Gute Nachrichten für Personengesellschaften: Die bewährten Steuerbefreiungen bei Grundstücksübertragungen bleiben bis Ende 2026 erhalten. Jetzt ist Zeit, geplante Umstrukturierungen steueroptimiert umzusetzen.
BFH: Keine Steuerbefreiung für Immobilienverkauf, wenn neben Kindern auch Ex-Partnerin im Haus wohnt – Eigennutzung erfordert eigene Wohnnutzung.
Erwirbt ein Treuhänder 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft, kann Grunderwerbsteuer fällig werden. Jetzt BFH-Urteil vom 20.11.2024 lesen.
Vermieter dürfen zur Vorbereitung einer Mieterhöhung Sachverständige zur Besichtigung schicken – das gilt trotz schützenswertem Besitzrecht des Mieters.