Willkommen bei Bloomfeld Steuerberatungs GmbH - Ihre Steuerberater in Heidelberg
Laufende steuerliche Beratung
Here's what you get:
Persönliche und individuelle Beratung
Digitale Lösungen für mehr Effizienz
Ganzheitliche steuerliche Betreuung
Proaktive Informationen und Updates
Unsere laufende steuerliche Beratung geht weit über das bloße Erfüllen gesetzlicher Pflichten hinaus. Wir begleiten Sie ganzjährig in allen steuerlich relevanten Fragen – mit einem klaren Fokus auf Effizienz, Transparenz und Digitalisierung. Zu unseren Leistungen zählen die Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Jahresabschlüsse sowie sämtliche betrieblichen und privaten Steuererklärungen. Ferner verstehen wir uns als strategischer Sparringspartner, der frühzeitig Optimierungspotenziale erkennt, steuerliche Risiken minimiert und sie vorausschauend durch das Jahr begleitet.
Digitalisierung ist bei uns keine Floskel, sondern gelebte Praxis. Über unser Mandantenportal ermöglichen wir Ihnen den sicheren und strukturierten Austausch sämtlicher Unterlagen – jederzeit, ortsunabhängig und DSGVO-konform. Mit individuellen Softwarelösungen, abgestimmt auf Ihre Organisation, können Sie die Buchhaltung optimal vorbereiten, Belege automatisiert erfassen und Prozesse vereinfachen. Schnittstellen zu gängigen Buchhaltungs-, Kassen- oder Faktura-Tools erleichtern die Zusammenarbeit zusätzlich. Wir denken steuerliche Beratung digital – damit Sie Zeit sparen, Fehler vermeiden und sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Ob Start-up, Freiberufler, Mittelständler oder Holdingstruktur: Wir richten unsere Leistungen individuell an Ihrem Bedarf aus und bleiben dabei flexibel, zuverlässig und vorausschauend.
Die Buchhaltung ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist das Fundament jeder fundierten steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung. Nur wer über aktuelle, vollständige und korrekt strukturierte Zahlen verfügt, kann unternehmerische Entscheidungen sicher treffen und steuerliche Gestaltungspotenziale rechtzeitig nutzen. Deshalb legen wir besonderen Wert auf eine präzise, zeitnahe und digital unterstützte Buchführung.
Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Finanzbuchhaltung – abgestimmt auf Ihre Unternehmensstruktur, Ihre Branche und Ihre digitalen Prozesse. Dabei setzen wir auf moderne Tools zur Belegerfassung, OCR-gestützte Automatisierungen und durchdachte Schnittstellen zu Faktura-, Kassen- oder Warenwirtschaftssystemen. Ob klassische Buchhaltung oder revisionssichere GoBD-konforme Lösungen – wir sorgen dafür, dass Ihre Zahlen stimmen.
Durch unseren strukturierten Buchhaltungsprozess schaffen wir Transparenz und Effizienz: Sie wissen jederzeit, wo Ihr Unternehmen steht. Unsere Auswertungen liefern nicht nur den Überblick über betriebliche Entwicklungen, sondern bilden auch die Grundlage für strategische Beratung, Investitionsentscheidungen und Liquiditätsplanung. Dank unserer digitalen Infrastruktur erfolgt der Austausch der Belege unkompliziert über unser Mandantenportal – sicher, schnell und papierlos.
Wir verstehen Buchhaltung als aktiven Teil der Beratung – nicht als lästige Pflicht, sondern als strategisches Werkzeug für Ihren Erfolg.
Der Jahresabschluss ist der zentrale Abschluss eines Geschäftsjahres – Pflicht für Kapitalgesellschaften, unverzichtbar für Gläubiger, Investoren und das Finanzamt. Für Einzelunternehmer und Freiberufler ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) eine vereinfachte Alternative. In beiden Fällen gilt: Ein sauber erstellter Abschluss schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern liefert auch die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und steuerliche Gestaltung.
Wir erstellen für Sie Ihren Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht – professionell, fristgerecht und digital. Ob Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht oder EÜR für kleinere Betriebe: Wir sorgen dafür, dass Ihre Zahlen korrekt aufbereitet, betriebswirtschaftlich aussagekräftig und steuerlich optimal gestaltet sind. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit – für Sie, Ihre Bank und das Finanzamt.
Dank moderner Softwarelösungen erfolgt der Prozess weitgehend automatisiert und effizient. Belege, Buchführung und Abstimmungen lassen sich über unser Mandantenportal digital austauschen. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen den Jahresabschluss verständlich, weisen auf Entwicklungen hin und zeigen Potenziale zur Steueroptimierung oder Rücklagenbildung auf. Denn der Jahresabschluss ist mehr als ein Pflichtdokument – er ist ein Steuerungsinstrument für die Zukunft Ihres Unternehmens.
Die Lohnbuchhaltung zählt zu den sensibelsten Bereichen der Unternehmensführung. Sie erfordert nicht nur höchste Sorgfalt bei der Abrechnung von Löhnen, Gehältern und Sozialabgaben, sondern auch fundierte Kenntnisse im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Fehler können schnell zu Nachteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen – bis hin zu Betriebsprüfungen und Haftungsrisiken. Wir übernehmen Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung mit der nötigen Fachkompetenz, Erfahrung und digitaler Infrastruktur.
Ob monatliche Abrechnungen, Meldungen an Sozialversicherungsträger, Erstellung von Lohnsteueranmeldungen oder die Abwicklung von Urlaubs-, Krankheits- und Mutterschaftzeiten – wir kümmern uns um alle Prozesse rund um das Lohnbüro. Auch Sonderthemen wie betriebliche Altersvorsorge, steuerfreie Zuschüsse oder geringfügige Beschäftigungen werden rechtssicher berücksichtigt.
Dank digitaler Schnittstellen erfolgt der Datenaustausch effizient und DSGVO-konform. Über unser Mandantenportal können Sie Personalstammdaten, Arbeitszeiten und Änderungen sicher übermitteln. Wir integrieren Ihre Lohnbuchhaltung nahtlos in bestehende Systeme und bereiten Ihre Daten optimal für Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen vor. Sie behalten jederzeit den Überblick – über Personalkosten, Nettoauszahlungen und Abgaben.
Vertrauen Sie auf eine Lohnbuchhaltung, die rechtssicher, zuverlässig und digital aufgestellt ist – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Die fristgerechte und inhaltlich korrekte Erstellung von Steuererklärungen gehört zu den zentralen Aufgaben der laufenden steuerlichen Beratung. Dabei geht es nicht nur um die reine Deklaration, sondern um die vollständige und rechtssichere Abbildung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse – stets mit dem Ziel, steuerliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen. Wir erstellen Ihre Steuererklärungen fundiert, effizient und mit einem klaren Blick auf Ihre individuelle Situation.
Für Unternehmen übernehmen wir die Erstellung der Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen ebenso wie der gesonderten und einheitlichen Feststellungen bei Personengesellschaften. Auch die Kapitalertragsteuer oder Sonderregelungen für Holdingstrukturen und Betriebsaufspaltungen fließen bei Bedarf in die Beratung ein. Privatpersonen unterstützen wir bei der Einkommensteuererklärung – inklusive Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen, Vermietung und Kapitalerträgen. Auch komplexere Sachverhalte wie ausländische Einkünfte, Abfindungen, Erbschaften oder private Veräußerungsgeschäfte erfassen wir präzise und gesetzeskonform.
Durch digitale Prozesse – vom Beleg-Upload über das Mandantenportal bis zur elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltung (ELSTER) – wird der Aufwand für Sie minimiert. Gleichzeitig profitieren Sie von unserer Beratungskompetenz: Wir prüfen Bescheide, legen bei Bedarf Einspruch ein und stehen Ihnen bei Rückfragen des Finanzamts zur Seite. Für uns ist jede Steuererklärung ein Baustein einer ganzheitlichen Beratung – nicht nur eine Pflichtaufgabe, sondern eine Chance zur Optimierung.
Digitale Prozesse sind längst kein Zukunftsthema mehr, sondern zentrale Voraussetzung für eine moderne und effiziente Steuerberatung. In unserer Kanzlei stehen Ihnen strukturierte, durchdachte und mandantenfreundliche digitale Lösungen zur Verfügung, die Ihre Arbeitsabläufe deutlich vereinfachen und gleichzeitig die Qualität der steuerlichen Betreuung erhöhen. Dabei verstehen wir Digitalisierung nicht als Selbstzweck, sondern als Werkzeug, um Zeit zu sparen, Fehler zu vermeiden und die Zusammenarbeit nachhaltig zu verbessern.
Unsere Mandanten profitieren von einem sicheren und intuitiv bedienbaren Mandantenportal, über das Dokumente ausgetauscht, Belege hochgeladen und Auswertungen eingesehen werden können – jederzeit, ortsunabhängig und selbstverständlich DSGVO-konform. Weiterhin setzen wir auf eine Vielzahl von Schnittstellen zu gängigen Buchhaltungs-, Kassen- und ERP-Systemen sowie zu digitalen Banking-Plattformen und Faktura-Tools. So lassen sich z. B. Belege automatisch importieren, Zahlungsvorgänge effizient zuordnen und Buchungsdaten medienbruchfrei übernehmen.
Auch im Bereich der Lohnbuchhaltung, der Jahresabschlusserstellung und der Steuerdeklaration nutzen wir moderne Softwarelösungen, um Prozesse zu automatisieren und Prüfroutinen zu verbessern. Die digitale Zusammenarbeit bedeutet für Sie weniger Aufwand, mehr Transparenz und eine zuverlässige Dokumentation aller steuerlich relevanten Vorgänge.
Wir begleiten Sie bei der Auswahl und Anbindung geeigneter Systeme, passen die digitalen Prozesse an Ihre Organisationsstruktur an und sorgen dafür, dass Mensch und Technik optimal zusammenwirken. So wird aus der Digitalisierung ein echter Mehrwert – für Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Ihre steuerliche Planungssicherheit.
Ob Buchführung, Löhne oder Steuererklärungen – wir übernehmen die laufende steuerliche Betreuung Ihres Unternehmens mit hoher fachlicher Präzision und digitaler Effizienz. Dabei richten wir unsere Leistungen individuell auf Ihre Unternehmensform, Ihre Branche und Ihre internen Abläufe aus. Im Folgenden finden Sie die drei zentralen Bereiche unserer kontinuierlichen Betreuung – fundiert, rechtssicher und zukunftsorientiert gestaltet.
Buchhaltung / Jahresabschluss
Steuerdeklaration
Lohnbuchhaltung
Die Zahlungen von Trennungs- oder nachehelichem Unterhalt an den dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner können Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuer darstellen. Voraussetzung dafür ist, dass der Zahlungsempfänger diesen Betrag in seiner Einkommensteuererklärung als sog. „sonstige Einkünfte“ versteuert. Hierzu muss der Zahlende den Sonderausgabenabzug beantragen und auch die Zustimmung des Zahlungsempfängers vorlegen, dass dieser die erhaltenen Unterhaltszahlungen als „sonstige Einkünfte“ versteuert.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die einer Unterhaltsempfängerin entstandenen Prozesskosten für die Durchführung eines Klageverfahrens auf Erhalt bzw. Erhöhung der Unterhaltszahlung gegen ihren geschiedenen Ehemann Werbungskosten darstellen können. Dies hatte das zuständige Finanzgericht in erster Instanz so entschieden.
Mit Urteil vom 18.10.2023 hat der BFH die Abziehbarkeit der Prozesskosten als Werbungskosten abgelehnt und das Verfahren an das Finanzgericht zwecks Entscheidung zurückverwiesen. Dieses hat nun zu prüfen, ob zumindest die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit der Prozesskosten als „außergewöhnliche Belastung“ im Rahmen der Einkommensbesteuerung vorliegen.
Die Ablehnung des Werbungskostenabzugs bei Prozesskosten begründete der BFH damit, dass keine unmittelbare Verbindung zwischen Unterhaltszahlungen als „sonstige Einkünfte“ und den entstandenen Prozesskosten besteht. Vielmehr muss der Zahlende erst einmal den Willen des Sonderausgabenabzugs im Rahmen der Einkommensteuererklärung haben und der Zahlungsempfänger dann auch noch zustimmen. Selbst, wenn der Zahlungsempfänger bereits im Voraus für mehrere Jahre zugestimmt hat, ändert sich an der Betrachtungsweise wegen des erforderlichen Antrags des Zahlenden nichts.