Wer die Verfügungsmacht über Wertpapiere hat, ist steuerlich wirtschaftlicher Eigentümer – auch bei Sicherungsübereignung, so der BFH in einem aktuellen Urteil.
Die Vorabpauschale sorgt für Steuer auf Fondsgewinne auch ohne Ausschüttung. 2024 gilt ein Basiszins von 2,29 %. Was Anleger jetzt wissen müssen, lesen Sie hier.