Der Progressionsvorbehalt belastet steuerfrei bezogene Leistungen finanziell. Doch es gibt Ausnahmen – etwa bei Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Abfindungen – die steuerlich anders behandelt werden.
Bei der Entstrickung ins Ausland und rückwirkenden Normen spielt der Vertrauensschutz eine zentrale Rolle. Wie weit darf der Gesetzgeber rückwirkende Änderungen bei der Entstrickungspflicht zulassen – besonders unter Berücksichtigung von DBA-Regelungen?
Der BFH erweitert die Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung: Auch Stiftungen und Trusts außerhalb der EU/EWR sind begünstigt. Jetzt Urteil prüfen lassen.