BFH-Urteil zur Teilwertabschreibung bei Kommanditgesellschaften: Betriebsaufgabe vs. Vollbeendigung

48. BFH-Urteil zur Teilwertabschreibung bei Kommanditgesellschaften: Betriebsaufgabe vs. Vollbeendigung

October 05, 20251 min read

Im aktuellen Fall vor dem Bundesfinanzhof ging es um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft (KG), die ihren Betrieb einstellte, und die steuerliche Behandlung einer Darlehensforderung im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters. Rechtslupe

Die zentrale Frage war: Kann der Gesellschafter bereits bei der Betriebsaufgabe eine Teilwertabschreibung seiner Darlehensforderung vornehmen, auch wenn die Gesellschaft als gewerblich geprägt gilt? Das Finanzgericht Münster verneinte dies und nahm an, dass eine Teilwertabschreibung erst bei der Vollbeendigung möglich sei. Rechtslupe

Der BFH hob diese Entscheidung auf, soweit sie die Gewinnfeststellung betraf, und verwies den Fall zurück. Er stellte klar, dass die gewerbliche Prägung einer Personengesellschaft nicht grundsätzlich gegen eine Teilwertabschreibung spricht, wenn bei Betriebsaufgabe Tatsachen vorliegen, die den Wertverlust der Forderung begründen. Rechtslupe

Wichtig ist dabei: Der Zeitpunkt der Wertminderung muss nachgewiesen werden, und die Umstände müssen klar festgestellt werden. Zudem spielt das negative Kapitalkonto des Gesellschafters eine Rolle: Sein Aufgabegewinn aus der Auflösung dieses Kapitalkontos kann mit seinen verrechenbaren Verlusten (nach § 15a EStG) saldiert werden. Rechtslupe

Für Mandanten bedeutsam: Wenn Sie eine Darlehensforderung in Sonderbetriebsvermögen halten und eine Betriebsaufgabe planen, sollten Sie prüfen lassen, ob eine frühzeitige Wertberichtigung möglich ist – gerade bei Wertlosigkeit. Auch die Dokumentation von Umständen, die den Wertverfall begründen (Liquiditätsprobleme, Barrückstände, Insolvenzgefahr), ist entscheidend.

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