Abschaltung der EU-OS-Plattform: Wichtige Änderungen für Online-Händler ab Juli 2025

53. Abschaltung der EU-OS-Plattform: Wichtige Änderungen für Online-Händler ab Juli 2025

October 05, 20251 min read

Am 20. Juli 2025 wird die EU-weite Streitbeilegungsplattform (Online Dispute Resolution, ODR / OS-Plattform) eingestellt. Für Unternehmer, insbesondere Onlinehändler, ergeben sich daraus wichtige Änderungen in den Informationspflichten gegenüber Verbrauchern. Bislang war jeder Online-Shop verpflichtet, einen Link zur OS-Plattform in den Impressums- oder Rechtstexten bereitzustellen.

Mit der Einstellung der Plattform entfällt diese Pflicht. Ab dem 20. März 2025 können letzte Beschwerden eingereicht werden, danach werden alle Daten gelöscht; danach besteht keine Verpflichtung mehr, den Link auf Webseiten oder in E-Mails anzugeben. Dennoch gibt es Übergangsregeln: Bis zum Abschalten der Plattform bleiben die bisherigen Informationspflichten bestehen. Unternehmer sollten daher ihre Seiten, AGB und E-Mail-Vorlagen im Zeitraum bis Juli 2025 unverändert lassen und erst dann den Link entfernen.

Wichtig zu beachten: Auch wenn die OS-Verordnung wegfällt, bleiben andere Pflichttexte wie Angaben zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß VSBG bestehen. Zudem können noch bestehende Unterlassungserklärungen, die auf der OS-Pflicht basierten, nicht automatisch wertlos sein – sie sollten geprüft und ggf. gekündigt werden.

Für Shopbetreiber heißt das: Handeln Sie strategisch — entfernen Sie den OS-Link nicht voreilig. Prüfen Sie Ihre Rechtstexte rechtzeitig, aber passen Sie sie erst zum offiziellen Abschaltdatum an. Wir helfen Ihnen gern bei der Anpassung Ihrer AGB, Impressumstexte und bei der Prüfung bestehender Unterlassungsvereinbarungen.

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