
54. Die Wirtschafts-ID kommt: Was das für Ihr Impressum bedeutet
Mit dem Inkrafttreten der Wirtschafts-Identifikationsnummer (Wirtschafts-ID) werden zusätzliche Pflichtangaben für Unternehmer relevant — auch im Impressum von Websites und Online-Shops. Wer eine wirtschaftliche Tätigkeit ausführt, erhält künftig eine ID, die ähnlich wie die Umsatzsteuer-ID verwendet werden soll.
Was ändert sich konkret? In vielen Fällen muss im Impressum künftig neben Name, Anschrift, Umsatzsteuer-ID, ggf. Handelsregister-Nummer auch die Wirtschafts-ID genannt werden. Ziel: mehr Transparenz und eindeutige Identifikation von Unternehmern im digitalen Bereich.
Für Sie als Unternehmer heißt das:
Prüfen Sie, ob Sie eine Wirtschafts-ID zugewiesen bekommen (je nach Ihrer Rechtsform und Tätigkeit)
Sobald Sie die ID erhalten, fügen Sie sie in Ihr Impressum ein
Achten Sie darauf, dass Ihre Rechtstexte (Impressum, AGB) vor dem Inkrafttreten nicht bereits veraltet sind
In vielen Fällen genügt eine Ergänzung; aber bei komplexen Strukturen (mehrere Gesellschaften, Holding etc.) ist eine gezielte rechtliche Prüfung sinnvoll
Diese Neuerung ist Teil einer europäischen Digitalstrategie zur besseren Erkennbarkeit von Unternehmen. Für Onlinehändler, Dienstleister und alle wirtschaftlich Tätigen in Deutschland lohnt es sich, frühzeitig zu handeln, um wiederholte Abmahnrisiken zu vermeiden.
Wenn Sie Unterstützung benötigen bei der Anpassung Ihres Impressums oder bei der Einordnung, ob Sie betroffen sind, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
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