Rechnungen mit überflüssigen oder widersprüchlichen Angaben sind für Finanzämter oft Anlass, den Vorsteuerabzug zu versagen. Worauf Sie achten müssen.
Leistungen, die aus einem persönlichen Budget gezahlt werden, sind unter bestimmten Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit – erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen.
Das BMF folgt dem EuGH: Ein falscher höherer Umsatzsteuerausweis an Privatkunden führt nicht zur Steuerschuld – aber nur, wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist.
Der BFH entschied: Für die Umsatzsteuer zählt nicht die Valuta, sondern die tatsächliche Gutschrift auf dem Konto des Leistungserbringers. Jetzt Urteil lesen.