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Im Rahmen der Unternehmensnachfolge sollen GmbH-Anteile häufig auf die nächste Generation übertragen werden. Wird dabei ein Nießbrauchsvorbehalt zugunsten der übertragenden Generation vereinbart, drohen gravierende steuerliche Folgen. Besonders in Fällen einer bestehenden Betriebsaufspaltung kann diese Gestaltung zur Aufdeckung stiller Reserven und damit zu einer unerwarteten Steuerbelastung führen. Ein aktuelles Urteil des BFH verdeutlicht die Risiken.
Der Bundesfinanzhof (konkret: der X. Senat) stellt in mehreren Entscheidungen klar: Wird im Zuge einer Unternehmensnachfolge ein Nießbrauchsrecht an GmbH-Anteilen eingeräumt, kann dies zum Wegfall der personellen Verflechtung in einer Betriebsaufspaltung führen. In der Konsequenz kommt es zur Beendigung der Betriebsaufspaltung – mit der Folge, dass stille Reserven aufzudecken und zu versteuern sind. Die Gestaltung mit Vorbehaltsnießbrauch ist daher nicht geeignet, eine steuerneutrale Übertragung sicherzustellen.
Die Bestellung eines Vorbehaltsnießbrauchs an GmbH-Anteilen wird oft gewählt, um der übertragenden Generation eine Versorgung zu sichern, ohne das Vermögen formal zu behalten. Steuerlich entsteht dadurch aber eine Trennung von rechtlicher und wirtschaftlicher Inhaberschaft, was zu erheblichen Abgrenzungsproblemen führt:
In einer Betriebsaufspaltung ist die personelle Verflechtung zwingend. Fällt diese durch die Nießbrauchsgestaltung weg, ist das Konstrukt steuerlich nicht mehr anerkannt.
Die Folge ist regelmäßig eine Betriebsaufgabefiktion mit entsprechender Sofortversteuerung stiller Reserven.
Auch Einkünftezurechnungen werden durch das Nießbrauchsmodell erschwert, was zu verdeckten Gewinnausschüttungen oder Einkünftefehlzuweisungen führen kann.
In der steuerlichen Praxis handelt es sich somit um eine hochriskante Gestaltung, bei der auch der Schenkungsteuer-Aspekt (Nießbrauchsrecht = geldwerter Vorteil) nicht außer Acht gelassen werden darf.
Die Übertragung von GmbH-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge ist steuerlich gefährlich, wenn eine Betriebsaufspaltung besteht. Ohne sorgfältige Analyse der Auswirkungen auf die personelle Verflechtung und die Gesamtstruktur kann diese Gestaltung zur sofortigen Steuerbelastung führen. Berater sollten bei Nachfolgeplanungen auf alternative – rechtssichere – Modelle zurückgreifen und insbesondere bestehende Betriebsaufspaltungen im Vorfeld detailliert prüfen.
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