Willkommen bei Bloomfeld Steuerberatungs GmbH - Ihre Steuerberater in Heidelberg

Laufende steuerliche Beratung

Here's what you get:

  • Persönliche und individuelle Beratung

  • Digitale Lösungen für mehr Effizienz

  • Ganzheitliche steuerliche Betreuung

  • Proaktive Informationen und Updates

Inhaltsübersicht

Laufende steuerliche Beratung – zuverlässig, digital und individuell

Unsere Leistungen der laufenden steuerlichen Beratung

Unsere laufende steuerliche Beratung geht weit über das bloße Erfüllen gesetzlicher Pflichten hinaus. Wir begleiten Sie ganzjährig in allen steuerlich relevanten Fragen – mit einem klaren Fokus auf Effizienz, Transparenz und Digitalisierung. Zu unseren Leistungen zählen die Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Jahresabschlüsse sowie sämtliche betrieblichen und privaten Steuererklärungen. Ferner verstehen wir uns als strategischer Sparringspartner, der frühzeitig Optimierungspotenziale erkennt, steuerliche Risiken minimiert und sie vorausschauend durch das Jahr begleitet.

Digitalisierung ist bei uns keine Floskel, sondern gelebte Praxis. Über unser Mandantenportal ermöglichen wir Ihnen den sicheren und strukturierten Austausch sämtlicher Unterlagen – jederzeit, ortsunabhängig und DSGVO-konform. Mit individuellen Softwarelösungen, abgestimmt auf Ihre Organisation, können Sie die Buchhaltung optimal vorbereiten, Belege automatisiert erfassen und Prozesse vereinfachen. Schnittstellen zu gängigen Buchhaltungs-, Kassen- oder Faktura-Tools erleichtern die Zusammenarbeit zusätzlich. Wir denken steuerliche Beratung digital – damit Sie Zeit sparen, Fehler vermeiden und sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Ob Start-up, Freiberufler, Mittelständler oder Holdingstruktur: Wir richten unsere Leistungen individuell an Ihrem Bedarf aus und bleiben dabei flexibel, zuverlässig und vorausschauend.

Buchhaltung: Zahlen als Grundlage der Steuerberatung

Die Buchhaltung ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist das Fundament jeder fundierten steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung. Nur wer über aktuelle, vollständige und korrekt strukturierte Zahlen verfügt, kann unternehmerische Entscheidungen sicher treffen und steuerliche Gestaltungspotenziale rechtzeitig nutzen. Deshalb legen wir besonderen Wert auf eine präzise, zeitnahe und digital unterstützte Buchführung.

Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Finanzbuchhaltung – abgestimmt auf Ihre Unternehmensstruktur, Ihre Branche und Ihre digitalen Prozesse. Dabei setzen wir auf moderne Tools zur Belegerfassung, OCR-gestützte Automatisierungen und durchdachte Schnittstellen zu Faktura-, Kassen- oder Warenwirtschaftssystemen. Ob klassische Buchhaltung oder revisionssichere GoBD-konforme Lösungen – wir sorgen dafür, dass Ihre Zahlen stimmen.

Durch unseren strukturierten Buchhaltungsprozess schaffen wir Transparenz und Effizienz: Sie wissen jederzeit, wo Ihr Unternehmen steht. Unsere Auswertungen liefern nicht nur den Überblick über betriebliche Entwicklungen, sondern bilden auch die Grundlage für strategische Beratung, Investitionsentscheidungen und Liquiditätsplanung. Dank unserer digitalen Infrastruktur erfolgt der Austausch der Belege unkompliziert über unser Mandantenportal – sicher, schnell und papierlos.

Wir verstehen Buchhaltung als aktiven Teil der Beratung – nicht als lästige Pflicht, sondern als strategisches Werkzeug für Ihren Erfolg.

Jahresabschlüsse & Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Der Jahresabschluss ist der zentrale Abschluss eines Geschäftsjahres – Pflicht für Kapitalgesellschaften, unverzichtbar für Gläubiger, Investoren und das Finanzamt. Für Einzelunternehmer und Freiberufler ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) eine vereinfachte Alternative. In beiden Fällen gilt: Ein sauber erstellter Abschluss schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern liefert auch die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und steuerliche Gestaltung.

Wir erstellen für Sie Ihren Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht – professionell, fristgerecht und digital. Ob Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht oder EÜR für kleinere Betriebe: Wir sorgen dafür, dass Ihre Zahlen korrekt aufbereitet, betriebswirtschaftlich aussagekräftig und steuerlich optimal gestaltet sind. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit – für Sie, Ihre Bank und das Finanzamt.

Dank moderner Softwarelösungen erfolgt der Prozess weitgehend automatisiert und effizient. Belege, Buchführung und Abstimmungen lassen sich über unser Mandantenportal digital austauschen. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen den Jahresabschluss verständlich, weisen auf Entwicklungen hin und zeigen Potenziale zur Steueroptimierung oder Rücklagenbildung auf. Denn der Jahresabschluss ist mehr als ein Pflichtdokument – er ist ein Steuerungsinstrument für die Zukunft Ihres Unternehmens.

Lohnbuchhaltung: rechtssicher & digital

Die Lohnbuchhaltung zählt zu den sensibelsten Bereichen der Unternehmensführung. Sie erfordert nicht nur höchste Sorgfalt bei der Abrechnung von Löhnen, Gehältern und Sozialabgaben, sondern auch fundierte Kenntnisse im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Fehler können schnell zu Nachteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen – bis hin zu Betriebsprüfungen und Haftungsrisiken. Wir übernehmen Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung mit der nötigen Fachkompetenz, Erfahrung und digitaler Infrastruktur.

Ob monatliche Abrechnungen, Meldungen an Sozialversicherungsträger, Erstellung von Lohnsteueranmeldungen oder die Abwicklung von Urlaubs-, Krankheits- und Mutterschaftzeiten – wir kümmern uns um alle Prozesse rund um das Lohnbüro. Auch Sonderthemen wie betriebliche Altersvorsorge, steuerfreie Zuschüsse oder geringfügige Beschäftigungen werden rechtssicher berücksichtigt.

Dank digitaler Schnittstellen erfolgt der Datenaustausch effizient und DSGVO-konform. Über unser Mandantenportal können Sie Personalstammdaten, Arbeitszeiten und Änderungen sicher übermitteln. Wir integrieren Ihre Lohnbuchhaltung nahtlos in bestehende Systeme und bereiten Ihre Daten optimal für Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen vor. Sie behalten jederzeit den Überblick – über Personalkosten, Nettoauszahlungen und Abgaben.

Vertrauen Sie auf eine Lohnbuchhaltung, die rechtssicher, zuverlässig und digital aufgestellt ist – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Steuererklärungen für Unternehmen & Privatpersonen

Die fristgerechte und inhaltlich korrekte Erstellung von Steuererklärungen gehört zu den zentralen Aufgaben der laufenden steuerlichen Beratung. Dabei geht es nicht nur um die reine Deklaration, sondern um die vollständige und rechtssichere Abbildung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse – stets mit dem Ziel, steuerliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen. Wir erstellen Ihre Steuererklärungen fundiert, effizient und mit einem klaren Blick auf Ihre individuelle Situation.

Für Unternehmen übernehmen wir die Erstellung der Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen ebenso wie der gesonderten und einheitlichen Feststellungen bei Personengesellschaften. Auch die Kapitalertragsteuer oder Sonderregelungen für Holdingstrukturen und Betriebsaufspaltungen fließen bei Bedarf in die Beratung ein. Privatpersonen unterstützen wir bei der Einkommensteuererklärung – inklusive Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen, Vermietung und Kapitalerträgen. Auch komplexere Sachverhalte wie ausländische Einkünfte, Abfindungen, Erbschaften oder private Veräußerungsgeschäfte erfassen wir präzise und gesetzeskonform.

Durch digitale Prozesse – vom Beleg-Upload über das Mandantenportal bis zur elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltung (ELSTER) – wird der Aufwand für Sie minimiert. Gleichzeitig profitieren Sie von unserer Beratungskompetenz: Wir prüfen Bescheide, legen bei Bedarf Einspruch ein und stehen Ihnen bei Rückfragen des Finanzamts zur Seite. Für uns ist jede Steuererklärung ein Baustein einer ganzheitlichen Beratung – nicht nur eine Pflichtaufgabe, sondern eine Chance zur Optimierung.

Digitale Prozesse und Schnittstellen

Digitale Prozesse sind längst kein Zukunftsthema mehr, sondern zentrale Voraussetzung für eine moderne und effiziente Steuerberatung. In unserer Kanzlei stehen Ihnen strukturierte, durchdachte und mandantenfreundliche digitale Lösungen zur Verfügung, die Ihre Arbeitsabläufe deutlich vereinfachen und gleichzeitig die Qualität der steuerlichen Betreuung erhöhen. Dabei verstehen wir Digitalisierung nicht als Selbstzweck, sondern als Werkzeug, um Zeit zu sparen, Fehler zu vermeiden und die Zusammenarbeit nachhaltig zu verbessern.

Unsere Mandanten profitieren von einem sicheren und intuitiv bedienbaren Mandantenportal, über das Dokumente ausgetauscht, Belege hochgeladen und Auswertungen eingesehen werden können – jederzeit, ortsunabhängig und selbstverständlich DSGVO-konform. Weiterhin setzen wir auf eine Vielzahl von Schnittstellen zu gängigen Buchhaltungs-, Kassen- und ERP-Systemen sowie zu digitalen Banking-Plattformen und Faktura-Tools. So lassen sich z. B. Belege automatisch importieren, Zahlungsvorgänge effizient zuordnen und Buchungsdaten medienbruchfrei übernehmen.

Auch im Bereich der Lohnbuchhaltung, der Jahresabschlusserstellung und der Steuerdeklaration nutzen wir moderne Softwarelösungen, um Prozesse zu automatisieren und Prüfroutinen zu verbessern. Die digitale Zusammenarbeit bedeutet für Sie weniger Aufwand, mehr Transparenz und eine zuverlässige Dokumentation aller steuerlich relevanten Vorgänge.

Wir begleiten Sie bei der Auswahl und Anbindung geeigneter Systeme, passen die digitalen Prozesse an Ihre Organisationsstruktur an und sorgen dafür, dass Mensch und Technik optimal zusammenwirken. So wird aus der Digitalisierung ein echter Mehrwert – für Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Ihre steuerliche Planungssicherheit.

Unsere Kernleistungen der laufenden steuerlichen Beratung

Ob Buchführung, Löhne oder Steuererklärungen – wir übernehmen die laufende steuerliche Betreuung Ihres Unternehmens mit hoher fachlicher Präzision und digitaler Effizienz. Dabei richten wir unsere Leistungen individuell auf Ihre Unternehmensform, Ihre Branche und Ihre internen Abläufe aus. Im Folgenden finden Sie die drei zentralen Bereiche unserer kontinuierlichen Betreuung – fundiert, rechtssicher und zukunftsorientiert gestaltet.

Buchhaltung / Jahresabschluss

Steuerdeklaration

Lohnbuchhaltung

Blogbeiträge - laufende steuerliche Beratung

BAG: Keine Rückzahlungspflicht bei Nichtablegen der Prüfung

20. BAG: Keine Rückzahlungspflicht bei Nichtablegen der Prüfung

April 13, 20252 min read

BAG: Rückzahlungsklausel bei Fortbildungskosten wegen Nichtablegen der Prüfung unwirksam

In einem vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelten Fall war eine Frau in einem Steuerbüro vom 1.4.2014 bis zum 30.6.2020 als Buchhalterin tätig. Ende 2017 schlossen sie und ihr Arbeitgeber einen Fortbildungsvertrag mit u.a. folgendem Inhalt: Die Arbeitnehmerin nimmt in der Zeit vom 1.8.2017 bis 31.3.2019 an Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2018/2019) teil, die auf den Erwerb des Berufsexamens Steuerberater vorbereiten. Die Förderung soll insgesamt bis zu 10.000 € betragen. Das in Anspruch genommene Förderbudget sollte u.a. zurückzuzahlen sein, wenn die Angestellte das Examen wiederholt nicht ablegt. Sie trat weder 2018 noch 2019 und 2020 zum Examen an und kündigte mit Schreiben vom 14.5.2020 das Arbeitsverhältnis zum 30.6.2020. Der Arbeitgeber verlangte die Rückzahlung der ausgelegten Fortbildungskosten.

Einzelvertragliche Vereinbarungen, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu beteiligen hat, soweit er die Fortbildung nicht beendet, sind grundsätzlich zulässig. Sie benachteiligen den Arbeitnehmer nicht generell unangemessen. Es ist jedoch nicht zulässig, die Rückzahlungspflicht schlechthin an das wiederholte Nichtablegen der angestrebten Prüfung zu knüpfen, ohne die Gründe dafür zu betrachten. Es müssen jedenfalls praktisch relevante Fallkonstellationen, in denen die Gründe für die Nichtablegung der Prüfung nicht in der Verantwortungssphäre des Arbeitnehmers liegen, von der Rückzahlungspflicht ausgenommen werden.

Die Rückzahlungspflicht sollte unabhängig von den Gründen, aus denen der Arbeitnehmer die Eigenkündigung ausspricht, eintreten. Die Vereinbarung sah damit auch eine Rückzahlung in Fällen vor, in denen der Arbeitnehmer das Examen deshalb wiederholt nicht ablegt, weil ihm die Fortführung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines arbeitgeberseitigen Fehlverhaltens nicht mehr zumutbar ist und er es deshalb beendete. Es ist unangemessen, dem Arbeitnehmer auch für diesen Fall eine Rückzahlungsverpflichtung aufzuerlegen.

Die BAG-Richter kamen zu der Entscheidung, dass der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Rückzahlung der ausgelegten Fortbildungskosten hatte. Sie benachteiligte den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und war damit unwirksam.

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Alexander Graf

Geschäftsführer der Bloomfeld Steuerberatungs GmbH

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