Das BMF folgt dem EuGH: Ein falscher höherer Umsatzsteuerausweis an Privatkunden führt nicht zur Steuerschuld – aber nur, wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist.
Der BFH entschied: Für die Umsatzsteuer zählt nicht die Valuta, sondern die tatsächliche Gutschrift auf dem Konto des Leistungserbringers. Jetzt Urteil lesen.
Das BMF folgt dem BFH: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt nun auch für mobile Unterkünfte wie Wohncontainer – bei Beherbergung als Leistungs-Schwerpunkt.