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Abgabenordnung
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Die Finanzbehörde Hamburg hat in einer Pressemitteilung vom 6. Juli 2023 öffentlich gemacht, dass der Steuerfahndung umfangreiche Daten zu Vermietungen über Online-Vermittlungsportale wie Airbnb, Booking.com und ähnliche Plattformen vorliegen. Die Informationen betreffen insbesondere die kurzfristige oder saisonale Vermietung von Wohnungen und Unterkünften durch Privatpersonen oder kleinere Vermieter – und werden nun bundesweit an die zuständigen Finanzämter übermittelt.
Hintergrund ist eine koordinierte Maßnahme der Steuerfahndung, bei der die Daten über vermittelte Buchungen, Einnahmen, Vermieter-Identitäten und Objektangaben systematisch ausgewertet werden. Ziel ist die Aufdeckung nicht deklarierter Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Die Hamburger Behörde betont, dass es sich hierbei nicht um eine pauschale Maßnahme gegen Steuerpflichtige handelt, sondern um die Umsetzung geltenden Steuerrechts bei zuvor unentdeckten Einnahmequellen. Personen, die Einkünfte aus der Vermietung erzielen, diese aber nicht oder nur unvollständig in der Steuererklärung angegeben haben, müssen nun mit Rückfragen und – in gravierenden Fällen – mit Strafverfahren rechnen.
Grundsätzlich unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Einkommensteuer – unabhängig davon, ob diese klassisch oder über digitale Plattformen erzielt werden. Ab bestimmten Grenzen besteht zudem eine Umsatzsteuerpflicht, vor allem bei regelmäßiger oder gewerblicher Kurzzeitvermietung.
Wer seine Einnahmen bisher nicht erklärt hat, sollte prüfen, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist. Dies setzt voraus, dass die Tat noch nicht entdeckt ist – was nach Übermittlung der Daten an die jeweiligen Landesbehörden nicht mehr sicher angenommen werden kann.
Die Offenlegung im Rahmen einer Selbstanzeige kann nicht nur steuerstrafrechtliche Konsequenzen vermeiden, sondern auch Zinsen und Zuschläge reduzieren. Wichtig ist dabei, dass die Erklärung vollständig und korrekt erfolgt – idealerweise in enger Abstimmung mit einem steuerlichen Berater.
Die Weitergabe von Vermietungsdaten durch die Finanzbehörde Hamburg stellt eine klare Warnung an alle Vermieter dar, die über Online-Portale Einnahmen erzielen.
Wer betroffen ist, sollte umgehend prüfen, ob eine Nachmeldung erforderlich ist, und sich beraten lassen, um strafrechtliche Risiken zu vermeiden. Die Transparenz im digitalen Raum steigt – auch steuerlich. Frühzeitiges Handeln kann hier entscheidend sein.
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