26. BFH: Kapitalverkehrsfreiheit gilt auch für Stiftungen in Drittstaaten

26. BFH: Kapitalverkehrsfreiheit gilt auch für Stiftungen in DrittstaatenBy: Alexander Graf Published on: 19/05/2025

Der BFH erweitert die Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung: Auch Stiftungen und Trusts außerhalb der EU/EWR sind begünstigt. Jetzt Urteil prüfen lassen.

Internationales Steuerrecht
26. BFH: Kapitalverkehrsfreiheit gilt auch für Stiftungen in Drittstaaten