erste Mitarbeiterverträge, Einrichtung der Buchhaltung

  3. Finanzierungsphase – Vorbereitung auf Finanzierungsrunden, Unterstützung bei Due Diligence, Optimierung der steuerlichen Struktur

  4. Wachstums- und Exit-Phase – Umwandlungen, Holdingstrukturen, Beteiligungsverkäufe, Investor Relations, Exit-Strategien

Dabei behalten wir nicht nur steuerliche Aspekte im Blick, sondern beraten auch zur optimalen Einbindung von Förderprogrammen, zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen und zu den Anforderungen bei internationalen Geschäftskonstellationen.


Unser Ziel: Ihren unternehmerischen Erfolg steuerlich, rechtlich und strukturell abzusichern – von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Exit.


Wieso benötige ich als Start-up einen Businessplan?

Ein fundierter Businessplan ist für Gründerinnen und Gründer weit mehr als nur ein formales Dokument – er ist das strategische Fundament Ihres Start-ups. Gerade in innovativen Branchen, in denen etablierte Marktdaten fehlen und Vergleiche zur Konkurrenz schwierig sind, schafft der Businessplan Orientierung, Struktur und eine belastbare Entscheidungsgrundlage.

Als Start-up betreten Sie häufig neue Märkte, arbeiten mit disruptiven Technologien oder verfolgen unkonventionelle Geschäftsmodelle. Umso wichtiger ist es, Ihre Vision in ein klares Konzept zu überführen: mit einer durchdachten Marktanalyse, einer schlüssigen Finanzplanung und realistischen Meilensteinen für Produktentwicklung, Vertrieb und Wachstum.

Der Businessplan dient dabei unterschiedlichen Zwecken – je nach Finanzierungsform:

  1. Für Gründer im Bootstrapping-Modell bietet er eine strategische Leitlinie zur unternehmerischen Entwicklung.

  2. Für Investoren wie Business Angels oder Venture-Capital-Geber ist der Businessplan ein zentrales Instrument zur Bewertung von Marktpotenzial, Skalierbarkeit und Renditeerwartung.

Ferner ist der Businessplan ein wichtiges Kommunikationsmittel gegenüber Banken, Förderinstitutionen und möglichen Kooperationspartnern. Er zeigt, dass Sie Ihr Geschäftsmodell verstanden haben – und überzeugt mit Professionalität, Klarheit und realistischen Zielen.


Unser Tipp:

Lassen Sie Ihren Businessplan vor Investorenrunden oder Fördermittelanträgen durch erfahrene Experten prüfen – für einen überzeugenden Auftritt und klare Argumentationslinien.

Die verschiedenen Phasen einer Start-up-Gründung

Die Vorbereitung – recherchieren und analysieren

Im Rahmen eines systematischen Brainstormings werden Geschäftsideen durch fundierte Fakten und detaillierte Analysen entwickelt. Eine exemplarische Geschäftsidee besteht in der Etablierung eines innovativen Online-Beratungsportals, das spezialisierte Steuerberatungsdienstleistungen sowie digitale Buchhaltungslösungen für den E-Commerce anbietet. Diese Idee zeichnet sich durch den gezielten Einsatz modernster IT-Technologien in Kombination mit individueller, maßgeschneiderter Beratung aus, wodurch flexible und effiziente Lösungen realisiert werden können. Der angestrebte Kundenkreis umfasst vornehmlich mittelständische Onlinehändler und Start-ups, die ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Prozesse optimieren möchten. Der Vertrieb der Dienstleistungen erfolgt über digitale Vertriebskanäle, ergänzt durch gezieltes Online-Marketing und persönliche Beratungsgespräche. Die Organisation des Unternehmens basiert auf flachen Hierarchien und agilen Strukturen, wobei spezialisierte Teams für die technische Umsetzung sowie die umfassende Kundenbetreuung verantwortlich zeichnen.

Fassen Sie die Ergebnisse zusammen

Die Ergebnisse müssen in strukturierter Textform zusammengetragen werden. Dabei wird die Begeisterung für die Geschäftsidee deutlich, während sämtliche Aspekte durch konkrete Fakten und fundierte Analysen untermauert werden. Die Geschäftsidee basiert auf der Integration moderner IT-Technologien in den Steuerberatungsbereich, um spezialisierte Dienstleistungen für den E-Commerce zu erbringen. Auf Basis detaillierter Recherchen und umfassender Marktanalysen werden individuelle, flexible und effiziente Lösungsansätze entwickelt, die den Bedürfnissen mittelständischer Onlinehändler und Start-ups gerecht werden. Der Vertrieb erfolgt über digitale Kanäle in Kombination mit persönlicher Beratung, wodurch eine nahtlose Umsetzung innovativer Konzepte sichergestellt wird. Die Ergebnisse unterstreichen die Potenziale und Zukunftsaussichten dieses Ansatzes, was zu einer nachhaltigen Optimierung der steuerlichen Rahmenbedingungen und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Mandanten führt.

Meilensteine definieren

Der wirtschaftliche Erfolg einer Unternehmensgründung ist sowohl für Arbeitsberater in der Agentur für Arbeit und Jobcentern als auch für potenzielle Investoren von zentraler Bedeutung. Eine realistische und präzise Kalkulation ist unerlässlich. Zunächst gilt es, die Absatzmengen des Produkts oder der Dienstleistung genau zu ermitteln und entsprechende Verkaufspreise festzulegen. Dabei müssen die Produktionskosten exakt beziffert werden. Ferner sind sämtliche Gründungskosten und notwendige Investitionen – beispielsweise in IT-Infrastruktur, Büroausstattung oder Fahrzeuge – detailliert zu berücksichtigen. Auch das vorhandene Eigenkapital sowie betrieblich nutzbare Sachwerte, wie Computer oder Pkw, spielen eine entscheidende Rolle. Sollte Fremdkapital erforderlich sein, sind dessen Herkunft – etwa durch Bankdarlehen oder öffentliche Fördermittel – und die damit verbundenen Konditionen sorgfältig zu analysieren. Abschließend ist zu berechnen, welcher Gewinn erforderlich ist, damit der Unternehmerlohn die persönlichen Lebenshaltungskosten vollständig decken kann. Eine umfassende, faktenbasierte Kosten- und Gewinnanalyse bildet somit die Grundlage für einen nachhaltigen unternehmerischen Erfolg.

Businessplan erstellen

Jetzt haben Sie alle nötigen Ideen und Fakten zusammengetragen und formulieren den Text Ihres Businessplans. Wählen Sie einen professionellen Tonfall, aber schreiben Sie klar und verständlich. Ihre Großeltern oder ein Teenager sollten den Plan verstehen können. Im Internet finden Sie viele Vorlagen und Gestaltungshilfen für Ihren Businessplan. Tipp: Zeigen Sie Ihre Begeisterung, aber denken Sie daran, dass nur harte Fakten überzeugen. Der Arbeitsvermittler im Jobcenter oder in der Agentur für Arbeit muss überzeugt sein, dass es sich lohnt, den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld in Sie zu investieren.

Steueroptimierte Gestaltung

Es stellt sich daher die Frage, ob eine GmbH immer die richtige Rechtsform für ein Start-up ist beziehungsweise zu welchem Zeitpunkt man gegebenenfalls die GmbH gründet. Denn bei einer Personengesellschaft ist mit Ausnahme der GmbH & Co KG die bilanzielle Überschuldung kein Insolvenzgrund. Solange man die Investition durch Erhöhung des Eigenkapitals, damit gemeint sind Erhöhungen des Haftkapitals, Agio, Einlagen oder Gesellschaftsdarlehen, mit „hartem“ Rangrücktritt, solange besteht die Insolvenzantragspflicht nicht.

Hat man sich für eine Kapitalgesellschaft entschieden, dann benötigt auch ein Start-up im Falle der bilanziellen Überschuldung andere Lösungen. Ein strategischer Lösungsansatz könnte sein, das IP (intellectual property) von vornherein nicht der Entwicklungsgesellschaft zuzuordnen, sondern einer Gesellschaft, die eigens dazu errichtet wurde, die Patente zu halten und zu verwalten. Ob man dazu eine sogenannte Lizenzbox in einem Staat errichtet, der dies besonders begünstigt, oder ob man das mit einer anderen Gesellschaft macht, das muss im Einzelfall geprüft werden. Faktum ist, dass im Zweifel auch die unfertige IP (intellectual property) nicht der ansonsten verlustträchtigen Entwicklergesellschaft gehört, sondern geschützt in einer „Schatztruhe“ oder Patent-Box liegt. Diese bestellt die Entwicklerleistung bei dem Unternehmen, das dazu die erforderlichen Kapazitäten hat. Das wird meist das verbundene Unternehmen sein, eventuell kauft man aber auch bei fremden Dritten zu. Das Entwickler-Unternehmen erhält damit Umsätze, die den entstandenen Aufwand kompensieren. Bei entsprechender Gestaltung der Verträge führt das zu einer Risiko- und Funktionsanalyse, welche dann in Folge die Verrechnung der Leistungen basierend auf der Kostenaufschlagmethode (cost+) bewirkt. Das Entwicklerunternehmen hat damit leichte Gewinne und kann ungeachtet der investierten Kosten ungehindert weiter bestehen. Eine Insolvenzantragspflicht könnte nur dann entstehen, wenn die Gesellschaft nicht mehr finanzierbar ist. Damit ist insoweit die Gleichstellung mit der Personengesellschaft hergestellt.

Welche steuerlichen und rechtlichen Vorschriften müssen beachtet werden?

Steuerliche Vorschriften bei Unternehmensgründung

Unternehmensgründer in Deutschland müssen eine Vielzahl steuerlicher Vorschriften beachten, um einen reibungslosen Geschäftsstart und eine dauerhafte Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen. Zunächst erfolgt die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt durch die Abgabe des steuerlichen Erfassungsbogens, in dem alle wesentlichen Informationen wie Unternehmensform, voraussichtlicher Jahresumsatz, geplante Investitionen und zu erwartende Gewinne detailliert aufgeführt werden. Auf Grundlage dieser Angaben wird dem Unternehmen eine Steuernummer zugeteilt, die als zentraler Identifikator für alle steuerlichen Vorgänge dient.

Neben der Erfassung und Registrierung ist auch die fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen essenziell. Dazu zählen etwa die regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen, sofern das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, sowie die jährliche Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung. Für Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, kommt zudem die Lohnsteueranmeldung und die Abführung der entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge hinzu. Auch die Gewerbesteuererklärung ist, abhängig von der Unternehmensform und dem Standort, zu beachten.

Weiterhin sind alle Geschäftsvorfälle gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) lückenlos zu dokumentieren und die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen einzuhalten. Regelmäßige Betriebsprüfungen durch das Finanzamt erfordern dabei eine transparente und fehlerfreie Buchführung, um steuerliche Risiken zu minimieren.

Weiterhin müssen branchenspezifische Vorschriften berücksichtigt werden, wie besondere Regelungen bei grenzüberschreitenden Geschäften oder spezifische Förderprogramme für Existenzgründer. Die konsequente Einhaltung dieser steuerlichen Vorschriften bildet die Grundlage für einen erfolgreichen Start und eine nachhaltige Geschäftsentwicklung. Eine sorgfältige Planung, die enge Abstimmung mit einem erfahrenen Steuerberater sowie der Einsatz moderner IT-Lösungen zur Automatisierung der Buchhaltung tragen entscheidend dazu bei, dass alle gesetzlichen Anforderungen effizient erfüllt werden.

Rechtliche Vorschriften bei der Unternehmensgründung

Der rechtliche Rahmen einer Unternehmensgründung hängt maßgeblich von der gewählten Rechtsform ab. Insbesondere bei Kapital- und Personenhandelsgesellschaften – wie der GmbH, OHG oder KG – ist ein strukturiertes, rechtssicheres Vorgehen unerlässlich, um den Gründungsprozess effizient und rechtskonform zu gestalten.

Bei der Gründung einer GmbH sind mehrere formale Schritte zu beachten: Zunächst erfolgt die Erstellung und notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, der zentrale Regelungen zur Geschäftsführung, Gesellschafteranteilen, Stimmrechten und Kapitalverhältnissen enthält. Anschließend ist die Einzahlung des Stammkapitals nachzuweisen – gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 25.000 EUR, wovon zur Eintragung mindestens 12.500 EUR eingezahlt werden müssen.

Mit den neuen gesetzlichen Regelungen zur vereinfachten GmbH-Gründung wurden digitale Verfahren, geringere Mindestanforderungen und standardisierte Musterprotokolle eingeführt. Dies erleichtert insbesondere

Start-ups und kleinen Unternehmen den Einstieg in die Kapitalgesellschaft, verkürzt die Gründungsdauer und reduziert die administrativen Hürden erheblich.


Personenhandelsgesellschaften wie die OHG oder KG bieten im Vergleich dazu eine flexiblere Vertragsgestaltung. Der Gesellschaftsvertrag kann hier formfrei abgeschlossen werden – wesentliche Punkte wie Geschäftsführung, Haftung und Kapitalbeteiligung lassen sich individuell und praxisnah regeln. Auch wenn eine Handelsregistereintragung erforderlich ist, sind die formalen Anforderungen insgesamt weniger komplex als bei Kapitalgesellschaften.

Unabhängig von der Rechtsform unterliegt jede Unternehmensgründung grundlegenden rechtlichen und steuerlichen Pflichten: Dazu zählen insbesondere die ordnungsgemäße Buchführung, fristgerechte Steueranmeldungen, die Gewerbeanmeldung sowie die Einhaltung weiterer Compliance-Vorgaben. Diese Pflichten dienen der Transparenz und Sicherstellung eines nachhaltigen Geschäftsbetriebs.


Unser Rat: Beziehen Sie von Anfang an qualifizierte Experten ein – insbesondere Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater. So vermeiden Sie Fehler, die später teuer werden können, und schaffen eine stabile rechtliche Basis für Ihr Unternehmen.

Steuererklärungen, Buchhaltung und Jahresabschlüsse

​Neben der steuerlichen Gründungsberatung sind eine professionelle Buchhaltung, strategische Finanzplanung und die fristgerechte Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen zentrale Erfolgsfaktoren im Lebenszyklus eines Start-ups. Gerade in der dynamischen Aufbauphase müssen Gründer komplexe Anforderungen erfüllen – von der digitalen Lohnabrechnung über die korrekte Umsatzsteuervoranmeldung bis hin zur Dokumentation für Finanzierungsrunden.


Unsere Kanzlei bietet speziell auf Start-ups zugeschnittene Leistungspakete, die auf digitale Prozesse und moderne Tools wie BuchhaltungsButler abgestimmt sind. Damit unterstützen wir Gründer nicht nur bei der laufenden Buchhaltung, sondern auch bei der Digitalisierung des Rechnungswesens, der Anbindung an Online-Banking, GoBD-konformer Belegverarbeitung und der automatisierten Übermittlung von Steuerdaten.


Ein weiterer zentraler Punkt ist der Jahresabschluss: Er liefert nicht nur Aufschluss über die finanzielle Lage des Unternehmens, sondern dient Investoren und Stakeholdern als Grundlage für strategische Entscheidungen. Die exakte Verbuchung aller Geschäftsvorfälle, die ordnungsgemäße Bilanzierung sowie die rechtssichere Gewinnermittlung sind essenziell für ein solides Finanzfundament.

Weiterhin begleiten wir unsere Mandanten bei der Fördermittelbeantragung, analysieren mögliche Subventionen und prüfen die steuerlichen Auswirkungen von Zuschüssen. In Kombination mit einer steuerlich optimierten Rechtsformwahl und einer strukturierten Finanzplanung schaffen wir die Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum.


Unsere Leistungen im Überblick:

  1. Einrichtung und Betreuung der digitalen Finanzbuchhaltung (z. B. mit Lexoffice)

  2. Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen

  3. Beratung zur Gewinnermittlung, Bilanzierung und Rücklagenbildung

  4. Unterstützung bei der Lohnbuchhaltung und Sozialversicherung

  5. Fördermittelberatung und Begleitung bei Anträgen

  6. Optimierung der Finanzstruktur für zukünftige Finanzierungsrunden

Fazit: Mit unserer Erfahrung in der steuerlichen Betreuung von Start-ups bieten wir mehr als reine Deklarationsleistungen – wir denken unternehmerisch, digital und wachstumsorientiert. So wird Ihre Buchhaltung nicht zur Pflichtaufgabe, sondern zur Steuerungsgrundlage Ihres Erfolgs.

Unsere Leistungen im Bereich der Beratung von Star-ups

Wir beraten Sie kompetent und individuell in allen Fragen rund um die Gründung eines Unternehmens:​

  1. Gründungsberatung:

    Unterstützung bei der Wahl der optimalen Rechtsform, Erstellung des Gesellschaftsvertrags sowie Begleitung des gesamten Gründungsprozesses unter Berücksichtigung steuerlicher Optimierungsmöglichkeiten.

  2. Laufende Buchhaltung und Jahresabschlüsse:

    Etablierung einer ordnungsgemäßen Buchführung, Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Lohnbuchhaltungen, um die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig zu erfüllen.

  3. Steueroptimierung:

    Entwicklung individueller Strategien zur Minimierung der Steuerbelastung, Nutzung von Förderprogrammen und gezielte Gestaltung steuerlicher Vorteile.

  4. Liquiditäts- und Finanzplanung:

    Beratung zur Sicherstellung der Unternehmensliquidität, Erstellung von Budgetplänen und Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln.

  5. Internationale Steuerberatung:

    Fachkundige Beratung im internationalen Steuerrecht, insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten und der Vermeidung von Doppelbesteuerung.

  6. Controlling und Reporting:

    Regelmäßige Analyse betriebswirtschaftlicher Kennzahlen, Erstellung aussagekräftiger Reports und Optimierung interner Prozesse zur nachhaltigen Steuerung des Unternehmens.

  7. Unterstützung bei Betriebsprüfungen:

    Vorbereitung, Begleitung und Beratung während steuerlicher Betriebsprüfungen, um Risiken zu minimieren und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen.