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Heute haben nahezu jeder Unternehmer, jede Unternehmensgruppe und jede Privatperson Verbindungen zum Ausland. So gründen bspw. inländische Gesellschafter, ausländische Gesell­­schaften und vice versa: Ein deutscher Mittelständler möchte ein Netz von Vertriebs­gesellschaften für Osteuropa errichten. Ein Deutscher erbt von seiner französischen Tante. Ein Klein­unternehmer bestellt Waren im Ausland, ein Großkonzern lizenziert ein Produkt in mehreren Staaten. Die möglichen Sachverhaltskonstellationen sind vielfältig. Was sie aber alle eint, ist die Komplexität und die erhöhte Fehleranfälligkeit aufgrund des internationalen Bezugs.

Internationales Steuerrecht erfordert Fachwissen und Erfahrung

Die Beraterinnen und Berater von Bloomfeld unterstützen Sie mit ihrer Expertise und der langjährigen Erfahrung und Spezialisierung bei internationalen und grenzüberschreitenden Sachverhalten bei den auftretenden Fragestellungen umfassend und kompetent.

Im Einzelnen begleiten wir Sie insbesondere bei den folgenden Frage- und Problemstellungen:

  • Investitionen inländischer Unternehmen im Ausland (inklusive Finanzierung)

  • Entfaltung wirtschaftlicher Aktivitäten im Ausland mit oder ohne eigene Repräsentanz

  • Investitionen ausländischer Unternehmen im Inland (inklusive Finanzierung)

  • Unternehmenskäufe und Umstrukturierungen mit Auslandsbezug

  • Besteuerung von internationalen Unternehmensgruppen und Konzernen

  • Internationale Steuergestaltung

  • Internationale Familienunternehmen

  • Probleme rund um Doppelbesteuerungsabkommen

  • Internationale Erbfälle

  • Steuerlicher Wegzug von Privatpersonen und Gesellschaften

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