Gründung eines gemeinnützigen Unternehmens: Was ist alles zu beachten?
Die Einholung kompetenter rechtlicher oder steuerliche Beratung ist gerade für Personen oder Gruppen wichtig, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, da bei der Gründung viele besondere Vorschriften beachtet werden müssen. Es gibt verschiedene Rechtsformen, die in Betracht gezogen werden können. Typische Rechtsformen sind der Verein und die Stiftung, doch auch Körperschaften und Non-Profits sind verbreitet. Aber auch nicht so geläufige Rechtsformen wie die GmbH und Genossenschaft können genutzt werden, um das Know-how der Organisation optimal einzusetzen und eine eventuelle Neugründung zu unterstützen. Die Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Organisation, die geplanten Aktivitäten und die steuerlichen Vorteile, die mit der jeweiligen Rechtsform verbunden sind.
Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen
Stiftungen und gemeinnützige Organisationen spielen eine wichtige Rolle in der Zivilgesellschaft, indem sie gemeinnützige Zwecke verfolgen und das Gemeinwohl fördern. Diese sind in weiten Teilen auslegungsbedürftig. Non-Profits tragen maßgeblich zur sozialen Gerechtigkeit bei. Eine gemeinnützige Organisation kann in Form einer Stiftung, eines Vereins oder einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) gegründet werden, u.a., wobei stets die steuerrechtlicher Aspekte zu beachten sind. Als Familienstiftung könnten steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden, um rechtssicher umzusetzen, was jedoch zu Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung und der Gewerbesteuer führen kann. Auch eine Aktiengesellschaft kann unter bestimmten Umständen als Non-Profit-Organisation fungieren, insbesondere wenn sie als gemeinnützige Genossenschaft oder Familienstiftung tätig ist. Die gemeinnützige Organisation ist darauf ausgerichtet, weder Gewinne zu erzielen noch diese zu erwirtschaften, sondern ausschließlich gemeinnützige Zwecke zu verfolgen und die erzielten Einnahmen zu reinvestieren.
Definition von gemeinnützigen Organisationen
Eine steuerbegünstigte Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern (§ 52 Abs. 1 AO).
Bei dem Tatbestandsmerkmal einer Förderung der »Allgemeinheit« handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Gehalt wesentlich geprägt wird durch die objektive Wertordnung, wie sie insbesondere im Grundrechtskatalog der Art. 1 bis 19 GG zum Ausdruck kommt. Eine Tätigkeit, die mit diesen Wertvorstellungen nicht vereinbar ist, ist keine Förderung der Allgemeinheit (BFH vom 11.4.2012, I R 11/11, BStBl II 2013, 146). Als Förderung der Allgemeinheit sind daher solche Bestrebungen nicht anzuerkennen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland oder gegen verfassungsrechtlich garantierte Freiheiten richten. Gleiches gilt für einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz (BFH vom 17.5.2017, V R 52/15, BStBl II 2018, 218).
Die Förderung der Allgemeinheit ist auch dann nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen infolge seiner Abgrenzung, vornehmlich nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann. Ein Verein fördert nicht die Allgemeinheit, wenn er den Kreis seiner Mitglieder durch hohe Aufnahmegebühren oder Mitgliedsbeiträge (einschließlich Mitgliedsumlagen) klein hält. Bei einem Verein, dessen Tätigkeit in erster Linie seinen Mitgliedern zugutekommt, ist – nach Auffassung der FinVerw. (AEAO zu § 52, Nr. 1.1) – eine Förderung der Allgemeinheit i.S.d. § 52 Abs. 1 AO anzunehmen, wenn
die Mitgliedsbeiträge und Mitgliedsumlagen zusammen im Durchschnitt 1 023 € je Mitglied und Jahr und
die Aufnahmegebühren, für die im Jahr aufgenommenen Mitglieder, im Durchschnitt 1 534 € nicht übersteigen.
Rolle von Spenden, Sponsoring und ehrenamtlichem Engagement
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie gemeinnützige Zwecke finanziert werden können. Die Finanzierung gemeinnütziger Organisationen erfolgt häufig durch Spenden, Sponsoring, Fundraising und ehrenamtliches Engagement, aber auch durch Mitgliedschaftsbeiträge. Diese Einnahmequellen spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der finanziellen Stabilität und der Umsetzung der gemeinnützigen Ziele, was für jede NPO wichtig ist. Gleichzeitig müssen auch wirtschafts- und steuerrechtliche Gesichtspunkte beachtet werden, insbesondere bei Betriebsprüfungen. Ein Steuerberater wird Ihnen bei einer Betriebsprüfung beratend zur Seite stehen. Jedoch sind auch hier vielfältige steuerliche Vorschriften, vorwiegend aus dem Bereich der Körperschaftssteuer und Abgabenordnung, durch die Finanzgerichte auszulegen, weil zwischen dem Steuerberater und der Finanzverwaltung unterschiedliche Ansichten über deren Auslegung bestehen. So ist beim Sponsoring immer die Abgrenzung von ideellem Bereich und einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu beachten, was für NPOs und gemeinnützige GmbHs (gGmbHs) ebenso wie für Vereine und Stiftungen relevant ist. Auch ist es möglich, dass z. B. bei einer Bandenwerbung von einer Vermögensverwaltung ausgegangen wird, besonders in kulturellen Einrichtungen. Eine Gewinnmaximierung mittels gemeinnütziger Geschäftsbetriebe könnte hier angestrebt werden. Auch das ehrenamtliche Engagement kann zu vielfältigen Problem in Bezug auf die Einkommensteuer und Sozialversicherung führen. Volunteering in NPOs muss daher sorgfältig organisiert werden, um die steuerrechtlicher Auflagen zu erfüllen. Studiengänge zum Management von Non-Profits bieten hierbei praktische Einblicke.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die Finanzierung durch öffentliche Zuwendung erfolgt, was für gemeinnützige Einrichtungen von Vorteil sein kann, insbesondere für Sportvereine. Hierbei ist schon frühzeitig zu prüfen, ob ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung besteht oder ob Zuschüsse ohne Rechtsansprüche bestehen, auf die man sich bewerben kann.
Neben den vorgenannten klassischen Finanzierungsformen gibt es aber auch moderne Formen der Finanzierung von Projekten. Hierzu zählt z. B. das Crowdfunding, eine u.a. immer populärer werdende Finanzierungsform.
Bedarf an steuerlicher Beratung für gemeinnützige Organisationen
Gemeinnützige Organisationen wie gemeinnützige Genossenschaften haben spezifische steuerliche Anforderungen und müssen sich mit den steuerlichen Bestimmungen, insbesondere der Körperschaftssteuer, auseinandersetzen. Die Unterstützung durch steuerliche Beratung ist daher entscheidend, um die steuerlichen Pflichten zu erfüllen und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen, was helfen ihnen dabei kann, rechtssicher umzusetzen.
Unsere Leistungen im Bereich non profit / Gemeinnützigkeit
Mittelverwendungsprüfungen unter gemeinnützigkeitsrechtlichen Gesichtspunkten
Prüfung der Verwendung von erhaltenen Spenden bzw. Fördermitteln
Laufende Steuerdeklaration einschließlich Berechnung der gemeinnützigkeitsrechtlich zulässigen Rücklagen sowie Begleitung von Betriebsprüfungen
Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung (Mittelverwendungsrechnung)
Gutachten zu gemeinnützigkeitsrechtlichen Einzelfragen
Steueroptimale Gestaltung von Umstrukturierungsprozessen sowie Kooperationen
Beratung bei drohendem Entzug der Gemeinnützigkeit
Satzungsgestaltung und Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden
Verträge im Einzelfall sowie laufende Beratung; Gutachten zu Rechtsfragen
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor allen Instanzen der Finanzgerichtsbarkeit