Heute haben nahezu jeder Unternehmer, jede Unternehmensgruppe und jede Privatperson Verbindungen zum Ausland. So gründen bspw. inländische Gesellschafter, ausländische Gesellschaften und vice versa: Ein deutscher Mittelständler möchte ein Netz von Vertriebsgesellschaften für Osteuropa errichten. Ein Deutscher erbt von seiner französischen Tante. Ein Kleinunternehmer bestellt Waren im Ausland, ein Großkonzern lizenziert ein Produkt in mehreren Staaten. Die möglichen Sachverhaltskonstellationen sind vielfältig. Was sie aber alle eint, ist die Komplexität und die erhöhte Fehleranfälligkeit aufgrund des internationalen Bezugs.
Internationales Steuerrecht erfordert Fachwissen und Erfahrung
Die Beraterinnen und Berater von Bloomfeld unterstützen Sie mit ihrer Expertise und der langjährigen Erfahrung und Spezialisierung bei internationalen und grenzüberschreitenden Sachverhalten bei den auftretenden Fragestellungen umfassend und kompetent.
Im Einzelnen begleiten wir Sie insbesondere bei den folgenden Frage- und Problemstellungen:
Investitionen inländischer Unternehmen im Ausland (inklusive Finanzierung)
Entfaltung wirtschaftlicher Aktivitäten im Ausland mit oder ohne eigene Repräsentanz
Investitionen ausländischer Unternehmen im Inland (inklusive Finanzierung)
Unternehmenskäufe und Umstrukturierungen mit Auslandsbezug
Besteuerung von internationalen Unternehmensgruppen und Konzernen
Internationale Steuergestaltung
Internationale Familienunternehmen
Probleme rund um Doppelbesteuerungsabkommen
Internationale Erbfälle
Steuerlicher Wegzug von Privatpersonen und Gesellschaften
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