Ab 2024 müssen Kassenbons Seriennummer, Prüfwert und Signaturzähler enthalten. Das soll die Kassenprüfung vereinfachen und Manipulationen verhindern.
Ab 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen – später auch verpflichtend versenden. Wer betroffen ist und was jetzt zu tun ist, erfahren Sie hier.