BMF: 7 % USt nun auch für Wohncontainer und mobile Unterkünfte

9. BMF: 7 % USt nun auch für Wohncontainer und mobile Unterkünfte

April 13, 20251 min read

Umsatzsteuer bei kurzfristiger Vermietung: BMF erweitert ermäßigten Steuersatz

Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte am 6.10.2023 ein Schreiben zur Umsatzsteuer bei kurzfristigen Vermietungen. Das Schreiben nimmt Bezug auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29.11.2022 und hat weitreichende Implikationen für das Beherbergungsgewerbe.

Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf die Erweiterung des ermäßigten Steuersatzes. Bisher galt der ermäßigte Umsatzsteuersatz (7 %) für die kurzfristige Vermietung von klassischen Gebäuden und Grundstücken. Das BFH-Urteil weitet diesen auch auf „nicht ortsfeste Einrichtungen“ wie z.B. Wohncontainer für Erntehelfer aus. Der ermäßigte Steuersatz gilt, wenn der Schwerpunkt der Leistung in der Beherbergung liegt. Fällt der Fokus eher auf andere Dienstleistungen, gilt allerdings der reguläre Steuersatz.

Die neuen Regelungen gelten für alle offenen Fälle. Bis zum 31.12.2023 können Unternehmer sich jedoch noch auf die Anwendung des Regelsteuersatzes berufen.

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Geschäftsführer der Bloomfeld Steuerberatungs GmbH

Alexander Graf

Geschäftsführer der Bloomfeld Steuerberatungs GmbH

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