Willkommen bei Bloomfeld Steuerberatungs GmbH - Ihre Steuerberater in Heidelberg
Nachfolgeberatung
Here's what you get:
Persönliche und individuelle Beratung
Digitale Lösungen für mehr Effizienz
Ganzheitliche steuerliche Betreuung
Proaktive Informationen und Updates
Die Bewertung von Immobilien im Sachwertverfahren erfordert die Anwendung aktueller Regelherstellungskosten, die regelmäßig an die Baupreisentwicklung angepasst werden. Grundlage hierfür ist § 190 BewG, der die Fortschreibung anhand von Baupreisindizes regelt. Mit Schreiben vom 20. Januar 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die maßgebenden Indizes für das Kalenderjahr 2025 bekannt gegeben.
Das BMF-Schreiben vom 20.01.2025 (Az. IV D 4 -S 3225/00006/006/003) enthält die neuen Baupreisindizes, die zur Anpassung der Regelherstellungskosten gemäß Anlage 24 Teil II des Bewertungsgesetzes (BewG) dienen. Die Anpassung erfolgt auf Grundlage der vom Statistischen Bundesamt am 10. Januar 2025 veröffentlichten Jahresdurchschnittswerte für das Jahr 2024 (Bezugsjahr 2021 = 100). Die so ermittelten Indizes sind für alle Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 verbindlich
Für die Ermittlung des Gebäudesachwerts bedeutet dies, dass die in der Anlage 24 BewG enthaltenen Regelherstellungskosten mit dem neuen Indexwert zu multiplizieren sind, um den Bewertungsansatz auf das aktuelle Preisniveau zu übertragen. Damit wird sichergestellt, dass die Immobilienbewertung – etwa im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer – realitätsnah und marktorientiert erfolgt. Die jährliche Aktualisierung verhindert, dass veraltete Preisniveaus zu systematischen Bewertungsverzerrungen führen.
Besonders relevant ist diese Regelung für Bewertungsstichtage im Jahr 2025, etwa bei unentgeltlichen Übertragungen oder steuerpflichtigen Erwerbsvorgängen. Die ordnungsgemäße Anwendung des aktuellen Baupreisindex ist dabei sowohl für die Finanzverwaltung als auch für Steuerpflichtige bindend.
Die Bekanntgabe der Baupreisindizes für 2025 durch das BMF ist ein zentraler Baustein für die sachgerechte Ermittlung von Gebäudesachwerten nach § 190 BewG. Bewertungsfälle, die einen Stichtag im Jahr 2025 betreffen, müssen zwingend unter Berücksichtigung der neuen Indizes abgewickelt werden. Steuerberater und Gutachter sollten die aktuellen Werte frühzeitig in ihre Berechnungen integrieren, um eine zutreffende Bewertung sicherzustellen.
Wir unterstützen Sie bei der grenzüberschreitenden Lohn- und Einkommensteuerplanung, prüfen Ihre DBA-Situation und gestalten die Entsendung steuerlich optimal.