BFH: Aufgabegewinne durch Erben sind keine Nachlassverbindlichkeiten

25. BFH: Aufgabegewinne durch Erben sind keine Nachlassverbindlichkeiten

May 15, 20251 min read

BFH: Betriebsaufgabesteuer durch Erben mindert nicht die Erbschaftsteuer

In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) am 10.5.2023 entschiedenen Fall gaben die Erben eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs diesen rückwirkend zu einem Zeitpunkt vor dem Tod des Eigentümers auf. Die aus der Betriebsaufgabe resultierenden steuerpflichtigen Gewinne wurden entsprechend vom zuständigen Finanzamt zur Berechnung der anfallenden Steuern herangezogen.

Die Erben versuchten nun, diese Steuern als Nachlassverbindlichkeiten geltend zu machen, mit dem Ziel, die ebenfalls anfallende Erbschaftsteuer zu senken, da sie in den aus der Betriebsaufgabe entstandenen Steuern Verbindlichkeiten sahen, die mit dem Erbe des Verstorbenen verbunden waren.

Der BFH lehnte dies ab, betonend, dass solche Steuern nicht direkt aus dem Erbe resultieren und daher nicht die Erbschaftsteuer mindern können, da die Erben die Betriebsaufgabe und nicht der Erblasser die Betriebsaufgabe erklärt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Bloomfeld Steuerberatungs GmbH

Geschäftsführer der Bloomfeld Steuerberatungs GmbH

Alexander Graf

Geschäftsführer der Bloomfeld Steuerberatungs GmbH

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