Nach dem BFH-Urteil erlaubt die Finanzverwaltung nun den Schuldenabzug beim Verwaltungsvermögenstest – mit weitreichenden Folgen für die Erbschaftsteuerpraxis.
Der BFH bestätigt: Ein festgestellter Grundbesitzwert bleibt für die Schenkungsteuer maßgeblich – auch bei späteren Zuwendungen innerhalb von 10 Jahren.
Der BFH entschied: Aufgabegewinne nach dem Tod des Erblassers mindern nicht die Erbschaftsteuer – die Betriebsaufgabe wurde erst durch die Erben veranlasst.
Beim 90%-Test zählt das Verwaltungsvermögen – aber Schulden sind abzuziehen. Der BFH stärkt mit Urteil vom 13.9.2023 die Steuerfreiheit bei Erbschaften.