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Steuerliche Umstrukturierung und Überführung des Betriebs- und Privatvermögen

Es gibt verschiedenste Anlässe für die Umstrukturierung von Betriebs- und Privatvermögen. Dies macht die steuerlich optimale Gestaltung sehr schwierig, da sehr viele steuerliche Vorschriften gekannt werden müssen. Da es schon sehr schwierig ist alle steuerlichen Vorschriften zu kennen, so ist es wichtiger, dass man die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Vorschriften kennt. Gerade dies zeichnet einen guten Steuerberater aus. Durch unsere umfangreichen Fortbildungen im Steuer- und Zivilrecht können wir Ihnen eine qualitativ hochwertige Bearbeitung aller Ihrer Anfragen gewähren.

Umstrukturierung von Betriebsvermögen

Bevor man sich Gedanken über die steuerlichen Folgen eine Umstrukturierung von Betriebsvermögen gemacht werden kann, so muss in einem ersten Schritt einmal geprüft werden, in welchem Umfang und in welchen Konstellationen Betriebsvermögen vorhanden ist. Dies ist gerade bei Neumandanten eine schwierige Aufgabe, da Sachverhaltsgestaltungen gibt, die steuerliche zur Folge haben, dass Betriebsvermögen vorliegt. Hierzu gehört z. B. eine Betriebsaufspaltung, Betriebsverpachtung im Ganzen oder das Sonderbetriebsvermögen bei Personengesellschaften. Daher muss in einem ersten Schritt eine genaue Sachverhaltsanalyse vorgenommen werden. Wenn diese Sachverhaltsanalyse abgeschlossen wurde, kann in einem weiteren Schritt die vermeintlichen steuerlichen Folgen einer Umstrukturierung von Betriebsvermögen geprüft werden.

Umstrukturierungen von Unternehmen umfassen verschiedene Maßnahmen wie die steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern oder die Einbringung von Gesellschafteranteilen. Dabei ist oft die Buchwertfortführung das Ziel, wenn keine Verlustvorträge bestehen, die durch die Aufdeckung von stillen Reserven noch genutzt werden sollen.

Bei Umstrukturierung ist zwischen Vorgängen nach dem Umwandlungsgesetz und solchen außerhalb des Umwandlungsgesetzes zu unterscheiden. Dies hat Konsequenzen für steuerliche, aber gerade auch für zivilrechtliche Aspekte. Da eine Umstrukturierung eines Unternehmens erhebliche steuerliche Folgen auslösen kann, sind meist auch Sachverhalte aus der Vergangenheit zu berücksichtigen. Dies erfordert eine genaue Analyse aller Vorgange aus der Vergangenheit.

Die Analyse der steuerlichen Folgen einer Umstrukturierung hängt auch davon ab, ob eine solche entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Eine entsprechende Einordnung kann von geringen Abweichungen bei der Abwicklung der Umstrukturierung abhängig sein. Wenn z. B. die Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt, liegt ein entgeltlicher Vorgang vor, obwohl aus der Sicht vieler Steuerpflichtiger vermeintlich kein Entgelt geflossen ist. Somit muss ein guter Steuerberater sich im Zusammenspiel mit einem Mandanten darüber Gedanken machen, welche Rechtsfolgen gewünscht und wie diese umgesetzt werden können. So kann auch ein entgeltlicher Vorgang sinnvoll sein, wenn hierdurch steuerliche Vorteile gewährt werden können.

Da viele Vorschriften in Bezug auf Einbringung und Umwandlung erhebliche steuerliche Folgen nach sich ziehen, kann eine Abstimmung von vermeintlichen Rechtsfolgen mit der Finanzverwaltung sinnvoll sein. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Meinung der Finanzverwaltung nicht immer mit den Meinungen der Rechtsprechung und Literatur übereinstimmen. Hierzu kann z. B. eine verbindliche Auskunft eingeholt werden. Wenn eine Umstrukturierung nicht noch abgeschlossen wurde, kann die genaue Sachverhaltsgestaltung gegenüber dem Finanzamt dargelegt und die Meinung des Finanzamtes zu deren steuerlichen Einordnung eingeholt werden. Zu beachten ist, dass die Einholung einer verbindlichen Auskunft Geld kostet und mit erheblichen Risiken dahin gehend verbunden ist, dass der verwirklichte Sachverhalt in seiner Gänze dem Sachverhalt entsprechen muss, der dem Finanzamt dargelegt wurde.

Es ist ratsam, dass bei einer Übertragung von Betriebsvermögens auf Expertenwissen zurückgegriffen wird. Fachkundige Berater können helfen, die steuerlichen Aspekte zu durchleuchten, steuerneutrale Lösungen zu identifizieren und eine reibungslose Überführung sicherzustellen. Die richtige Beratung ist entscheidend für den Erfolg des Übertragungsprozesses.

Wir unterstützen die Sachverhaltsaufnahme und die Übermittlung von Unterlagen durch spezielle Steuersoftware, damit keine Fehler passieren.

Personengesellschaften und ihre Steuerpflichten

Gerade die Umstrukturierung von Personengesellschaften ist steuerlich sehr anspruchsvoll. Dies liegt darin begründet, dass steuerlich der Anteil an einer Personengesellschaft aus dem Anteil am Gesamthandsvermögen, Sonderbetriebsvermögen und Ergänzungsbilanz besteht. Gerade auch bei Umstrukturierungen aufgrund einer Unternehmensnachfolge müssen bei der Überführung von Betriebsvermögen spezifische steuerliche Anforderungen beachtet werden. So sind Vorschriften aus den Bereichen Ertragsteuern, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer und des Umwandlungssteuerrechts zu berücksichtigen. Eine Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu Sperrfristverstößen und somit zu erheblichen Steuerzahlungen führen.

Steueroptimierte Übertragung von Privatvermögen

Die Besteuerung von Privatvermögen hat seit dem 19. Jahrhundert mehrere Veränderungen durchlaufen. Vom Grundsatz geht man davon aus, dass das sogenannte Quellensteuerprinzip zur Anwendung kommen soll. Hiernach wird das Vermögen selbst nicht besteuert, sondern vielmehr nur die Erträge, die aus dem Vermögen erzielt werden. Jedoch gab es in der Vergangenheit immer mehr Gesetzesreformen, womit auch die Veräußerung von Privatvermögen der Besteuerung unterliegt. Gerade dieser Sachverhalt muss bei Umstrukturierungen von Privatvermögen beachtet werden.

Die Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften unterliegt seit der Einführung der Abgeltungssteuer einer generellen Besteuerung, wobei es auch hiervon wieder Ausnahmen gibt. Wenn Betriebsvermögen umstrukturiert wird, kann dies auch Auswirkungen auf das Privatvermögen haben. Dies hängt z. B. mit der Verletzung von Sperrfristen nach dem Umwandlungssteuergesetze oder mit der Übertragung von Vermögen auf Kapitalgesellschaften zusammen. Daher sollte genau überlegt werden, wie und wann eine Umstrukturierung von Betriebs- und Privatvermögen vorgenommen wird, damit es nicht zu erheblichen Steuerzahlungen kommt.

Ein steuerliches Problem kann auch dadurch entstehen, dass vermeintliches Privatvermögen nach genauer Prüfung des Sachverhaltes Betriebsvermögen darstellt. So kann bei der Vermietung von Grundstücken an eine dem Vermieter gehörenden Kapitalgesellschaft zu einer sogenannten Betriebsaufspaltung kommen. Wie schon an obiger Stelle bei der Umstrukturierung von Betriebsvermögen dargelegt wurde, ist es daher in einem ersten Schritt wichtig eine steuerliche Bestandsaufnahme vorzunehmen. Erst in einem weiteren Schritt sollte dann die vom Mandanten gewünschte Umstrukturierung des Privatvermögens auf dessen steuerlichen Auswirkungen überprüft werden.

Die Einholung von qualifiziertem steuerlichem Rat ist daher essenziell. Aufgrund unserer mehrjährigen beruflichen Erfahrungen auch in Großkanzleien können wir Sie selbstverständlich beraten zur Seite stehen.

Steuerliche Folgen laut UmwStG

Das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) regelt die steuerlichen Auswirkungen von Umstrukturierungen und Vermögensübertragungen von Betriebsvermögen. Das Ziel der Anwendung des UmwStG ist es, dass durch die Buchwertübertragung keine stillen Reserven aufgedeckt werden. Dies deshalb, weil es sonst bei Fehlen Verlustvorträgen zu erheblichen Steuerzahlungen kommen kann. Es ist wichtig, sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten, um steuerliche Risiken zu minimieren und eine rechtskonforme Übertragung durchzuführen, besonders bei der Besteuerung der stillen Reserven. Eine steuerfreie Übertragung von Betriebsvermögen nach dem UmwStG muss langfristig geplant werden. Eine Spaltung kann z. B. nach § 124 ff. Umwandlungsgesetz (UmwG) vorgenommen werden, um eine Gesamtrechtsnachfolge zu gewährleisten. Das UmwStG verlangt für eine steuerneutrale Übertragung jedoch einen Teilbetrieb, der meist noch gebildet werden muss.

Weitere Folge des UmwStG können jedoch auch sogenannte Behaltensfristen sein. Es geht darum, dass zeitliche Grenzen für die Weiterübertragung oder Entnahme für das übertragene Betriebsvermögen oder die für das übertragene Betriebsvermögen erhaltenen Anteile eingehalten werden müssen, damit nicht rückwirkend eine Aufdeckung stiller Reserven die Folge ist.

Unsere Leistungen im Bereich der Umstrukturierung

Steuerliche Aspekte einer Umstrukturierung von Betriebsvermögen

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