Neues Investitionssofortprogramm: Degressive Abschreibung für Ärzte und Praxisinhaber

49. Neues Investitionssofortprogramm: Degressive Abschreibung für Ärzte und Praxisinhaber

October 05, 20251 min read

Ein „Investitionsbooster“ bietet Ärztinnen und Ärzten erhebliche steuerliche Vorteile bei Neuanschaffungen: Mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen (BGBl. I Nr. 161, seit 18. Juli 2025) lassen sich bestimmte Wirtschaftsgüter bereits im Anschaffungsjahr degressiv abschreiben – in dreifacher Höhe zur linearen Abschreibung. Das bedeutet: Bei einem Gerät im Wert von 6 000 € können Sie bereits 2 000 € im Jahr der Anschaffung steuermindernd geltend machen – anteilig bei unterjähriger Anschaffung. heinsohn-partner.de

Für Elektrofahrzeuge, die betriebswirtschaftlich genutzt werden, schreibt § 7 Abs. 2a EStG vor, dass bis zu 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr abschreibbar sind – allerdings nur zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028. heinsohn-partner.de

Praxis-Tipps:

  • Prüfen Sie, welche Praxisgeräte ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden sollen, um in den Genuss der degressiven Abschreibung zu kommen.

  • Achten Sie auf genaue Teilbeträge bei unterjähriger Nutzungsaufnahme (monatliche Abschreibung).

  • Elektrofahrzeuge nur dann als Betriebsvermögen nutzen, wenn sie überwiegend betrieblich verwendet werden.

Dieser „Booster“ ist eine einmalige Chance, Investitionen schneller steuerlich wirksam zu machen. Sprechen Sie uns gern an – wir prüfen, ob Ihre geplanten Anschaffungen steuerlich optimal gestaltet werden können.

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Geschäftsführer der Bloomfeld Steuerberatungs GmbH

Alexander Graf

Geschäftsführer der Bloomfeld Steuerberatungs GmbH

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