BFH: Wertpapier-Zurechnung bei Sicherungsübereignung

31. BFH: Wertpapier-Zurechnung bei Sicherungsübereignung

June 05, 20251 min read

BFH-Urteil: Steuerliche Zurechnung von Wertpapieren bei Sicherungsübereignung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, wie Wertpapiere steuerlich zuzurechnen sind, wenn sie zur Sicherheit übertragen werden.

Kernpunkte der BFH-Rechtsprechung:

- Entscheidend ist, wem die wesentlichen Rechte an den Wertpapieren - wie Verfügungsbefugnis und Stimmrechtsausübung - zustehen. Nicht relevant sind die subjektiven Absichten des Inhabers.

- Können Sicherungsnehmer die Wertpapiere jederzeit auch ohne Eintritt eines Sicherungsfalls veräußern, sind sie steuerlich dem Sicherungsnehmer zuzurechnen.

- Dies gilt selbst dann, wenn die Übertragung formal als Sicherheitsübereignung bezeichnet wird. Entscheidend sind die tatsächlichen Befugnisse des Sicherungsnehmers.

- Die Zurechnung kann erhebliche Auswirkungen haben, z.B. bei der Besteuerung von Dividenden. Die neue BFH-Rechtsprechung erhöht die Rechtssicherheit für Unternehmen und Selbstständige.

Für eine eingehende Prüfung Ihrer individuellen Situation sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie kompetent zu allen steuerlichen Fragestellungen.

Ihr Steuerberater-Team von Bloomfeld

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Geschäftsführer der Bloomfeld Steuerberatungs GmbH

Alexander Graf

Geschäftsführer der Bloomfeld Steuerberatungs GmbH

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