Der neue Investitionsbooster 2025 ermöglicht Ärzten höhere Abschreibungen für Praxisgeräte und E-Fahrzeuge – jetzt steuerliche Vorteile nutzen.
Der Bundesfinanzhof bestätigt: Auch die Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes als Vertreter eines Kollegen gilt als Heilbehandlung und unterliegt keiner Umsatzsteuer – selbst wenn sie gegen Entgelt erfolgt. (XI R 24/23)