33. BFH: Kapitalertragsteuer bei gemeinnützigen Betrieben

33. BFH: Kapitalertragsteuer bei gemeinnützigen BetriebenBy: Alexander Graf Published on: 12/06/2025

BFH: Gewinne wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Organisationen unterliegen der Kapitalertragsteuer – bei fehlender Rücklagenbildung.

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33. BFH: Kapitalertragsteuer bei gemeinnützigen Betrieben